Gebrauchter mit Mängeln,nicht fahrbereit,was nun?

Hallo alle zusammen,

mal angenommen, jemand hat sich vor 2 Monaten einen gebrauchten Smart Roadster gekauft.
Das Problem fängt damit an, dass der Autohändler (Leipzig, kein Smart-Händler) etwa 300km weit entfernt ist (in der Nähe des Käufers, Berliner Region, gab es leider keinen). Nun erstmal zum Fahrzeug.

Schon bei Besichtungung regnete es an den Spiegeldreiecken durch. Der Käufer bestand auf Beseitigung des Mangels und bei Abholung war es auch in Ordnung, es wurde auch gleich gefragt, wenn es da wieder durchregnet, ob der Käufer dann deswegen extra wieder dahin fahren muss und es wurde gesagt, der Mangel kann auch in einer Werkstatt nahe Heimatort beseitigt werden, es soll aber vorher Bescheid gesagt werden wegen den Kosten. Ist ja auch logisch.
So, nun regnete es natürlich nach kurzer Zeit dort wieder durch aber was noch viel schlimmer ist- das komplette Dach ist undicht, also keine einzelne Stelle, sondern die ganze Fläche ist nach längerem Regen KOMPLETT wasserdurchlässig.

Das sind die unangenehmen Probleme- es kommt aber noch schlimmer:
das Auto ist mehrmals schon nicht mehr angesprungen (CAN-Daten Ausfall) also einfach gesagt- der Roadster ist ein Automatik und „weiß“ dann nicht mehr welcher Gang eingelegt ist, wieviel im Tank ist und es geht auch keine Kontrolllampe mehr aus wenn die Zündung ein paar Sekunden an ist. Und weil das Auto dann nichts mehr „weiß“, startet es natürlich auch nicht.
Der Käufer war vor ein paar Tagen in der Werkstatt seines Vertrauens und hat die Fehlercodes auslesen lassen (waren ein ganze Menge) und weil man ja nie weiß, welche davon aktuell sind, wurden sie nach dem Ausdrucken erstmal gelöscht. Der Käufer wollte dann nach erneutem Auftreten noch mal zum Auslesen, aber dazu kam es leider nicht mehr, da das Fahrzeug aus Polen abgeschleppt werden musste, weil nichts mehr ging (sonst fuhr der Kleine nach einer halben Stunde, Stunde dann irgendwann wieder). Nach insgesamt 3 Stunden wo nichts ging und zu Hause angekommen mit dem
Abschlepper, versuchte der Käufer es noch mal- das Auto sprang wieder an und sollte nun nur kurz zur Werkstatt gefahren werden aber nach 2km ging er (zum 1.Mal) während der Fahrt aus. Das gleiche Problem.
Dummerweise blieb das Fahrzeug mit eingelegtem Gang stehen also privates Abschleppen mit Seil (ADAC ging ja dann nicht mehr weil das Fahrzeug gerade erst abgesetzt wurde) ging dann auch nicht. Irgendwie kam das Auto dann doch noch nachts an der Werkstatt an.

Einen Tag vor dieser Odyssee wurde schon den Händler kontaktiert-
er meinte gegen das Durchregnen hilft imprägnieren (laut Smart Center Berlin und sämtlichen Foren totaler Quatsch),
Spiegeldreiecke: der Käufer soll sich einen KVA holen und dann entscheiden die, ob er nach Leipzig muss oder in seine Werkstatt kann und wegen dem großen Problem: Fehlerspeicher auslesen aber sowieso nach Leipzig ins Smart-Center.
Wegen dem sporadischen Auftreten, meistens erst nach längerer Fahrt, bzw wenn das Auto warm wird und es manchmal nach Wackeln am Sicherungskasten wieder gut ist, liegt die Vermutung nahe, es wird ein elektronisches Problem wie eine kalte Lötstelle oder Kabelbruch sein. Somit ein „Mangel“ im eigentlichen Sinne, oder?

Abgesehen davon, dass der Käufer nicht den weiten Weg nach Leipzig in Kauf nehmen will, das Auto da stehen lassen, wieder zurück und dann noch mal hin das Auto wieder abholen, ist es ja nun auch nicht mehr
fahrbereit. Vielleicht würde er wieder anspringen, dann dürfte er aber auch nicht zwischendurch aus gemacht werden, noch dazu die Befürchtung des Käufers, dass die Kiste unterwegs einfach ausgeht, am Besten noch auf der Autobahn.

DARF der Käufer ihn in seine Werkstatt bringen?
ABER WIE soll das gehen? Wie ist die rechtliche Seite? Also was umfasst Nachbesserung/ Reparatur (auch den Transport der defekten Ware, wenn es dem Käufer eigentlich nicht möglich ist)? Der Käufer ist zwar
im ADAC aber die werden ihn bestimmt nicht vom Wohnort 300km weit weg schleppen. Wer müsste eventuelle Abschleppkosten tragen? Muss der Käufer sich darum kümmern, ein nicht fahrbereites Auto in eine so weit entfernte Werkstatt zu bringen?

