Gebrauchtes Musikinstrument steuerlich absetzen?

Hallo!

Der Musikverein in dem ich spiele will für mich ein neues Instrument anschaffen.
Dabei stellt sich mir eine steuerliche Frage.
Ich habe mir ein gebrauchtes Musikinstrument ausgesucht, das ich gerne haben würde (Preis 3800€). Es wird nicht von einem Händler, sondern privat über eine Kleinanzeige angeboten. Dementsprechend würde ich ja auch keine Rechnung bekommen, sondern nur eine Quittung, ist doch richtig? Und auf dieser kann auch keine Mehrwertsteuer ausgewiesen sein, weil der Verkäufer sonst ja gewerblich tätig sein müsste?
Kann der Musikverein den Kauf trotzdem steuerlich geltend machen bzw. das Instrument abschreiben, auch wenn es schon 15 Jahre alt ist?
Der Musikverein würde mir lieber ein Neuinstrument von einem Musikhändler kaufen (anderes Modell, billiger, 3200€), um so die ausgewiesene Mehrwertsteuer absetzen und viel Geld sparen zu können.
Ergeben sich dadurch wirklich so enorme Vorteile oder ist man nicht richtig informiert im Steuerdschungel?
Vielen Dank für eure Antworten!

Hallo,
das wird ein bisschen knifflig.
Um eine fundierte Antwort zu erhalten, würde ich den Steuerberater des Vereins um Rat fragen.
MfG
Sven Duwe

Gegenfrage: Muss Dein Musikverein Umsatzsteuererklärungen abgeben? Macht Euer Verein jährlich mehr als 17.500 € Umsatz, so dass er zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen verpflichtet ist (s. hierzu § 19 Abs. 1 UStG http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html ?

Nur dann kann der Musikverein die im Preis von 3.200 € enthaltene Umsatzsteuer (19/119 von 3.200 € = 510 € in seiner Umsatzsteuererklärung geltend machen und mit seinen Umsatzsteuerschulden verrechnen). Klär das mal mit Eurem Vereinskassier ab.

Ein Preis von 2.690 € netto ist natürlich deutlich günstiger als 3.800 €. Dein Verein stellt sich folgende Frage: Ist das gebrauchte Instrument für 3.800 € für das Vereinsleben soviel besser als das Instrument für 2.690 € Nettoanschaffungskosten + 510 € Vorsteuer, die er vom Finanzamt wiederbekommen kann? Oder wird damit lediglich die Eitelkeit und das persönliche Musizieren vom Vereinsmitglied (Dir) gefördert?

Wenn Dein Herz an diesem gebrauchten Instrument hängt, kannst Du Deinem Verein folgenden Vorschlag machen:
Du (oder ein Sponsor) spendest dem Musikverein 1.100 € für die Anschaffung von Musikinstrumenten und der Musikverein kauft statt dem Instrument für brutto 3.200 € das von Dir gewünschte Instrument. Dieses Instrument wird Eigentum des Musikvereins und bleibt es.

Das gebrauchte Instrument ist ebenso abzuschreiben wie jedes andere Instrument, das dem Verein gehört. Allerdings ist die (steuerliche, evtl. auch die tatsächliche) Nutzungsdauer dieses gebrauchten Instruments entsprechend geringer.
Beispiel: Neue Trompete, Nutzungsdauer geschätzt ca. 7 Jahre, d.h. auf 74 Monate abzuschreiben;
Gebrauchte Trompete, 10 Jahre alt, aber hochwertig; Restnutzungsdauer noch ca. 2-3 Jahre, d.h. auf 24 - 36 Monate abzuschreiben.

Wenn Dein Musikverein gemeinnützig ist (das nehme ich von Deinem Musikverein mal an), dann kann der Spender (Du, Deine Eltern, Deine Großeltern oder sonstige „Sponsoren“) seine Spende in seiner pers. Einkommensteuererklärung (Mantelbogen S. 3) gemäß § 10b EStG als Sonderausgabe steuerlich geltend machen und zahlt - je nach pers. Steuersatz - bis zu ca. 400 € weniger Einkommensteuer im Jahr der Spendenverausgabung.

