Guten Tag,
leider komme ich erst jetzt zur Beantwortung Ihrer Frage, weil ich auf Dienstreise war und bitte um Verständnis dafür.
Grundsätzlich wird der Ankauf des Fahrzeuges, wie auch die Verwertung (also auch die kostenlose Nutzung als Werkstattersatzwagen) wie ein normaler Buchungsvorgang vom Buchhalter (bei Ihnen eben der Steuerberater) behandelt und das Fahrzeug auch normal abgeschrieben. Da es keinen Ertrag gibt, wirken die Kosten steuermindernd.
Meiner Erfahrung nach ist eine kostenlose Abgabe von Werkstattersatzwagen in manchen Fällen zwingend nötig - z.B. bei Fällen in denen die Werkstatt eine Nachreparatur durchführen muss, also schlecht gearbeitet hat. Dagegen ist eine grundsätzlich kostenlose Abgabe, z.B. auch bei Wartungsarbeiten, nicht nötig und auch nicht sinnvoll. In manchen Projekten strebe ich an, dass bei der Kalkulation der Stundenverrechnungsssätze die Ersatzwagenkosten einkalkuliert werden. Dazu werden die Gesamtkosten für Ersatzwagen einer Periode (z.B. 1Jahr) durch die in der gleichen Periode verkauften Stunden geteilt, dann bekommt man die Ersatzwagenkosten pro Stunde und schlägt diese auf den Verrechnungssatz auf.
Der erfolgreichste Volvo-Betrieb Deutschlands arbeitet mit über 10% Umsatzrendite und der höchsten Kundenzufriedenheit. Der rentabelste Opel-Betrieb Deutschlands hat ein ähnliches Ergebnis. Das geht also tatsächlich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Grüße
–
Dr. Fritz Schweninger
Schweninger & Partner GbR
Ludwigstr. 173
86899 Landsberg/Lech
mobil 0172 - 28 29 672
Tel: 08191 - 93 78 816
Fax: 08191 - 93 78 818
email [email protected]