Gebrauchtwagen & Gewährleistung

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zur Gewährleistung beim Gebrauchtwagen kauf.
Wir haben vor 3 Monaten einen gebrauchten Ford Focus (Baujahr August 2006) beim Händler gekauft. Von Beginn an quitschte der Fahrersitz. Letzte Woche war Duchsicht und da sagte man uns, eine Strebe des Sitztes sei gebrochen. Fällt dieser Mangel, der zum Zitpunkt des Kaufes auf jeden Fall schon bestand, unter die Gewährleistung? Muss der Händler dafür aufkommen? Auf unsere Anfrage hin hat der uns nämlich ziemlich arogant abblitzen lassen…
Danke für die Hilfe!
Gruß,
Angela

Liebe Angela,

„. Fällt dieser Mangel, der zum Zitpunkt des Kaufes auf jeden Fall schon bestand,“

Kanst du das nachweisen?
Oder, möchstest du wirklich den Nachweis führen?
Davon rate ich dir allerdings ab, da zu schwierig,zu langwierig und in jedem Fall zu teuer.
Bitte bedenke, die gesetzliche Gewährleistung ist keine „rund-um-Sorglospaket“
Martin 0177-1401526

aber liegt nicht innerhalb der ertsen 6 monate die beweispflicht auf seiten der verkäufers?
und das gestelle des sitzes ist immerhin ein sicherheitsrelevantes teil. oder siehst du das anders?
Angela

Liebe Angela,

das mag schon so sein, ändert jedoch nichts an der o.a. Problematik.
Detaillierte Auskünfte kann und !! darf !! dir nur ein zugel. Anwalt geben, der wiederum teuer ist.
Gruß
Martin 0177-1401526

Antwort: klares Ja. Es ist ein Mangel, das Auto ist erst 4 Jahre alt (also kein normaler Verschleiß).
Jetzt muß der Händler nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht da war; mit seinem Gebrauchtwagen-Prüfbericht oder Hereinnahmeprotokoll o.ä. (fraglich ist natürlich ob das Quietschen auf einen Bruch hinweisen konnte).
Ich würde hier darauf bestehen, dass es gerichtet wird (sowieso bei einem Ford-Händler; bei anderen auch). Dafür kauft man ja beim Händler und nicht von privat.
Dranbleiben. Notfalls Rechtsschutzversicherung androhen; es gibt auch Schiedstellen im Kfz-Gewerbe (beim ZDK, der Innung usw.).
Viel Erfolg und gutes Sitzen
Gerhard

Hallo,

dieser Mangel fällt unter die Gewährleistung da es sich nicht um Verschleißteile handelt, sollte sich der Händler weiterhin quer stellen, empfehle ich eine Fahrt zu TÜV oder Dekra diese erstellen ein Gutachten, des weiteren git es den Weg zum Rechtsanwalt, der Ihnen auf jeden Fall recht gibt.

MFG

Hallo,
im prinzip ist das genau der fall einer gewährleistung. das problem könnte nur sein, daß wenn der mängel bekannt und akzeptiert war beim kauf, dann ist es schlecht ihn jetzt im nachhinein nicht mehr zu akzeptieren. im großen und ganzen denke ich aber daß ihre chancen sehr gut stehen.
gruß
konrad post
www.autoteile-hansen.de