Hallo,

zu diesem Thema habe ich leider keine Lösung parat.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Zu deiner Gegenfrage: Ja, mein Verein muss eine Umsatzsteuererklärung machen.
Aber du hast mir schon sehr gut weitergeholfen. Mit dem Wissen kann ich gut mitdiskutieren :smile:
An alle Anderen auch ein Dankeschön!

Hallo JANW1989,

der Verkäufer auch Privat kann durchaus eine Rechnung schreiben, allerdings ohne Mehrwertsteuer. Wenn das Instrument 15 Jahre alt ist, sollte es auch dementsprechend preiswerter sein. (Also zum Restbuchwert verkauft werden) Über die Restnutzungsdauer kann auch das gebrauchte Instrument abgeschrieben werden und als Betriebskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Wobei für den Verein auch noch andere Aspekte eine wesentliche Rolle spielen können, wie z.B. Fördergelder oder Sonsoren, die sicherlich keine gebrauchten Instrumente finanzieren werden.
Auch ist das Neugerät für 3200 € (Netto 2690€) wesentlich günstiger als das Altgerät was 15 Jahre alt ist und trotzdem noch teuerer. Inwieweit der Musikverein überhaupt Mehrwertsteuer geltend machen kann, ist vor Ort zu klären.

Lieber JanW1989,
Deine Anfrage ist schwer zu beantworten, weil Du nicht schreibst, um was fuer ein Musiklinstrument es sich handelt. Abschreibungsdauern in der offiziellen AfA-Tabelle zu finden ist auch sehr schwer, wenn nicht unmoeglich. Es haben sich aber offensichtlich verschiedene Abschreibungsdauern durchgesetzt bzw. sind von den Finanzaemtern anerkannt worden:
Blas- und Schlaginstrumente sowie Klaviere 10 Jahre, Fluegel 15 Jahre (manchmal ist auch von 30 Jahren die Rede), Streichintsrumente 8 Jahre usw. Im Zweifelsfall bei der Steuererklaerung einfach so einsetzen und sehen, wie das Finanzamt reagiert oder vorher mit ihm abstimmen. In Deinem Fall des 13 Jahre alten Musikinstrumentes waere das eigentlich nur noch fuer Fluegel moeglich.
Problem: Dazu muesste der Neuanschaffungswert bekannt sein. Dann diesen in den o.g. Raten abschreiben, den Restwert nach 13 Jahre ermitteln und dann mit dem Ankaufpreis 3.800 Euro in Beziehung setzen, was zu diesem Zeitpunkt entweder ein Verlust bedeutet (weil der Neuanschaffungspreis sehr viel niedriger lag) und schon voellig ueberzahlt ist. Der Aufwand scheint sich in dem von Dir geschilderten Fall ueberhaupt nicht mehr zu lohnen, ich verstehe auch nicht recht, wieso ein neues Musikinstrument billiger als ein 13 Jahre altes ist. Vielleicht ist es ein besonders wertvolles (Steinway? Stradivari?). Dann muss der Verein den Sachverhalt sowieso mit dm Finanzamt klaeren.
Wenn Du mit dm neuen Instrument fuer 3.200 Euro zufrieden bist, dann ist die Sache sehr viel einfacher, weil der Verein das Instrument ueber den o.a. Zeitraum, je nachdem, um was fuer ein Instrument es sich handelt, linear oder degressiv abschreiben kann.

Zur Rechnung: Privatverkauefe sind immer umsatzstsuerfrei, auch in diesem Aspekt ist der Neukauf viel guenstiger, weil da 19 Prozent Vorsteuer sofort komplett vom Finanzamt erstattet werden (dann aber bitte nur noch den Nettowert abschreiben). Aber auch Privatverkaeufe mussen ueber eine korrekte Rechnung abgewickelt werden, Quittungen sind nur fuer Betraege bis max. 150 Euro gueltig. In der Rechnung muss stehen, dass der Verkaeufer nicht der Umsatzstsuerpflicht unterliegt.

Und zum Schluss: Musikinstrumente als Betriebskosten werden nur anerkannt, wenn sie von Profi-Musikern benutzt werden oder von Laien zu mindestens 90% im beruflichen Einsatz.

Gruss
Bernhard

Hallo!

Auch hallo!

