Gebrauchter-nicht fahrbereit,300km bis Händler

Hallo,

Ich habe mir vor 2 Monaten einen gebrauchten Smart Roadster gekauft. Das Problem fängt damit an, dass der Autohändler (Leipzig, kein Smart-Händler) etwa 300km weit entfernt ist (in meiner Nähe, Berliner Region, gab es leider keinen).
Nun erstmal zum Fahrzeug.

Schon bei Besichtungung regnete es an den Spiegeldreiecken durch. Ich bestand auf Beseitigung des Mangels und bei Abholung war es auch in Ordnung, ich fragte auch gleich wenn es da wieder durchregnet, ob ich dann deswegen extra wieder dahin fahren muss und mir wurde gesagt, ich kann dass auch in meiner Werkstatt machen lassen, soll aber vorher Bescheid sagen wegen den Kosten. Ist ja auch logisch.
So, nun regnete es natürlich nach kurzer Zeit dort wieder durch aber was noch viel schlimmer ist- das komplette Dach ist undicht, also keine einzelne Stelle, sondern die ganze Fläche ist nach längerem Regen KOMPLETT wasserdurchlässig.

Das sind die unangenehmen Probleme- es kommt aber noch schlimmer: das Auto ist mehrmals schon nicht mehr angesprungen (CAN-Daten Ausfall) also einfach gesagt- der Roadster ist ein Automatik und „weiß“ dann nicht mehr welcher Gang eingelegt ist, wieviel im Tank ist und es geht auch keine Kontrolllampe mehr aus wenn die Zündung ein paar Sekunden an ist. Und weil das Auto dann nichts mehr „weiß“, startet es natürlich auch nicht.
Ich war vor ein paar Tagen in meiner Werkstatt und habe die Fehlercodes auslesen lassen (waren ein ganze Menge) und weil man ja nie weiß, welche davon aktuell sind, wurden sie nach dem Ausdrucken erstmal gelöscht. ich wollte dann nach erneutem Auftreten noch mal zum Auslesen, aber dazu kam es leider nicht mehr. (vorgestern hats von meinen Arbeitszeiten nicht gepasst) Und gestern musste mein Auto aus Polen abgeschleppt werden, weil nichts mehr ging (sonst fuhr der Kleine nach einer halben Stunde, Stunde dann irgendwann wieder). Nach insgesamt 3 Stunden wo nichts ging und zu Hause angekommen mit dem Abschlepper, versuchte ich es noch mal- er sprang wieder an. Ich wollte ihn dann nur noch zu meiner Werkstatt fahren aber nach 2km ging er (zum 1.Mal) während der Fahrt aus. Das gleiche Problem. Dummerweise blieb ich mit eingelegtem Gang stehen also privates Abschleppen mit Seil (ADAC ging ja dann nicht mehr weil ich ja gerade erst abgesetzt wurde) ging dann auch nicht. Ich weiß nicht ob es Glück war oder was auch immer, nach einem beherzten Tritt gegen den Sicherungs-/Relaiskasten ging er plötzlich wieder also schnell Gang raus und zur Werkstatt schleppen lassen. (aber nur erstmal abgestellt weil es inzwischen Nachts um halb 1 war).

Ich hatte einen Tag vor dieser Odyssee schon den Händler kontaktiert- er meinte gegen das Durchregnen hilft imprägnieren (laut Smart Center Berlin und sämtlichen Foren totaler Quatsch),
Spiegeldreiecke: ich soll mir einen KVA holen und dann entscheiden die, ob ich nach Leipzig muss oder in meine Werkstatt kann
und wegen dem großen Problem: Fehlerspeicher auslesen aber sowieso nach Leipzig ins Smart-Center.
Wegen dem sporadischen Auftreten, meistens erst nach längerer Fahrt, bzw wenn das Auto warm wird und es manchmal nach Wackeln am Sicherungskasten wieder gut ist, denke ich mal es wird ein elektronisches Problem wie eine kalte Lötstelle oder Kabelbruch sein.

Abgesehen davon, dass ich, wenn es nach mir geht, eh nicht nach Leipzig wollte, das Auto da stehen lassen, wieder zurück und dann noch mal hin das Auto wieder abholen, ist es ja nun auch nicht mehr fahrbereit. Vielleicht würde er wieder anspringen, dann dürfte ich ihn aber aber auch nicht zwischendurch ausmachen, aber ich habe natürlich seit gestern Angst davor, dass die Kiste unterwegs einfach ausgeht, am Besten noch auf der Autobahn.

