Hallo
angenommen jemand kauft ein Gebrauchtwagen. Der Verkäufer erklärt das der Wagen einen Frontschaden gehabt hat ( was auch in den Kaufvertrag geschrieben wird ), also ein Unfallwagen ist.
Nun wird ein paar Monate später bei einer Inspektion festgestellt das der Wagen mehrere Unfälle, mindestens 3 geschätze, gehabt haben muss ( Heckschaden, Frontschaden und vordere Seite )
Der Käufer meldet dies dem Verkäufer und fordert sein Geld, bzw einen Umtausch wegen arglistiger Täuschung. Der VK meint nur das es egal sei ob 1 oder mehrere Unfälle, da man ja wusste das der Wagen ein Unfallwagen ist. Und mehrere Unfälle mindern den Preis ja auch nicht mehr.
Wenn der Fall vor Gericht geht, wer hat die besten Chancen ?
Gruss