Gebrauchtwagen 3 Unfälle, anstatt 1

Hallo

angenommen jemand kauft ein Gebrauchtwagen. Der Verkäufer erklärt das der Wagen einen Frontschaden gehabt hat ( was auch in den Kaufvertrag geschrieben wird ), also ein Unfallwagen ist.

Nun wird ein paar Monate später bei einer Inspektion festgestellt das der Wagen mehrere Unfälle, mindestens 3 geschätze, gehabt haben muss ( Heckschaden, Frontschaden und vordere Seite )

Der Käufer meldet dies dem Verkäufer und fordert sein Geld, bzw einen Umtausch wegen arglistiger Täuschung. Der VK meint nur das es egal sei ob 1 oder mehrere Unfälle, da man ja wusste das der Wagen ein Unfallwagen ist. Und mehrere Unfälle mindern den Preis ja auch nicht mehr.

Wenn der Fall vor Gericht geht, wer hat die besten Chancen ?

Gruss

Hallo Schmuffel,

In einem Punkt hat der Verkäufer recht: Unfallwagen bleibt Unfallwagen. Dabei ist es unerheblich wie viele Unfälle der Wagen hatte. Prüfen müsste man, ob der VK seiner Pflicht, über Art und Umfang der Unfälle ausführlich zu berichten, nachgekommen ist.
Das heißt, wenn der VK sagt, er wisse nur von dem einen Unfall, wird sich das schwer wiederlegen lassen.

Wer da die besseren Karten vor Gericht hat, kann man also so nicht beantworten.
Am besten mit einem RA deines Vertrauens reden.

Gruß Papi-Ewert