angenommen jemand kauft einen Laptop/gebraucht von ebay von einer Privatperson.Der Käufer hat diesen aus beruflichen Gründen erworben.Angenommen der verkäufer hat die Rechnung verloren, so dass der Käufer nur ein Nachweis hat über den Betrag des laptops anhand seiner Kontoauszüge?
Fragen:
Können überhaupt gebrauchte Artikel laut Afa geltend gemacht werden?
z.B. Notebook erst 2 Monate alt
Reicht dem Finanzamt ein Nachweis des Kaufs anhand Kontoauszüge?