Gebrauchtwagen gekauft / Reparatur nach 3 Monaten

Moin,

folgendes Ereignis könnte sich so oder ähnlich abgespielt haben:

Fritz hat im Juli 2012 ein Gebrauchtwagen im Wert von 20.000€ gekauft und Bar bezahlt.
Gekauft wurde bei einem VW-Vertragshändler.

Fritz fährt in den Folgemonaten bis Mitte Oktober 2012 um die 12.000km.
Das Auto geht kaputt und wird auf einem Sonntag dank Mobilitätsgarantie von VW begutachtet und innerhalb von 4 Tagen repariert.
Da Fritz das Auto während der Urlaubszeit kaputt gegangen ist, benötigte er einen Mietwagen für diese Zeit und bekam, ebenfalls dank Mobilitätsgarantie für 3 Tage kostenlos einen Mietwagen, weitere drei benötigte Tage musste Fritz selber bezahlen.

Die Reparatur am Leitungssystem des Kühlers kostet 400€, der Mietwagen für drei Tage 240€.

Diese Kosten möchte Fritz vom Autohaus wieder haben.

Das Autohaus bietet nach ein paar Tagen 50% der Reparaturkosten an. Teilt gleichzeitig mit, dass sie eigentlich nicht zahlen müssten, da der Wagen gründlich vor Verkauf gecheckt wurde und ja auch eine neue HU beim Verkauf bekommen hat.
Gleichzeitig gibt er den Hinweis, dass auch die hohe Laufleistung in dieser kurzen Zeit schon erheblich wäre und daher der Schaden auch hätte entstehen können.

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen VW T5 des Baujahres 2006.

Soll sich Fritz mit den 50% der Reparaturkosten zufrieden geben oder gibt es rechtliche Gegebenheiten, die für eine komplette Übernahme der Kosten sprechen.

Für hilfreiche Tipps ist Fritz sicherlich dankbar.

Gruß

Denkzettel

Hallo,

Fritz hat im Juli 2012 ein Gebrauchtwagen im Wert von 20.000€
gekauft und Bar bezahlt.

Fritz fährt in den Folgemonaten bis Mitte Oktober 2012 um die
12.000km.
Das Auto geht kaputt

Die Reparatur am Leitungssystem des Kühlers kostet 400€, der
Mietwagen für drei Tage 240€.

Diese Kosten möchte Fritz vom Autohaus wieder haben.

offensichtlich geht Fritz davon aus, dass der Verkäufer für alle Defekte und Folgekosten einzustehen hat, die nach dem Kauf eintreten. Im Gesetz ist aber lediglich geregelt, dass der Verkäufer die Sache frei von Mängel zu übergeben hat. Kann Fritzchen aber beweisen, dass der nach 3 Monaten und 12.000 km aufgetretene auf einen bereits bei Kauf bestandenen Sachmangel und nicht etwa Verschleiß, Missbrauch, mangelnde Wartung, Vorsatz etc. pp. zurückzuführen ist, könnten Ansprüche bestehen.

Insofern ist das Angebot 50% zu erstatten schon außergewöhnlich kulant.

Gruß

S.J.

OT

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen VW T5 des Baujahres
2006.

Hi,
der T5 ist nicht für hohe Laufleistungen konzipiert. :frowning:
Regelmässig defekte Wasserpumpen werden beim Tuareg (baugleicher Motor) prophylaktisch auf Werkskosten getauscht, beim T5 zahlt halt der Kunde.

Soll sich Fritz mit den 50% der Reparaturkosten zufrieden
geben

Ich würds gleich annehmen.

Für hilfreiche Tipps ist Fritz sicherlich dankbar.

Viele gute Tipps rund um den T5 findest du da:
www.t5-board.de

Such mal nach „Wasserpumpe“ :wink:

Gruß Keki

offensichtlich geht Fritz davon aus, dass der Verkäufer für
alle Defekte und Folgekosten einzustehen hat, die nach dem
Kauf eintreten.

