wir haben dieses Jahr unseren Audi A4 gekauft, EZ in 06. Es hat sich nun nachträglich herausgestellt, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Ausstellungsstück handelt, welches rund 8 Monate vor EZ im Verkaufsraum stand. Der Autohändler hat uns dies jedoch vor dem Kauf verneint. Leider haben wir uns das nicht schriftlich geben lassen.
Wir sind nun aufgrund der Falschaussage etwas enttäuscht von dem Autohaus und überlegen, ob wir nochmal auf den Verkäufer zugehen sollen. Das Fahrzeug ist ansonsten in einem einwandfreien Zustand.
Was meinen Sie: Ist es wertmindernd, wenn ein Gebrauchtwagen im Verkaufsraum stand? Oder ist gebraucht halt gebraucht? Das Fahrzeug hätte jedoch bereits 8 Monate früher die EZ bekommen können, was sich preislich auswirkt.
Hat man gegenüber dem Autohaus überhaupt Argumentationsmöglichkeiten?
Oder heisst es hier frei nach dem Motto „gekauft wie gesehen“?
zu dieser Fragestellung gibt es einiges an Rechtsprechung, da müsstet Ihr Euch mal einlesen oder einen RA befragen…
Einen „Wertverlust“ sehe ich zunächst mal nicht, denn entscheidend ist ja die tatsächliche EZ.
Den Autohändler würde ich allerdings meiden, wenn es um das nächste Fz geht. Und das würde ich dem Geschäftsführer so auch sagen, mglw. zaubert er dann noch ein bißchen am Preis.
Gegenfrage, ist ihnen irgendein Schaden aus diesem Sachverhalt entstanden?
Könnte ihnen, beim Wiederverkauf ein Schaden entstehen?
Ich denke, das weder das Eine noch das Andere zutrifft.
persönlich wäre mir ein Auto das 8 Monate in einem Showroom gestanden hat lieber, als ein Fz. das 8 Monate auf einem Großparkplatz im Freien hinter der letzten Fertigungshalle langsam vor sich hin rostet.
Man überlege: Austellungsraum meist geheizt, trocken, sauber. Fz. aus dem Freien müssen meist aufwendig aufbereitet werden.
Selbst nach noch längerer Zeit im Showroom gilt eine Auto noch als Neufahrzeug. Hintergrund ist nicht nur der Tag der Erstzulassung, sondern auch der „Verschleiß durch Gebrauch“ bzw. Laufleistung.