Smart-Center ist ja eigentlich auch Smart-Center also könnte der Käufer dann auch nach Berlin, oder?
Und das Center in Leipzig wusste auch nichts von einer angeblichen Vereinbarung des Händlers mit dem Center (die übrigens auch der Meinung sind, das Dach kann man imprägnieren). Also wozu ausgerechnet Leipzig?!
Wenn das Fahrzeug in die frei gewählte Werkstatt darf, können dann Dach und Spiegeldreiecke auch gleich mit gemacht werden oder muss der Käufer, wenn das Auto wieder fährt wegen den anderen Mängeln nach Leipzig?

Und noch ein paar interessante Fragen zu dem besagten Fahrzeug:
Das Auto wurde über eine Internet-Gebrauchtwagenbörse gefunden, dort stand es handelt sich um einen „Edition Bluewave“ (bedeutet limitiert auf 500 Stück, Brabus-Teile und Fahrzeugfarbe BLAU)- Fahrzeugfarbe war dem Kunden egal, aber die Brabus-Teile und die Limietierung würden natürlich ein viel wertvolleres Fahrzeug bedeuten, deshalb wurde der Händler beim Kauf gefragt, ob die Bluewave nicht blau sind, nein, hat damit nichts zu tun. Der Käufer erkundigte sich noch, wo das vermerkt ist bzw. wie man es nachvollziehen kann, um was für ein Modell es sich handelt- ihm wurde mitgeteilt, er könne sich bei Smart erkundigen. Das tat der Käufer- das Fahrzeug ist wie vermutet KEIN Bluewave.
Im Kaufvertrag steht leider nichts zum Modell, aber der Käufer druckte sich noch die Anzeige der Gebrauchtwagenbörse aus und erkundigte sich ja auch beim Kauf beim Händler- wie siehts damit rechtlich aus? Dem Käufer wurde ja sozusagen eine andere Sache als die Vereinbarte veräußert. Es liegen wie gesagt nur die mündliche Zusage des Händlers und der Ausdruck der Anzeige vor.
Dort stand übrigens auch das Auto ist erste Hand (ist es auch nicht) und hat Alarmanlage (auch nicht vorhanden). Wenn mündliche Zusage (ist ja leider schwer nachzuweisen) und der Ausdruck der Anzeige, ausreichen sollten, um „durchzusetzen“ / „nachzuweisen“, wie auch immer das richtige Wort dafür ist, dass die übergebene Sache nicht der vereinbarten entspricht, muss der Händler dann die Brabus-Teile anbauen und/ oder ggf. Wertausgleich leisten?
Weil der Bluewave wie gesagt ja mehr wert ist. Also die „Differenz“ erstatten? Dem Käufer ist bewusst, dass er einen bluewave wohl nie für den Preis
bekommen hätte, aber das kann man ja von verschiedenen Seiten betrachten-entweder: „freuen, dass er so günstig war“ oder genau genommen: „der Käufer ging auf die Anzeige/das Angebot ein, einen Bluewave zu kaufen, sorgen Sie dafür, dass es einer wird und/oder erstatten Sie den „Wert“, den der Unterschied zwischen normal und Sondermodell ausmacht.“ Oder wie könnte man den Sachverhalt ansehen?
Hoffe man kann das nachvollziehen wie das gemeint ist.

Der Käufer hatte ein anderes Fahrzeug in Zahlung gegeben, und auf der Internetseite des Händlers steht dieser auch noch- und auch dort falsche Angaben- das Auto hatte schon 5 Besitzer und dort wird geworben mit „2.Hand“. Darf/ kann/ sollte der ehemelige Besitzer irgendwen darauf aufmerksam machen, damit nicht noch ein Käufer durch falsche Angaben „getäuscht“ wird?

Was könnte man einem solchen geprellten Käufer zu den einzelnen Punkten raten? Für Genaueres kommt natürlich nur ein Anwalt+Rechtsschutz für den Käufer in Frage, aber ein paar Infos/ Meinungen könnten sehr hilfreich sein.

Vielen lieben Dank

Hi

Ich schreibe mal als technich Versierter Kfz-ler und nicht als Rechtswissender.

