Gebrauchtes Fahrzeug absetzten

Ich hätte eine allgemeine Frage.

Wie man neue Fahrzeuge steuerlich absetzt ist mir bekannt, aber wie ist es wenn ich mir ein 2,5 Jahre alten 20.000 € teuren Wagen kaufen.
Listenpreis liegt bei guten 30.000 €.

Servus,

beim Gebrauchten passiert genau das, was man mit einem Neuen auch macht: Aktivieren zu Anschaffungskosten und Abschreiben auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

Womit genau kommst Du nicht weiter?

Schöne Grüße

MM

Bin mir nicht sicher ob ich vom Anschaffungspreis aus Abschreibe oder von Neupreis Abschreiben muss, aber das Alter vom Auto zur Nutzungsdauer beachten muss

Bsp.
6 Jahre Nutzung

NP 30.000 linear damits einfacher wird = jedes Jahr 5.000, jedoch beachtung des Alters von 2 Jahren, daher nur noch 4 Jahre Abschreibungsmöglichkeit
oder

AP 20.000 linear 6 Jahre macht pro Jahr 3.333 pro Jahr über 6 Jahre

Ist kein Akuter Fall sondern nur ein Gedanke von mir der damals in der SChule nicht behandelt worden ist.

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Servus,

Bin mir nicht sicher ob ich vom Anschaffungspreis aus
abschreibe oder von Neupreis abschreiben muss, aber das Alter
vom Auto zur Nutzungsdauer beachten muss

Grundlage für die Berechnung der AfA sind immer die Anschaffungs- und Herstellungskosten. Anschaffungskosten sind alle Kosten, die anfallen, bis der Vermögensgegenstand betriebsfähig dem Betrieb zur Verfügung steht.

Wenn z.B. ein Pizzalieferservice einen Messerschmitt-Kabinenroller als Auslieferungsfahrzeug anschafft, zählt zu den Anschaffungskosten der Kaufpreis, die Kosten für die Überführung per Trailer, die Kosten für die notwendigen Ersatzteile zur Herstellung der Betriebsfähigkeit, für die Aufarbeitung in der Werkstatt, für die Abnahme beim TÜV und für die Zulassung.

Dass der Kabinenroller neu einmal 2.100 DM gekostet hat, spielt dabei keine Rolle.

Bsp.
6 Jahre Nutzung

NP 30.000 linear damits einfacher wird = jedes Jahr 5.000,
jedoch beachtung des Alters von 2 Jahren, daher nur noch 4
Jahre Abschreibungsmöglichkeit

Das kommt auf die (voraussichtliche) betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer im Zeitpunkt der Anschaffung des Gebrauchten an. Wenn er zu diesem Zeitpunkt noch voraussichtlich sechs Jahre halten wird, wird er auf 72 Monate abgeschrieben. Die sechs Jahre ab Neuwert aus der amtlichen AfA-Tabelle sind keine Vorschrift, sondern lediglich ein Anhaltswert.

Wenn man freilich einen neuen PKW auf kürzere Nutzungsdauer abschreiben will, sollte man dieses begründen können (z.B. anhand des Alters, mit dem die letzten PKWs im Betrieb abgegangen sind). Wenn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer größer ist als die Werte aus der Tabelle, spricht steuerlich nichts dagegen, diese auch anzusetzen. Da kanns allenfalls handelsrechtlich problematisch werden, wenn man heiße Luft aktiviert.

Nochmal anders ist es, wenn ein Wirtschaftsgut nicht für den Betrieb angeschafft, sondern in das Betriebsvermögen eingelegt wird. Da gelten bis drei Jahre nach der Anschaffung die AHK als Obergrenze, und generell bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern die Kürzung der AHK um Abschreibungen, die auf den Zeitraum zwischen Anschaffung und Einlage entfallen.

Schöne Grüße

MM