DARF ich ihn hier in meine Werkstatt bringen? Ich wollte nachher noch den Händler fragen, aber der wird eh sagen, ich muss nach Leipzig. ABER WIE soll das gehen? Wie ist die rechtliche Seite? Ich bin zwar im ADAC aber die werden mich bestimmt nicht vom Wohnort 300km weit weg schleppen. Wer müsste eventuelle Abschleppkosten tragen? Muss ich mich als Käufer darum kümmern, ein nicht fahrbereites Auto in eine so weit entfernte Werkstatt zu bringen?
Zumal ich und auch das Smart-Center Berlin der Meinung sind, Smart-Center ist Smart-Center also könnte ich dann auch nach Berlin. Und das Center in Leipzig wusste auch nichts von einer angeblichen Vereinbarung des Händlers mit dem Center (die übrigens auch der Meinung sind, das Dach kann man imprägnieren). Also wozu ausgerechnet Leipzig?!
Wenn mein Kleiner hier in die Werkstatt darf, können dann Dach und Spiegeldreiecke auch gleich mit gemacht werden oder muss ich, wenn das Auto wieder fährt wegen den anderen Mängeln nach Leipzig?

Der Händler hatte mir auch schon viele ziemlich blöde und vor allem falsche Antworten auf so einige Fragen gegeben und hat bei jeder Gelegenheit versucht zu tricksen (Inspektion war vereinbart und erst auf mein Drängen wurde mir das im Serviceheft abgestempelt, Ölwechsel wurde aber auch nicht gemacht). Die haben von Anfang an versucht mich gründlich über den Tisch zu ziehen, wird also noch eine heikle Angelegenheit.
Ja ich weiß, ich hätte vernünftig sein sollen und woanders kaufen… Ist nun aber leider zu spät.
Eine Gebrauchtwagengarantie habe ich auch abgeschlossen aber da müsste ich einen Teil selber zahlen, und selbst da haben sie versucht zu bescheissen. Aber ich bin mir sicher, es handelt sich um eindeutige Mängel, die der Händler beheben muss. Ist nur die Frage WIE…

Und noch ein paar interessante Fragen zu meinem kleinen Schrotthaufen (den ich aber eigentlich behalten möchte, nur halt in heile):
ich habe das Auto über mobile.de gefunden, dort stand es handelt sich um einen „Edition Bluewave“ (bedeutet limitiert auf 500 Stück, Brabus-Teile und Fahrzeugfarbe BLAU)- ich wollte ja eh einen schwarzen aber die Brabus-Teile und die Limietierung würden natürlich ein viel wertvolleres Fahrzeug bedeuten, deshalb habe ich den Händler beim Kauf gefragt ob die Bluewave nicht blau sind, nein, hat damit nichts zu tun. Ich habe auch gefragt wo das vermerkt ist bzw. wie ich das nachvollziehen kann was ich für ein Modell habe- „da können Sie bei Smart nachfragen“. Habe ich natürlich getan- ist wie erwartet KEIN Bluewave.
Im Kaufvertrag steht leider nichts zum Modell, aber ich habe noch die Anzeige von mobile und ich hatte ihn ja auch gefragt- wie siehts damit rechtlich aus? Mir wurde ja sozusagen eine andere Sache als die Vereinbarte veräußert. Ich habe aber nur die mündliche Zusage des Händlers und den Ausdruck von mobile, was ja glaube ich nur ein Angebot darstellt. Dort stand übrigens auch das Auto ist erste Hand (ist es auch nicht) und hat Alarmanlage (auch nicht vorhanden). Wenn mündliche Zusage (ist ja leider schwer nachzuweisen) und der Ausdruck der mobile-Anzeige, ausreichen sollten, um „durchzusetzen“ / „nachzuweisen“, wie auch immer das richtige Wort dafür ist, dass die mir eine andere Sache übergeben haben als vereinbart, müssen die mir dann die Brabus-Teile anbauen und/ oder ggf. Wertausgleich leisten? Weil der Bluewave wie gesagt ja mehr wert ist. Also die „Differenz“ erstatten? Klar hätte ich einen bluewave wohl nie für den Preis bekommen, aber das kann man ja von verschiedenen Seiten betrachten-entweder: „freuen, dass er so günstig war“ oder genau genommen: „ich wollte einen Bluewave, sorgen Sie dafür, dass es einer wird und/oder erstatten Sie mir den „Wert“, den der Unterschied zwischen normal und Sondermodell ausmacht.“
Hoffe man kann das nachvollziehen wie das gemeint ist.