Als ich das las , habe ich den Kopf geschüttelt wie unwissend und gutgläubig man Auto’s käuft und viel Geld ausgibt .
zum ersten steht auch im neuen KFZ Brief drinn wieviel Vorbesitzer der Wagen hatte , lässt der Händler einen das nicht einsehen , hat er etwas zu verbergen !
wenn es ein Sonderedition ist , gibt es entsprechende Baugruppen/Teile die das zeigen , z:B: den Schriftzug „Bluewave“ irgendwo am Auto , fehlt der , würde ich verdacht schöpfen , ausserdem sieht man ja auch z.B. auf der Einspritzpumpe den Schriftzug : Brabus .
Als nächstes würde ich NIE , Never , niemals ein gebrauchtes Auto kaufen ohne dieses bei Dekra /Tüv /Güs zum Gebrauchtwagen-Check vorgeführt zu haben , bzw einen Fachkundigen Kfz Meister den Wagen kontrollieren zu lassen.
30,- euro Kosten , die jetzt viel ärger erspart hätten !

Im Vorfeld ganz davon abgesehen , das ich mir ein Modell aussuche , von dem ich in Internet Foren’s viel gelesen habe und aus diesen Erfahrungsberichten einen Schluss ziehe ob das Auto überhaupt etwas taugt.
Ich wohne jetzt nicht im selben Landstrich , sondern etwas bergiger , hier liesst man in diversen Foren , das diese Minimotoren auch Hubraumkrüppel genannt hier im Mittelgebirge kaum auf 20.000 km Fahrleistung kommen , bis die Kopfdichtung durch ist.
So ein Wagen käme hier somit erst gar nicht in die Kaufauswahl

Als Resume schüttele ich jetzt nur den Kopf , zwar liegt hier ein Betrugsfall vor , aber wenn man die einfachsten und eigentlich jedem bekannten Tipp’s beachtet hätte , wäre das gar nicht zu stande gekommen. einen Teil dieser Suppe müssen Sie sich selbst zuschreiben

mit meinem Rechtswissen geht der Fall wohl aus , wie das berühmte Hornberger Schiessen .

Toni

Nun gut, dass das Auto hier und da so seine kleinen Tücken hat, war von vornherein bekannt durch Internetforen. Deshalb sollte es auch vom Händler sein und noch dazu die Gebrauchtwagengarantie. Aber es sollte unbedingt so ein Roadster sein. Bei guter Behandlung hält der Kleine auch wie ein „normales“ Auto. Um die Probleme die nun aufgetreten sind, muss sich ja der Händler kümmern, da es defnitiv Mängel sind. Ist nur die Frage, was dazu gehört… Also in welche Werkstatt und ob er die Abschleppkosten dort hin und so tragen muss.
Und dass es kein Sondermodell ist- bei Nachfragen hätte sich der Händler eh irgendwelche Ausreden einfallen lassen (z.b. „Schhriftzug ist abgefallen, wurde entfernt weil es lackiert wurde“ oder so).
Ok, man hätte den Kauf lassen sollen, wenn einem soviel spanisch vorkommt. Ist nun aber leider zu spät. Und dass es ein Bluewave sein sollte, war eigentlich nicht wirklich wichtig, aber nun wo das ganze Theater los geht, könnte man ja mal drüber nachdenken, ob man für den ganzen Ärger den Verkäufer deshalb gleich mit belangt.

Hi

Wie gesagt , aus dem Rechtswissend Fachgebiet halte ich mich zurück , werde darauf als Halbwissender nicht weiter eingehen , da sind diverse User besser als ich .
Doch widerspreche ich der Theorie , das diese Smart genau so alt werden wie andere Auto’s .
Die Motoren taugen keinen Schuss Pulver , wenn man die behutsam fährt , halten die zwischen 80.000 - 100.000 km , bei belastung , wie in unserer Gegend maximal 20.000 km .
andere Motoren , mal abgesehen von ein paar ausreissern wie die Opel Dreizylinder , machen normale Motoren locker 250.000 km und mehr

( habe vorhin mitbekommen das von einem Kumpel der A4 stehengeblieben ist mit 510.000 auf der Uhr , wir dachten der geht gar nicht kaputt :smile:)

Toni

Naja zum Thema wieviel km der Motor hält- meiner ist jetzt bei 129.000 km. :wink: Ist schon ganz schön viel, deshalb habe ich ja auch die Garantie abgeschlossen die auch Motor, Turbo und Getriebe abdeckt, weil ich ja eigentlich auch damit rechne, dass die km nicht mehr sooo viel mehr werden. Also das war mir auch vorher klar.
Trotz der Probleme mit dem Auto, würde ich mir auch immer wieder einen Smart Roadster holen, nur nicht von so einem besch… Händler. Hab mich total in den Kleinen verliebt, auch wenn das sehr viele nicht nachvollziehen können.
Aber die Probleme die jetzt aufgetreten sind müssten ja über die Händlergarantie laufen, da man ja von ausgehen kann, die Mängel waren bei Übergabe schon vorhanden.
Der Roady ist ein ziemlich gewagtes Auto und ich wusste, worauf ich mich einlasse, deshalb habe ich ja auch versucht mich so gut wie möglich abzusichern. Dass der Händler sich trotz Gesetzen versucht so querzustellen, konnte ja keiner wissen.