Guten Tag, X will sich einen gebrauchten Smart beim Allgemeingebrauchtwagenhändler kaufen. Auto angesehen, Probe gefahren: Alles scheint soweit oke.!!! X ist nun aber relativer Laie; daher: Was ist wenn der Händler mich „über´s Ohr hauen will“!? Welche Rechte habe ich, wenn gravierende Mängel (Unfallschaden, Defekte usw.)auftauchen. Gibt es da rechtliche Hilfen, oder was soll X ggf. tun. X hat im Fenshen gesehen, dass von 10 Hänlern gerade mal 1 Händler ehrlich ist, gerade jetzt in der Situation durch die Abwrackprämie!? Bitte helft X, danke!!!
Hallo,
Es gibt die Möglichkeit, bei TÜV, DEKRA oder ähnlichen Gesellschaften einen Gebrauchtwagencheck machen zu lassen.
Außerdem muss ein Händler eine Gewährleistung geben. So ist man als Privatperson vor Mängeln einigermaßen sicher.
Beste Grüße
Guido
Hallo,
ich kann Guido nur 100prozentig zustimmen.
Ich habe es bei KÜS machen lassen - das ist übrigens viel aufwändiger als nur eine TÜV Abnahme. Achte aber darauf, dass die schon die neuesten Computer zum Auslesen haben. Sie finden wirklich jede Macke - ich kann nur aus Erfahrung sprechen. Das Ganze dauert so zwischen 1 und 2 Stunden. An den Preis kann ich mich nicht mehr genau erinnern, so um die 40 Euro ungefähr.
MFG
Pluto
Hallo X,
bei einem Universalhändler hast Du die gleichen Rechte wie bei einem Weltweitumspannenden Pkw Hersteller.
- Gewährleistung 1 Jahr, wobei das erste 1/2 Jahr der Händler beweisen muss, dass kein Schaden bei der Pkw Übergabe vorlag. Wohlgemerkt ein Schaden, also kein Verschleiß, wie Bremsen, Auspuff, Anlasser, Lichtmaschine, et cetera.
Nach dem 1/2 Jahr liegt es in deiner Pflicht zu beweisen, dass eben doch bei Übergabe ein Schaden vorlag. Also recht teuer und fast aussichtslos.
Des Weiteren kannst Du eine Garantie, auf festgelegte mechanische und elektrische Komponenten, für ein Jahr, über den Händler abschließen. Hierbei das Kleingedruckte lesen! Der Verlauf wäre dann wie folgt:
Prozentual der Monate, übernimmt die Versicherung für eintretende Schäden. Also im ersten Monat 100% im letzten Monat so 30% in etwa, inkl. Arbeitslohn zu 100%. Wie gesagt, absprechen.
Wenn im Kaufvertrag Unfallschäden ausgeschlossen sind, hast Du bei berechtigtem Mangel recht auf Minderung oder sogar Wandel. Ein Unfallschaden liegt in der Regel immer vor, wenn großflächig nachlackiert wurde. Egal ob Kunststoff oder Blech, selbst nach einer Attacke auf den Lack mit einem spitzen Gegenstand (Kratzer am Auto längs)
Allerdings bekommst Du dein Recht oftmals nur über einen Rechtsanwalt, was eben auch Kosten nach sich zieht.
Folgende Fragen musst Du dir selber beantworten.
Wie wirkt das Autohaus/ Händler auf mich? Ordentlich? Professionell? evtl. Kette?
Wie alt ist das Auto? Alte Schlure? Muss ich also bald mit Reparaturen rechnen?
Bei einem Fähnchenhändler wäre ich sehr Vorsichtig. bei einem größeren Händler liegt in der Regel ein Gebrauchtwagencheck vor und die Garantieleistung ist in der Regel schon im Preis enthalten.
Jetzt weiß ich natürlich nicht, was der Smart kosten soll und mit alter Schlure will ich niemanden zu nahe treten, da mein erster Pkw vor 25 Jahren ein Käfer für 700,-- DM (350€) war.
Was die Ehrlichkeit angeht, tja, die findet man manchmal nicht einmal bei sich selber. Also ist immer, egal wobei, Vorsicht angeraten.
Ausgiebige Probefahrt und beim ADAC oder TÜV für ungefähr 75,–€ Gebrauchtwagencheck machen lassen.
Dann viel Spaß beim neuen Auto
Gruß
Helsinki
Hallo,
bevor Du an Deine Rechte denkst, schau zuerst mal genau hin.
Oft sind Schaeden nachlackiert. Das ist bei preiswerten Fahrzeugen oft hudelig ausgefuehrt und erkennbar.
-andere Lackfarbe
-anderer Glanz
-besonders bei unterschiedlichem Licht, wenn sich ein andersfarbiger Wagen daneben spiegelt, unter gelber Laterne
-an den Raendern der lackierten Flaeche hoert der neue Lack unsauber auf
-Fenstergummis mit Lack am schmalen Rand
-unter Fenstergummi (2mm angehoben) anderer Lack erkennbar
-in Tueroeffnung anderer Lack
Weiterhin schau nach der Fahrzeugform auf Veraenderungen. Es hat sich als gut erwiesen, genau entlang von Kanten zu blicken, also zB vor das Auto stellen und die Fensterlinie oder eine Kante vom vorderen zum hinteren Kotfluegel genau auf passende Hoehe und Verlauf ueber die Tueren zu kontrollieren. Das an vielen Stellen und auch mal an einem teuren und billigen Fahrzeug (zum Lernen)
Du kannst beim Gespraech fragen nach Unfallschaeden und deutlich machen, wie wichtig es Dir ist und dass Du es im Kaufvertrag verankert wissen willst, irgendwann merkt der verantwortungsbewusste Haendler, dass Verschweigen teuer werden kann.
Zum Ueben interessiere Dich einfach fuer einen beliebeigen anderen Wagen bei anderm Haendler.
Gruss Helmut