Hallo,
ich habe mir einen gebrauchten 50er Roller von Privat gekauft. Mein Vorbesitzer hat den Roller - auch gebraucht - von einem Händler gekauft. Die Rechnung des Händlers hat er mir beim Kauf übergeben.
Auf der Rechnung steht die Beschreibung des Fahrzeugs und „Ein Jahr Gebrauchtgarantie“. Das Jahr ist noch nicht um, die Frist müsste also noch laufen. Mehr dazu habe ich nicht, keine Garantiekarte, keinen Garantievertrag.
Nun meine Fragen:
- Steht ein solcher, kleiner, schriftlicher Zusatz auf der Kaufrechnung tatsächlich für ein Jahr Garantie (nicht Gewährleistung)?
- Erlischt die Händlergarantie beim privaten Weiterverkauf?
Bin gespannt auf die Antworten! Vielen Dank schon einmal im Vorfeld!
Hallo,
Nun meine Fragen:
- Steht ein solcher, kleiner, schriftlicher Zusatz auf der
Kaufrechnung tatsächlich für ein Jahr Garantie (nicht
Gewährleistung)?
Ja.
- Erlischt die Händlergarantie beim privaten Weiterverkauf?
Der Umfang der Garantie richtet sich ausschließlich nach den Garantiebedingungen. Ein Vorbehalt, dass die Garantie nur dem Erstkäufer gegenüber eingeräumt wird, ist denkbar. Ohne den Inhalt der Garantiebedingungen zu kennen, ist das aber höchst spekulativ. Der Garant ist aber verpflichtet, auf Verlangen die Garantieerklärung in Textform zu übermitteln (§ 477 BGB) http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html
Einfach dort nachfragen.
Gruß
S.J.
Hallo,
ob die Garantie beim Weiterverkauf erlischt ist in den Garantiebedingungen geregelt, welche Du ja offensichtlich nicht hast. Im allgemeinen ist es so, dass eine Gebrauchtgarantieversicherung gemeint ist. Dazu gibt es ein Garantieheft. Frag doch mal den Vorbesitzer ob er eins hat. Dann kannst Du nachlesen.Dem vorherigen Käufer gegenüber hätte der Händler bei diesem Zusatz im Kaufvertrag für Schadensfälle haften müssen(oder er hat eine garantieversicherung abgeschlossen) Wenn Du dies alles nicht weißt wirst Du den Händler schwerlich zu Garantieleistungen heranziehen können.
hallo, die abtretung der gewährleistungsansprüche ist auch unter privatpersonen ausdrücklich im vertrag zu erwähnen.
gruß
candy**66
Hallo, bin krank. Grüße kahlken