ich versuche das Problem neutral zu stellen, um nicht von vorneherein Partei zu ergreifen.
Ein Verkäufer verkauft auf einer Versteigerungsplattform einen gebrauchten Laserdrucker. Die Artikelüberschrift lautet: „1 Drucker Hewlett Packard Color LaserJet 2550N“. In der Artikelbeschreibung steht ein Copy-Paste-Text der Herstellerseite mit technischen Daten, sowie die Information, dass am Drucker eine einfache Funktionsprüfung stattgefunden hat.
Kann der Käufer beim kauf des Druckers davon ausgehen, dass das Verbrauchsmaterial (Toner / Bildtrommel) mitgeliefert wird? Muss in der Artikelbeschreibung ausdrücklich erwähnt werden, ob Verbrauchsmaterial mitgeliefert wird, oder nicht?
Das Gerät wurde zu einem Wert von rund 150 € ersteigert, die Toner alleine haben einen Wert von rund 400 € beim Hersteller.
Hallo,
der Preis alleine gibt keinen Ausschlag darüber was man sich unter dem Artikel vorzustellen hat. So ist es bei Auktionsplattformen ja gerade der „Sinn“ Artikel unter potentiellem Wert zu ersteigern.
Nur weil ein Artikel sehr günstig ist, erklärt sich der Käufer ja auch nicht zwangsläufig damit einverstanden eine Fälschung zu erwerben (Aktueller Fall z.B. NJW 2012, 2697).
Beispiel auch der OVP Fall: Eine gängige Abzocke ist es z.B. Sony PS3 OVP anzubieten und dann nur die Originalverpackung zu schicken und nicht wie ein Käufer erwarten kann eine Sony PS3 IN OVP. Es muss deklariert sein, dass es sich nur um die Verpackung handelt - Sicher ist hier aber die Prüfung des Einzelfalles nötig um auch auf eine Täuschungsabsicht zu schließen.
In dem von mir angeführten Beispiel wird oft noch ein Sofortkauf in etwa der Höhe des Wertes einer PS3 angegeben um die Täuschung zu verbessern. Daher sehe ich es auch hier kritisch, da der Verkäufer eine Funktionsprüfung angibt, was bei einem objektiven Dritten eigentlich impliziert, dass der Artikel so wie er verkauft wird „funktionsbereit“ ist.
Generell sollen Produktbeschreibungen so genau wie möglich sein, um Irrtümer zu vermeiden, daher wäre m.E. im Zweifel davon auszugehen, dass der Verkäufer hier den Käufer über das Nichtvorhandensein des Toners, absichtlich in Unkenntnis lassen wollte.
Sicher ist das eine Auslegungsfrage, aber eine ungenaue Beschreibung bedeutet im Zweifel immer Ärger für beide Parteien.
lange einleitung für drei zeilen zum thema. aber sei’s drum. auch wenn man vielleicht davon ausgehen kann, dass der verkäufer es absichtlich nicht erwähnt hat, dass der toner nicht dabei ist, so kauft man immerhin doch das, was in der anzeige beschrieben ist. wird dort ein toner erwähnt, so muss er natürlich auch dabei sein. wenn nicht, dann nicht. davon ausgehen kann man eigentlich nicht.
Hi, zu bedenken sei auch, dass wenn man einen neuen Drucker kauft, oftmals speziell kleine Kartuschen dabei sind, die oftmals knapp reichen um die Bedienungsanleitung auszudrucken.
Nur so zum Relativieren des Neupreises.
Wenn man ein Auto kauft wo dabei steht es wurde auf Fahrtüchtigkeit geprüft und man erhält dann ein Auto ohne Reifen (Verbrauchsgegenstand), dann hat man auch ein „Auto“ per Definition bekommen (Deiner Aussage zufolge).
Gleiches gilt übrigens für das weniger drastische Beispiel Benzin, wieviele Gebrauchtwagen ohne einen Tropfen Benzin hast du bisher gekauft (Importautos mal ausgenommen)?
Ob der Gegenstand begrifflich noch der Verkaufte ist tut allerdings dabei nichts zur Sache, wenn gleichzeitig darauf spekuliert wird einen falschen Eindruck über die Eigenschaften des Druckers zu erwecken (Hier die Betriebsbereitschaft durch den Funktionstest).
Aber wie gesagt, schlussendlich ist es Auslegungssache, der Punkt ist schlichtweg, wenn man nur den Drucker verkauft schreibt man halt „ohne Zubehör“, macht man es nicht, kann es halt passieren, dass der Käufer aufgrund der abweichenden Erwartung über die Sache, Ansprüche geltend machen will.