Ja nicht ganz. Er weiß sehr wohl, dass der Verkäufer nicht für alles gerade stehen muss. Er geht davon aus, dass wenn man ein Fahrzeug kauft, vor allem in dieser Preisklasse, dass nicht binnen kürzester Zeit ein Schaden auftritt.

Im Gesetz ist aber lediglich geregelt, dass
der Verkäufer die Sache frei von Mängel zu übergeben hat. Kann
Fritzchen aber beweisen, dass der nach 3 Monaten und 12.000 km
aufgetretene auf einen bereits bei Kauf bestandenen Sachmangel
und nicht etwa Verschleiß, Missbrauch, mangelnde Wartung,
Vorsatz etc. pp. zurückzuführen ist, könnten Ansprüche
bestehen.

Genau das versteht nämlich Fritz nicht. Im Gesetz ist doch geregelt, dass der Verkäufer in den ersten sechs Monaten nachweisen muss, dass der Mangel nicht vorhanden war.
Demnach muss der Verkäufer doch nachweisen, dass das Fahrzeug vor Übergabe gründlich gecheckt wurde. Und nur weil er die HU-Plakette bekommen hat, heißt das ja noch lange nicht, dass er gründlich gecheckt wurde.
Daher muss Fritz, so wie er das Verstanden hat, erst einmal nichts beweisen.

Insofern ist das Angebot 50% zu erstatten schon
außergewöhnlich kulant.

Das will Fritz herausfinden, ob der Händler einfach nett ist und ihm freiwillig entgegenkommt oder ob er in der Pflicht ist.

Danke für deine Antwort.

Gruß

denkzettel

P.S.: Bei dem Schaden geht es im Übrigen um eine korridierte Leitung vom Kühler, die dann irgendwann geplatzt ist.

Hi,
der T5 ist nicht für hohe Laufleistungen konzipiert. :frowning:

Schade eigentlich… - gerade das war ein Kriterium für die Wahl auf VW… - sonst hätte sich Fritz wohl für den vermeintlichen komfortableren Fiat Scudo (bzw. baugleiche Varianten von Citreon/Peugeot) entschieden

Regelmässig defekte Wasserpumpen werden beim Tuareg
(baugleicher Motor) prophylaktisch auf Werkskosten getauscht,
beim T5 zahlt halt der Kunde.

Hmm ist auf jeden Fall schon ärgerlich, wenn das so ist. Vor allem weil geplant war, im Rhytmus von zwei Jahren einen neuen Gebrauchten anzuschaffen. Ob das dann bei diesem Händler sein wird, wird sich dann noch zeigen.

Ich weiß von anderen, u.a. Polo-Fahrern, die hatten wenig Probleme mit ihrem Händler.

Soll sich Fritz mit den 50% der Reparaturkosten zufrieden
geben

Ich würds gleich annehmen.

Mal schauen - danke jedenfalls für deine Meinung.

Für hilfreiche Tipps ist Fritz sicherlich dankbar.

Viele gute Tipps rund um den T5 findest du da:
www.t5-board.de

Vielen Dank für den Tipp!

Gruß

denkzettel

Tach!

Das hört sich doch ganz gut an.

Wie Du richtig bemerkt hast, ist der Verkäufer, die entsprechende vertragliche Grundlage vorausgesetzt, wovon ich hier einfach mal ausgehe, in der Beweispflicht.
Eine korrodierte Kühlerleitung lässt den Verkäufer hier schlecht dastehen, denn während dreier Sommermonate rostet ein solches Bauteil üblicherweise nicht komplett durch. Es muss bereits eine Vorschädigung des Bauteils bestanden haben.
Somit ist der Verkäufer m.E. in der Pflicht, die Reparatur für den Kunden kostenneutral durchzuführen.
Ein Verweis auf die Laufleistung von 12.000 Km in 3 Monaten, also 48.000 Km im Jahr, ist nicht angebracht. Allzu viel ist das nicht.
Bei 100.000 Km in dieser Zeit, könnte man das anders sehen, nicht aber bei 12.000 Km. Das muss selbst ein VW aushalten.

