Hallo,
ich habe unsere alte Möhre über’s Internet doch tatsächlich noch für 100 Euro an den Mann bringen können.
Nächste Woche wird der Wagen abgeholt, was muss ich als Verkäufer dabei beachten? Wagen ist dann bereits abgemeldet, muss zwingend ein Kaufvertrag abgeschlossen werden? An was muss ich als Privatverkäufer sonst noch denken?
Danke und Gruß,
Doro
Hi,
ich würde auf jeden Fall einen Kaufvertrag abschließen.
Angenommen dem Käufer ist die Karre denn doch zu kaputt und er stellt sie, ohne sie mal angemeldet zu haben, im nächsten Wald ab, dann bekommst du irgendwann Post mit einer netten Rechnung wg. unsachgemäßer entsorgung inc. überhöhten Entsorgungskosten für das Vehikel.
Abgesehen davon kann es theoretisch passieren das irgendwann mal das Ordungsamt anfragt was du mit dem Fahrzeug gemacht hast.
Grüße
Chris
Hallo zusammen,
Abgesehen davon kann es theoretisch passieren das irgendwann
mal das Ordungsamt anfragt was du mit dem Fahrzeug gemacht
hast.
Richtig. Auf jeden Fall Kaufvertrag. Und darin sollte auch der Zustand des Wagens beschrieben werden. Sonst kann es sein, dass Du für versteckte (aber Dir bekannte) Mängel oder Unfallschäden haftbar gemacht werden kannst.
Ist zwar in dieser Preisklasse relativ unwahrscheinlich, aber man weiß ja nie.
Da der Wagen abgemeldet ist, sehe ich so auf Anhieb keine weitere Gefahren.
Beste Grüße
Guido
Hi Doro,
auf jeden Fall den Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag vermerken und sich die Übergabe von Fahrzeug, Papieren und Schlüssel quittieren lassen.
Allerdings wundert mich das Du nicht Deine Kollegen befragst, oder ist Deine Visitenkarte nicht mehr aktuell??
Gruss Sebastian
Hallo Sebastian,
auf jeden Fall den Gewährleistungsausschluss im :Kaufvertrag
vermerken und sich die Übergabe von Fahrzeug,
apieren und
Schlüssel quittieren lassen.
Da passt ja dann so ein vorgedruckter Kaufvertrag bestens, den werde ich mir dann ausdrucken.
Allerdings wundert mich das Du nicht Deine :Kollegen befragst,
oder ist Deine Visitenkarte nicht mehr aktuell??
Doch, sie ist aktuell, allerdings habe ich mit den Kollegen vom Verkauf bisher recht wenig Bekanntschaft gemacht, außerdem muss ich erst nächste Woche wieder arbeiten und wollte gerne jetzt schon alles vorbereiten.
Gruß,
Doro
Hallo,
Angenommen dem Käufer ist die Karre denn doch zu :kaputt und er
stellt sie, ohne sie mal angemeldet zu haben, im :nächsten Wald
ab, dann bekommst du irgendwann Post mit einer :netten Rechnung
wg. unsachgemäßer entsorgung inc. überhöhten :Entsorgungskosten
für das Vehikel.
Danke für den Hinweis, an diese Möglichkeit habe ich noch gar nicht gedacht.
Abgesehen davon kann es theoretisch passieren das :irgendwann
mal das Ordungsamt anfragt was du mit dem Fahrzeug :gemacht
hast.
Warum sollte sich das Ordnungsamt dafür interessieren?
Gruß,
Doro
Hallo,
Richtig. Auf jeden Fall Kaufvertrag. Und darin :sollte auch der
Zustand des Wagens beschrieben werden. Sonst kann :es sein,
dass Du für versteckte (aber Dir bekannte) Mängel :oder
Unfallschäden haftbar gemacht werden kannst.
Würde da nicht auch der Zusatz „gekauft wie gesehen“ ausreichen?
Gruß,
Doro
Abgesehen davon kann es theoretisch passieren das :irgendwann
mal das Ordungsamt anfragt was du mit dem Fahrzeug :gemacht
hast.
Warum sollte sich das Ordnungsamt dafür interessieren?
Hi,
Vorausgesetzt das das Auto nicht mehr angemeldet wird (kann passieren, ich habe auch mal ein abgemeldetes Auto verkauft das dann noch 4 Jahre in der Nähe vor sich hin gammelte bis es entsorgt wurde)
Dann kann es dir passieren das das Ordungsamt nachforscht was mit dem Auto passiert ist, da es keine entgültige Abmeldung durch ein Entsorgungsunternehmen gibt. Damit versucht man zu verhingern das Autos in der Wildnis entsorgt werden.
Man findet ja des öfteren Alte Autos in irgendwelchen Seen oder Schluchten.
Grüße
Chris
Altautoverordnung
Hallo Doro,
Warum sollte sich das Ordnungsamt dafür interessieren?
Das Stichwort heisst Altautoverordnung und Verbleibsnachweis oder im Juristendeutsch:
Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen.
Genaueres kannst Du hier nachlesen
http://bundesrecht.juris.de/altautov/index.html
Gruss Sebastian
Hallo Doro,
Würde da nicht auch der Zusatz „gekauft wie gesehen“
ausreichen?
Nein. Ein weitverbreiteter Irrtum.
Es sollte (zum eigenen Schutz) ausdrücklich die Gewährleistung ausgeschlossen werden.
Gruss Sebastian