Hallo zusammen,
meine Freundin hat sich letztes Jahr einen Seat Leon gekauft. Jetzt ist der Kompressor defekt. Materialkosten 750 Euro. Gesamtkosten 10050 Euro. Jetzt sagt die Garantie „car perfect pro“
10% Kundenanteil. Die Garantiesache läuft direkt über Seat.
Müsste das Autohaus eigentlich aufgrund der Gewährleistung nicht auch diese 10% übernehmen?
Ist ja immerhin auch kein Verschleißteil der Kompressor.
Oder ist der Punkt, dass es ein Gebrauchtwagen ist und ein Neuteil nun verbaut wird?
Würde mich über § o. ä. sehr freuen!
Hallo,
ich weiß zwar nicht, warum hier in letzter Zeit ewig Fragen gestellt werden, die eher ins Rechtsbrett gehören, aber:
Wann genau wurde der Wagen gekauft? Wenn das schon länger als 6 Monate her ist, dann müsstet ihr meiner Meinung nach beweisen, dass der Kompressor schon beim Kauf Beginn defekt war. Keine Ahnung, wie das gehen soll. Bis 6 Monate ist der Verkäufer in der Beweispflicht. Googelt mal nach den Stichworten Beweislastumkehr und Sachmangelhaftung.
Beste Grüße
Guido
Hallo !
Gebrauchtwagen = 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung (Händlerkauf).
In dieser Zeit muß der Händler alle Mängel(keine Verschleißteile,Bremsen z.B.) kostenfrei beseitigen.
Nach dem Jahr kann es eine freiwillige „Garantie“ geben,die auch weiterhin einige auftretende Mängel reguliert. Dort kann alles mögliche vereinbart werden,auch ein Selbstbehalt von 10 %.
Kläre ab,ob der Kauf 1 Jahr her ist oder nicht.
MfG
duck313
Hallo,
beweisen, dass der Kompressor schon beim Kauf Beginn defekt
war. Keine Ahnung, wie das gehen soll. Bis 6 Monate ist der
Verkäufer in der Beweispflicht. Googelt mal nach den
Stichworten Beweislastumkehr und Sachmangelhaftung.
Ich glaube der Ursprungsposter meint eine eigene Gebrauchtwagengarantie. Die übernimmt während der Garantiezeit (meist 1 Jahr) Reparaturkosten, muss aber auch eigens abgeschlossen werden und bezahlt werden. Meistens für mit Flüssigkeit gefüllte Rahrzeugteile. Also Motor, Getriebe und eben auch den Kompressor. Wie es mit einem Eigenanteil aussieht müsste im „Kleingedruckten“ zu finden sein.
Gruß vonsales
Hallo Vonsales,
ich habe das so verstanden, dass eine Garantie besteht, die aber (wie meist üblich) mit einer Selbstbeteiligung ist. Und um die zu sparen wird jetzt gefragt, ob es statt über die Garantie nicht über die Gewährleistung abgewickelt werden kann. Dann müsste der Händler den gesamten Betrag zahlen (nicht nur die 10% Eigenanteil).
Beste Grüße
Guido
Hallo Duck,
Beweislast bzw. Umkehr der Beweislast ist Dir aber ein Begriff?
Beste Grüße
Guido
Hallo Guido !
Ja,kenne ich,aber trotzdem stimmt die Frist 1 Jahr,bzw. 2 Jahre(Neuware).
Das man u.U. Schwierigkieten hat,den Beweis anzutreten,der Fehler war schon beim Kauf vorhanden,hat sich aber erst nach 8 oder 10 Monaten gezeigt, ist leider wahr.
MfG
duck313
Hallo Guido,
ich hatte bei meinem Gebrauchten auch eine 1 jährige Garantie, die der Händler nur ungern gegeben hat.
Bei einigen Garantiefällen (LIMA, Gaspedal etc, i.g. ca. 1500 Euro) habe ich nicht einen Cent Selbstbeteiligung zahlen müssen.
Lediglich bei den Benzinschläuchen griff die Garantie nicht, hier musste ich dann 100 Euro (von 400) selbst bezahlen, der Rest ging auf Kulanz.
Das mit den 10 Prozent ist mir neu.
MFG
Pluto
P.S. Ein Witz am Rande: die LIMA mußte für mich erst hergestellt werden, so dass ich über eine Woche warten musste. MB Werkstätten ist es verboten, Austauschteile zu verwenden - es dürfen nur Neuteile sein.