Der Musikverein in dem ich spiele will für mich ein neues
Instrument anschaffen.
Dabei stellt sich mir eine steuerliche Frage.
Ich habe mir ein gebrauchtes Musikinstrument ausgesucht, das
ich gerne haben würde (Preis 3800€). Es wird nicht von einem
Händler, sondern privat über eine Kleinanzeige angeboten.
Dementsprechend würde ich ja auch keine Rechnung bekommen…

Der Verkäufer kann auch eine Rechnung schreiben, in der er das Instrument genau beschreibt. Wenn er kein Händler ist, darf er eben nur keine Mehrwertsteuer ausweisen.

sondern nur eine Quittung, ist doch richtig? Und auf dieser
kann auch keine Mehrwertsteuer ausgewiesen sein, weil der
Verkäufer sonst ja gewerblich tätig sein müsste?
Kann der Musikverein den Kauf trotzdem steuerlich geltend:machen bzw. das Instrument abschreiben, auch wenn es schon 15 Jahre alt ist?

Ja, das kann er. Dadurch, dass ihr bereit seid, so eine Menge Geld auszugeben, zeigt Ihr ja schon, dass ihr es über einen längeren Zeitraum nutzen wollt. Den Zeitraum könnt ihr schätzen und das Instrument dann entsprechend abschreiben. Die Abschreibungen sind dann die Kosten, solange bis der sogenannte Restwert von einem Euro erreicht ist.

Der Musikverein würde mir lieber ein Neuinstrument von einem :Musikhändler kaufen (anderes Modell, billiger, 3200€), um so :die ausgewiesene Mehrwertsteuer absetzen und viel Geld sparen
zu können.

Kann ich verstehen, dann die 19% bekommt der Verein vom FA wieder, das sind immerhin rund 511 Euro, so dass das Instrument nur noch 2690 Euro kostet. Die würden dann über einen wesenlich längeren Zeitraum als das gebrauchte abgeschrieben, so das die jährlichen Kosten durch die Afa wesentlich geringer wären.

Ergeben sich dadurch wirklich so enorme Vorteile oder ist man nicht richtig informiert im Steuerdschungel?

genau das ist es: ein Dschungel, aber es gibt dort keinen König!!

Hoffe, ich konnte helfen
Micha

Auch wenn deine Antwort schon länger zurückliegt hätte ich noch eine Anschlussfrage.
Ein Beispiel: Ein Gebrauchtkauf eines Horns zum Preis von 3000€. Wäre es möglich den Gebrauchtkauf über einen Händler abzuwickeln? Vorausgesetzt der Händler würde für seine Mühen kein Geld verlangen, bekäme dann der eigentliche Verkäufer den vollen Preis und ich eine Rechnung über die 3000€ bei der ich die Mehrwertsteuer am Jahresende absetzen kann?
Das wäre ja wahrscheinlich zu einfach, bzw. kann ich mir nicht vorstellen, dass sich unser Steuersystem so hintergehen lässt :wink:
Viele Grüße

Hallo,

der Händler muss die ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Damit er beim Verkauf nicht draufzahlt, schlägt er auf die Summe von (sein Netto-Einkaufspreis + seine Gewinnmarge x % = Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer) die an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer in Höhe von 19 % drauf. Du als Käufer zahlst also 119 % der Bemessungsgrundlage!

Viel Erfolg bei der Suche nach einem Händler, der hierbei mitspielt!

Du als Käufer bekommst die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer (19 % Vorsteuer i.S.v. § 15 UStG auf den Netto-Kaufpreis) vom Finanzamt nur dann zurück, wenn

  • Du steuerlicher Unternehmer i.S.v. § 2 UStG bist,
  • ggf. auf die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG verzichtet hast und also folglich 5 Jahre lang Umsatzsteuererklärungen beim Finanzamt abgeben und Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen wirst,
  • das Musikinstrument für Dein Unternehmen (z.B. als freiberuflicher Musiklehrer, Musiker o.ä.) nutzt und
  • in deiner Umsatzsteuererklärung den Vorsteuerabzug beantragst.

Viel Spaß beim Ausfüllen der Umsatzsteuererklärungen für die nächsten 5 Jahre und beim Abführen der Umsatzsteuer!

Fazit: Das Zahlen von Umsatzsteuer ist nur für Unternehmer kostenneutral, aber dennoch mit Mühen verbunden!