Das Mietauto dürfte allerdings vom Kunden zu bezahlen sein.

Off topic: weshalb hast Du eigentlich für 20.000 Eur einen 6 Jahre alten VW T5 gekauft, anstatt eines werksneuen Ford Transit?

Der Transit ist zwar auch nicht besser als der VW. Aber eben auch nicht weniger zuverlässig. Nur etwas hässlicher und um einiges günstiger.

Gruß,
M.

Das Mietauto dürfte allerdings vom Kunden zu bezahlen sein.

Das Mietauto muss auch nicht zwingend übernommen werden, sehe ich ähnlich. Es wurde als Verhandlungsspielraum mit in den Ring geworfen.

Off topic: weshalb hast Du eigentlich für 20.000 Eur einen 6
Jahre alten VW T5 gekauft, anstatt eines werksneuen Ford
Transit?

Wir haben uns tatsächlich einen Transit angeschaut, der sollte ca. 23.000€ kosten und war dann Ausstattungstechnisch nicht wirklich familienfreundlich. Zumal auch für mich bei 1,95 Körpergröße das Lenkrad nicht verstellbar war und der Fahrersitz nicht höhenverstellbar. So saß ich da doch etwas beengt drin. Hatte mir nicht gefallen.
Im Fahrgastraum war dann noch alles blank - also nicht verkleidet, das war der nächste Grund.
Ausstattung, geschweige Sonderausstattung gab es nicht. Da sind mir dann über 20.000€ zu viel - auch wenn es ein Neuwagen gewesen wäre.

Der T5 sieht optisch einfach netter aus, lackiert bis zu den Stoßstangen, ist nett ausgestattet und hat auch ein paar Extras.

Der Transit ist zwar auch nicht besser als der VW. Aber eben
auch nicht weniger zuverlässig. Nur etwas hässlicher und um
einiges günstiger.

Günstiger halt nur in der Basisversion. Möchte man einen „hübschen“ PKW-ähnlichen Transit muss man auch da tiefer in die Tasche greifen.

Naja, daher halt VW.

Viele Grüße

denkzettel

Im Gesetz ist doch
geregelt, dass der Verkäufer in den ersten sechs Monaten
nachweisen muss, dass der Mangel nicht vorhanden war.

nein. lies nochmal nach: http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html
‚zeigt sich … ein sachmangel…‘ steht da. ob es ein sachmangel ist, muss immer noch der käufer beweisen. kann er das?
was ein sachmangel ist, steht übrigens hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

Demnach muss der Verkäufer doch nachweisen, dass das Fahrzeug
vor Übergabe gründlich gecheckt wurde.

das steht in gar keinem gesetz. und es würde ja auch genau gar nichts nützen, denn das vorhandensein von sachmängeln ist davon völlig unabhängig.

Daher muss Fritz, so wie er das Verstanden hat, erst einmal
nichts beweisen.

das ist aber nunmal falsch.

Hallo,

Ja nicht ganz. Er weiß sehr wohl, dass der Verkäufer nicht für
alles gerade stehen muss. Er geht davon aus, dass wenn man ein
Fahrzeug kauft, vor allem in dieser Preisklasse, dass nicht
binnen kürzester Zeit ein Schaden auftritt.

Deine etwas merkwürdige Auffassung von der Sachmängelhaftung wurde von nodata ja bereits völlig korrekt widerlegt.

Aber ergänzend hierzu, sollte man zunächst prüfen, ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt.

Werfen wir hierzu mal einen Blick in § 434 BGB

_Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
  2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann._

Da vermutlich nicht einzelvertraglich ein neuwertiger Zustand vereinbart wurde, lohnt sich ein näherer Blick auf Satz 2. Ist es üblich und kann man es erwarten, dass ein Gebrauchtwagen in einem solchen Zustand übergeben wird, dass die nächsten 12.000 km kein Defekt auftritt? Wer so etwas erwartet, erwartet eben doch eine Haltbarkeitsgarantie, die der Gesetzgeber aber nicht vorsieht.

