angenommen, Person Z kauft Gebrauchtwagen von Person B. Person B hatte das Auto vor 4 Monaten vom Gewerbetreibenden A (kein Kfz-Händler) gebraucht gekauft, das Auto ist ca. 4 Jahre alt. Meines Wissens muss A an B doch eine Art Garantie für 1 Jahr geben, oder? Gehen diese Garantieansprüche nun von Person B auf Person Z über, da das Garantie jahr noch nicht vorbei ist? Müssen Gewerbetreibende, die nicht Kfz-Händler sind, wirklich eine Garantie geben?
Meines Wissens muss A an B doch eine Art Garantie für 1 Jahr
geben, oder?
Nein, nur Sachmangelhaftung.
Gehen diese Garantieansprüche nun von Person B
auf Person Z über, da das Garantie jahr noch nicht vorbei ist?
Eher nicht. Es gibt ja keine Garantie. Etwaige Sachmangelansprüche würden m.E. im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung übergehen; da werd ich aber bestimmt gleich wieder angegriffen Besser ist es, den Übergang etwaiger Sachmangelansprüche ausdrücklich zu vereinbaren.
Müssen Gewerbetreibende, die nicht Kfz-Händler sind, wirklich
eine Garantie geben?