Guten Morgen!
Folgendes Problem:
Wenn man für ein Einzelunternehmen ein Gebrauchtfahrzeug von einem Privatmann kauft, und in die Firma „integriert“ um die laufenden Kosten (Sprit, etc. ) anzusetzen, was muss dann in der Steuererklärung angesetzt werden?
Es geht dabei dann um die 1% Methode bei der privaten KFZ-Nutzung. Was müsste angesetzt werden?
Der Listenpreis (z.B. 40.000 EUR), den der Vorbesitzer 2000 bezählt hat, oder der Gebrauchtpreis im Jahre 2005 (dann z.B. 15.000 EUR), den man dann tatsächlich noch bezahlt hat?
Der Listenpreis wäre für die Berechnung nach 1% Methode doch ziemlich heftig…besonders im Hinblick auf den Mwst-Anteil…
Es geht dabei dann um die 1% Methode bei der privaten
KFZ-Nutzung. Was müsste angesetzt werden?
Der Listenpreis (z.B. 40.000 EUR), den der Vorbesitzer 2000
bezählt hat, oder der Gebrauchtpreis im Jahre 2005 (dann z.B.
15.000 EUR), den man dann tatsächlich noch bezahlt hat?
Hallo,
es ist immer zwingend 1% vom Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der
Erstzulassung des Kfz! In dem Fall also wohl die 40.000 Euro. Wer
nicht pauschalieren will (mit dem negativen Nebeneffekt, dass es
teuer werden kann), der muss eben ein Fahrtenbuch führen und die
tatsächliche private Nutzung ermitteln. Spart ein paar Euro
(mitunter), kostet aber viel Zeit und Aufwand!
Zum nachlesen: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG:
„Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 vom
Hundert betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1
vom Hundert des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der
Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung
einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen.“
Mfg vom
showbee
Hallo Daniel,
es geht immer um den Listenpreis. Es wäre ja auch seltsam, wenn der Wert einer Autofahrt mit jedem Vierteljahr abnähme.
Obergrenze ist die Deckelung mit den gesamten Kfz-Kosten im jeweiligen Jahr: Mehr als das Auto inklusive Sprit, Reifen, Versicherung etc. insgesamt kostet, wird auch nicht als Leistung entnommen.
Bei Gebrauchten ist es in den meisten Fällen ziemlich rentabel, ein Fahrtenbuch zu führen. Es ist viel leichter, sich so ein Ding selber in einer einfachen Kladde anzulegen, weil die handelsüblichen Fahrtenbücher haufenweise Angaben vorsehen, die für die ESt nicht relevant sind.
Schöne Grüße
MM
Liebe Leute,
ich möchte ergänzen, dass das Führen eines Fahrtenbuches landläufig als aufwendig und mühsam bezeichnet wird.
Tatsächlich ist das mühsamste, damit überhaupt erstmal anzufangen. Wenn das Heftchen (oder die eigene Kladde - danke Martin) erstmal im Auto liegt, ist der Rest unterjährig zügig erledigt. Am Jahresende müssen noch die Zahlen „aufgetippt“ und ausgewertet werden.
Einige Steuerberater geben an, dass man je Fahrt 2 - 3 Minuten für die Erfassung aufbringen muss. Dies ist aber maßlos übertrieben. Tatsächlich sind es wenige Sekunden.
Es grüßt
Berta