S.J.

Danke für die Antworten und das Feedback.

Vllt. sind die Ansprüche von Fritz vllt. zu hoch - mag sein und da kann man dann verschiedener Auffassung sein.

Heute kam für Fritz aber noch einmal ein Anruf vom VW-Autohaus, dass die Werkstattkosten zu 100% übernommen werden, lediglich der Mietwagen geht auf eigene Rechnung.

Für Fritz ist daher die Angelegenheit erledigt.

Die rechtliche Seite kann oder will Fritz nicht ganz verstehen, kann aber auch daran liegen, dass er das Auto ohne Kreditfinanzierung oder ähnliches finanziert hat und daher vllt. mehr Herzblut (als Verstand) in die Geschichte legt.

Dennoch ist Fritz froh, dass das Autohaus ihm entgegengekommen ist.

Viele Grüße

Denkzettel

Tach!

Das Mietauto dürfte allerdings vom Kunden zu bezahlen sein.

Das Mietauto muss auch nicht zwingend übernommen werden, sehe
ich ähnlich. Es wurde als Verhandlungsspielraum mit in den
Ring geworfen.

Kann ja nicht schaden… :wink:

Off topic: weshalb hast Du eigentlich für 20.000 Eur einen 6
Jahre alten VW T5 gekauft, anstatt eines werksneuen Ford
Transit?

Wir haben uns tatsächlich einen Transit angeschaut, der sollte
ca. 23.000€ kosten und war dann Ausstattungstechnisch nicht
wirklich familienfreundlich. Zumal auch für mich bei 1,95
Körpergröße das Lenkrad nicht verstellbar war und der
Fahrersitz nicht höhenverstellbar. So saß ich da doch etwas
beengt drin. Hatte mir nicht gefallen.
Im Fahrgastraum war dann noch alles blank - also nicht
verkleidet, das war der nächste Grund.
Ausstattung, geschweige Sonderausstattung gab es nicht. Da
sind mir dann über 20.000€ zu viel - auch wenn es ein Neuwagen
gewesen wäre.

Finde ich komisch.
Ich stand vor 2,5 Jahren vor einer ähnlichen Entscheidung.
VW T5 oder Ford Transit, mit Campingausstattung und Aufstelldach.

Aus Kostengründen wurde es dann der Transit Nugget.
Dieser verfügt über alles, was ein moderner, gut ausgerüsteter PKW auch an Spielzeug hat. Tempomat, e-Fenster, Klimaanlage, verstellbare Sitze und Lenkrad, CD-Player, e-Spiegel, Standheizung, Bordcomputer, ABS, ESP, Lichtautomatik u.s.w.

Ausstattungsbereinigt und endverhandelt wäre der VW T5 California recht genau 20.000 Eur teurer gewesen.

Der T5 sieht optisch einfach netter aus, lackiert bis zu den
Stoßstangen,

Der Transit hat Platikstoßstangen und einen lackierten Kühlergrill (Option).

ist nett ausgestattet und hat auch ein paar
Extras.

s.o.

Der Transit ist zwar auch nicht besser als der VW. Aber eben
auch nicht weniger zuverlässig. Nur etwas hässlicher und um
einiges günstiger.

Günstiger halt nur in der Basisversion. Möchte man einen
„hübschen“ PKW-ähnlichen Transit muss man auch da tiefer in
die Tasche greifen.

Ich kenne ja die Ausstattung Deines VW nicht.
Ein Transit Euroline mit allem, was das Herz begehrt bzw. die Aufpreisliste hergibt, kostet unter 30.000 Eur. Ein VW T5 Multivan kostet so ausgerüstet über 50.000 Eur. Jeweils endverhandelte, realistische Verbraucherpreise.

Naja, daher halt VW.

