Gebrauchter Laptop von Ebay absetzbar?

Hallo,

angenommen jemand kauft einen Laptop/gebraucht von ebay von einer Privatperson.Der Käufer hat diesen aus beruflichen Gründen erworben.Angenommen der verkäufer hat die Rechnung verloren, so dass der Käufer nur ein Nachweis hat über den Betrag des laptops anhand seiner Kontoauszüge?

Fragen:

  1. Können überhaupt gebrauchte Artikel laut Afa geltend gemacht werden?
    z.B. Notebook erst 2 Monate alt

  2. Reicht dem Finanzamt ein Nachweis des Kaufs anhand Kontoauszüge?

Vielen Dank schonmal für die Antworten

Gruß Martin

Fragen:

  1. Können überhaupt gebrauchte Artikel laut Afa geltend
    gemacht werden?
    z.B. Notebook erst 2 Monate alt

no kloar, was meinste was da los wäre, wenn man z.b. keine gebrauchten autos abschreiben könnte…

  1. Reicht dem Finanzamt ein Nachweis des Kaufs anhand
    Kontoauszüge?

nicht ganz, der name und die anschrift des verkäufers müssen schon parat sein…

gruß inder

Hi Inder,

ich glaube Martin meint hier die Originalrechnung, mit der der Verkäufer den damals neuen Laptop im Geschäft gekauft hat.

Die dürfte ja wohl für den Ebay-Käufer keine Rolle spielen? Zumindest nicht aus Sicht des Fnanzamtes - höchtens wegen Gewährleistungsfragen.

Dem Ebaykäufer müsste wohl der Ausdruck von Ebay als Rechnung genügen?

Gruß JoKu