angenommen, jemand tauscht ein Mainboard innerhalb der Garantie um, weil die Kondensatoren durchgebrannt waren. Der Händler schickt das Teil an den Hersteller und der Kunde erhält ein anderes, gebrauchtes Mainboard (andere Marke, mit Garantie).
Ist das zulässig?
Hat der Kunde kein Anspruch auf Reparatur (anscheinend nicht möglich) bzw. eine vergleichbare Neuware?
wenn Du eine Festplatte zu Seagate, WD, Hitachi, etc. einschickst wirst Du zu 99% immer eine gleichartige reparierte Festplatte erhalten. Da Du ja hier das Problem schilderst, dass auch die Marke sich ändern soll, wäre das wohl nur zu akzeptieren, wenn die Austauschware gleich- oder höherwertig wäre.
Du hast bei Ersatzlieferung keinen Anspruch auf Neuware.
Sofern Dein Mainboard irreperabel zerstört ist und der Hersteller / Händler einen Garantieanspruch akzeptiert und dieser Artikel nicht mehr lieferbar ist, so kann er Dir auch ein neueres als Ersatz anbieten. Keinenfalls darf er Dir aber einen Artikel zum Austausch anbieten, der leistungsschwächer oder von der Ausstattung her geringfügiger ist.