Nach der nächsten großen Reparatur kannst Du dann ja erneut darüber nachdenken… :wink:

Ich wäre vorher auch niemals auf die Idee gekommen, einen Ford zu kaufen. Aber das Paket war einfach zu attraktiv.
Dabei kann uch ein Transit Ärger machen. Ausfälle hatten wir auch schon. Aber die Neuwagengarantie ist bei so etwas sehr hilfreich und die Zuverlässigkeit insgesamt ist eben keinesfalls schlechter als beim VW T5. Ein befreundeter Handwerker hat sogar von VW auf Ford umgestellt, weil die Ausfälle seiner T5 fast geschäftsschädigend wurden.

Habe dann in einem Anfall von Neidsteuersparwahn auch mal einen Ford als Geschäftsauto genommen. Das Auto war einwandfrei und fuhr genauso zuverlässig und komfortabel wie ein technsich vergleichbarer VW oder gar Audi.
Lediglich das Plastik im Innenraum ist stellenweise etwas billiger gehalten, dann aber meistens nicht im direkten Sichtbereich.
Dafür habe ich dann einen Haufen Geld gespart und ein Vorurteil über Bord geworfen…

Gruß,
M.

Finde ich komisch.
Ich stand vor 2,5 Jahren vor einer ähnlichen Entscheidung.
VW T5 oder Ford Transit, mit Campingausstattung und
Aufstelldach.

Was die Camper anbelangt, kann ich nicht mitreden, bei uns ging es um genügend Sitzplätze, ein bißchen Komfort und es sollte nicht so „häßlich“ aussehen.
Nun sind Transporter egal welcher Marke, alle nicht gerade die schönsten. Von allen hat mir der T5 aber am besten gefallen - optisch.
Aber auch nur, weil ich mich von dem Einheits-Van von Fiat/Peugeot/Citreon (also die Scudo/Expert/usw.) verabschiedet habe, da ich denen eine nicht so hohe Laufleistung wie dem VW zutraue.

Richtig schön sind sie aber alle nicht… - der Transit ist für mich dann auch noch einer der am wenigsten schönsten.

Ich kenne ja die Ausstattung Deines VW nicht.
Ein Transit Euroline mit allem, was das Herz begehrt bzw. die
Aufpreisliste hergibt, kostet unter 30.000 Eur. Ein VW T5
Multivan kostet so ausgerüstet über 50.000 Eur. Jeweils
endverhandelte, realistische Verbraucherpreise.

Wir haben eine Caravelle, die bestimmt nach oben hin noch etwas besser ausgestattet werden könnte, aber für ein in etwa gleich ausgestatten TRansit hätte ich ± 23.000€ auf den Tisch packen müssen, so waren es „nur“ 18.700€. Der wäre zwar vom Baujahr her jünger, aber z.B. innen nur hlbhoch verkleidet. Also Ab Fenster wäre blankes Mettal, das ist halt auch eines unserer Auswahlkriterien gewesen.

Ich bin kein VW-Fanboy, geschweige T5 (meine Interessen liegen da eher im italienischen Bereich, vor allem Alfa Romeo), daher:

Nach der nächsten großen Reparatur kannst Du dann ja erneut
darüber nachdenken… :wink:

In der Regel behalten wir die Autos bis zur Grenze von 200.000km oder wenn der Wert des Fahrzeuges sich zur 10.000€ Grenze bewegt, dann wird er abgeschossen und ein neues Fahrzeug beschafft.
Und dann werden die Karten wieder neu gemischt und der Markt sondiert… vllt. ist es dann ein Transit, der ja im Moment ordentlich überarbeitet wird, um zu einer ernsten Konkurrenz für den T5 zu werden.

Dafür habe ich dann einen Haufen Geld gespart und ein
Vorurteil über Bord geworfen…

Außer für Alfa Romeo habe ich keine speziellen Vorlieben für Autos, geschweige Vorurteile, da kämpfe ich ja immer mit meinem 156 gegen an :wink:

Aber nun ist das ganze OT geworden und gehört ja nun eher in die Autoecke… - aber so ist das.

Danke für deine Hinweise zum TRansit, bis dahin,

dz