Guten Tag, vor kuzem wurde ein Rock für 28euro in einem Forum verkauft.
Die Käuferin wusste das er gebraucht ist,und gebrauchtspuren hat. Nun möchte sie auf einmal das Geld zurück,macht den jenigen schlecht in diesem Forum. Darf sie nach diesem Privatkauf einfach das Geld zurück verlangen? Sie drohte nun rechtliche schritte einzuleiten. Was soll man da nur tun?
das ist so wohl kaum zu beantworten! Wenn der Rock wie
vereinbart beschaffen war, dann wohl nicht weil kein Mangel
vorliegt!
Zumal unter dem Begriff ‚Gebrauchsspuren‘ wohl jeder was anderes versteht - der VK hier evtl. großzügiger mit der Definition ist und ein Käufer eben das Gegenteil.
Da kann man kaum von ‚vereinbart beschaffen‘ reden XD
Müsste denn der Richter entscheiden was da zu akzeptieren ist und was nicht… und das mag auch jeder Richter anders sehen
Guten Tag, vor kuzem wurde ein Rock für 28euro in einem Forum
verkauft.
Die Käuferin wusste das er gebraucht ist,und gebrauchtspuren
hat. Nun möchte sie auf einmal das Geld zurück,macht den
jenigen schlecht in diesem Forum. Darf sie nach diesem
Privatkauf einfach das Geld zurück verlangen? Sie drohte nun
rechtliche schritte einzuleiten. Was soll man da nur tun?
kommt darauf an, wie detailliert die „Gebrauchsspuren“ geschildert wurden. Einen lockeren Knopf kann man wieder annähen, eine sich auflösende Naht wieder schliessen, evtl noch Tragfalten bis zu einem gewissen Grad, aber Flecken …das wären für mich zB keine Gebrauchsspuren mehr.
Für die Zukunft solche Dinge so genau wie möglich angeben, weil man sich da unter Umständen auch wenn es ein Privatverkauf ist ersatzpflichtig machen kann.