Guten Tag, ich habe folgendes Theorem: Ist es rein theoretisch möglich, anstelle eines üblichen Neuwagens, einen 1-2 Jahre alten Gebrauchtwagen als Dienstwagen zu verwenden? Die haben aufgrund des Wertverlustes viel mehr Ausstattung. Wäre das grundsätzlich nur Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber oder gibt es andere Gründe die gegen diese Theorie sprechen? Die steuerliche Behandlung des geldwerten Vorteils erfolgt nach der 1% Regelung oder das Fahrtenbuch. Vielen Dank OliW_de
Hi!
Guten Tag, ich habe folgendes Theorem: Ist es rein theoretisch
möglich, anstelle eines üblichen Neuwagens, einen 1-2 Jahre
alten Gebrauchtwagen als Dienstwagen zu verwenden?
Ja.
Gruß
Guido
Guten Tag, ich habe folgendes Theorem:
Oder ist es eher ein Problem?
Ist es rein theoretisch
möglich, anstelle eines üblichen Neuwagens, einen 1-2 Jahre
alten Gebrauchtwagen als Dienstwagen zu verwenden?
Das ist sogar praktisch möglich.
Die haben
aufgrund des Wertverlustes viel mehr Ausstattung.
Interessante Theorie. Mein Fiat Tipo ist 15 Jahre alt und der bisherige Wertverlust beträgt etwa 100 % des Neupreises. Heißt das, dass der Wagen jetzt eine Super-Ausstattung hat?
Gruß
smalbop
Achso, um Missverständnisse auszuräumen
Hi!,
Nicht, dass Du etwas falsch verstehst: Das 1 % wird vom Neupreis errechnet!
Gruß
Guido
Bruttolistenpreis
Moinsen,
um es noch genauer zu sagen:
1% vom Bruttolistenpreis (also inklusive Umsatzsteuer)
Schöne Grüße
e
Hi!
um es noch genauer zu sagen:
1% vom Bruttolistenpreis (also inklusive Umsatzsteuer)
Danke für die Korinthen *fg*
Sollten wir auch noch erwähnen, dass die meisten Extras da mit reingehören?
VG
Guido
Gerne
Klar! Und wenn schon Erbsen zählen, dann könnte man auch noch die Kostendeckelung erwähnen.
Mag ja sein, dass es kleinlich ist, aber zwischen Neupreis und Bruttolistenpreis können durchaus ein paar hundert Euros liegen…
In diesem Sinne
e
Ja, und ganz wichtich: die Sonderregelung für den Listenpreisansatz bei gepanzerten Dienstwagen!
Schöne Grüße
MM