Ich hatte meinen Ford Ka in Zahlung gegeben, und auf der Internetseite von denen steht der auch noch- und auch dort falsche Angaben- das Auto hatte vor mir schon 3 oder 4 Besitzer und dort wird geworben mit 2.Hand.

Ich hoffe, dass ihr mir schon mal weiter helfen könnt und bin für jede Antwort dankbar, während ich auf das Schreiben meiner Rechtsschutzversicherung warte, um bei einem Anwalt nachzufragen. Aber da die ganze Angelegenheit sehr komplex ist, ist natürlich jeder Rat nützlich.

Vielen lieben Dank
Silvana

Hallo Silvana,

das hört sich ja nach einer ziemlich verzwickten Situation an. Zumal das Autohaus in Leipzig sich kaum auf dein Entgegenkommen einlässt. Zunächst zum zweiten Teil deiner Ausführungen:
Das Einstellen bei Mobile.de entsteht noch kein Angebot im Kaufrechtlichen Sinne. Hierbei handelt es sich lediglich um eine sog. Invitatio ad offerendum. Das heißt soviel, wie, dass du zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wirst. Aber zum Wesentlichen. Ich denke, dass die Aushändigung eines Bluewave Modells Vertragsbestandteil geworden ist. Das Verhalten beim Kauf erscheint schon höchst merkwürdig. Im Zweifel handelt es sich um eine Anfechtung über § 123 BGB (Arglistige Täuschung) Ein Anspruch auf Lieferung der vereinbarten Sache besteht grds. schon. Problem ist, dass du den aktuellen Smart schon in Benutzung hast du vor allem angenommen hast. Somit wird der Weg, falls du ihn zurück geben würdest, über die Anfechtung wohl der beste sein. Das jedoch würde ich dir empfehlen in Ruhe mit jemanden zu diskutieren, der rechtlich als Beistand fungieren kann. Im Zweifel halt ein Anwalt, weil eine Anfechtung nicht zu den einfachsten Übungen eines Leihen gehören.
Was deine Schäden an dem Fahrzeug angeht ist es natürlich sehr ärgerlich, dass der Smart ständig nicht anspringt. Hier stellt sich jedoch die Frage, ob der Mangel schon vor dem Kauf vorhanden war oder nicht. Das ist im Zweifel eine Nachweisfrage.
Der Schaden am Dach muss dir von dem Händler in Leipzig natürlich ersetzt werden, insofern du nicht schon über die Variante 1 gehen willst. Die Reparatur kann grds. auch von einer anderen Werkstatt durchgeführt werden, allerdings nur, wenn der Leipziger Händler zustimmt.
Summa sumarum würde ich dir zu einer Anfechtung und entsprechenden Rückgabe raten. In diesem Zusammenhang noch die entstanden Kosten zurückverlangen. Dann hast du zwar jetzt den Rechtsstreit an den Hacken, aber offensichtlich handelt das Leipziger Unternehmen häufiger nicht Rechtskonform, sodass deine Chancen recht gut sind. Ein Anwalt ist an dieser Stelle zudem anzuraten, da es sich hier in die Grundzüge des BGB geht. Eine ausführliche Rechtsberatung in diesem Problem ist jedoch in Form einer Mail kaum möglich, weil Optionen erörtert werden müssten.
Ich hoffe dir wenigstens ein wenig weitergeholfen zu haben.

Viele Grüße
Robert

Vielen vielen Dank für die Antwort. Das hat mir schon ein ganz schönes Stück weiter geholfen oder besser gesagt erst einmal beruhigt. Scheint ja dann alles nicht ganz so ausweglos zu sein. Den Anwalt werde ich auf jeden Fall kontaktieren, ich warte nun eigentlich nur noch auf das Schreiben meiner Rechtsschutzversicherung, um einen Anwalt zu kontktieren.