Gebrauchtwagen-gewährleistung

Hallo!
Ich habe vor 4 Monaten einen recht neuen Gebrauchten gekauft. Der wurde vorher nochmal zum durchchecken geschickt.
So wies aussieht hat dabei jemand den Deckel des Kühlmittelausgleichbehälters nicht richtig zugeschraubt, der ist im Laufe der Zeit abgegangen, das Kühlmittel verdunstet und nun ist der Motor heißgelaufen und dadurch wohl der Motor defekt.
Zur Zeit steht der Wagen in einer Werkstatt, die mir der Händler genannt hat und die Gebrauchtwagen-garantie soll jetzt ran und den Schaden beheben.
Ich habe nu erhebliche Bedenken,dass die Garantie überhaupt zahlt und wenn sie zahlt ob das Geld zur Reparatur reicht.
Ist das nicht aber ein Fall für die Gewährleistung? der Wagen ist ja erst 2 Monate bei mir und 6 Monate muss doch der Händler mir beweisen, dass der Schaden vorher nicht bestand?
Was sagt ihr dazu?

Hallo,

auch wenn die Beweislast auf Seiten des Händlers liegt weißt du ja, dass es nicht seine Schuld war. Von daher steht eher die Frage, wer vergessen hat, den Deckel wieder drauf zu drehen. Wenn du es selbst warst, hast du keine Chacne. Wenn es z.B. eine Werkstatt war, kannst du diese in Anspruch nehmen.

Gruß

Huhu!

Ich weiß, dass ich es nicht war. Wer es war? Keine Ahnung. Aber das ist doch prinzipiell auch egal, der Mangel Bestand beim Kauf, denn durchgecheckt wurde er ja bevor ich ihn übernommen hab, sprich auf Auftrag des Händlers hin. Warum muss ich dann die Werkstatt belangen, müsste er das dann nicht tun?

Ah ok, ich hatte es so verstanden, dass du das Auto nach dem Kauf noch mal hast durchsehen lassen.
Dann ist es allerdings eine Sache der Gewährleistung. Schließlich handelt es sich hierbei um einen groben Fehler. Dann musst du dich natürlich an deinen Vertragspartner den Autohändler halten. Dieser hat den Schaden, in deinem Fall den Motor, zu ersetzen. Allerdings besteht bei Gebrauchtfahrzeugen der Nachteil, dass teilw. ein wirtschaftlicher Totalschaden angenommen wird, sodass du nur noch den Wert des Fahrzeuges ersetzt bekommst. Das jedoch hängt vom Alter und Zustand, sowie vom aktuellen Marktpreis des Fahrzeugs ab.

Gruß

Hallo,

nein. Du missverstehst die Beweislastumkehr.

Grundsätzlich muss der Käufer zweifelsfrei beweisen, dass der Defekt auf einen Sachmangel, und nicht etwa Fehlbedienung, Verschleiß, Missbrauch etc, beruht. Kann er das, so greift die Beweislastumkehr, womit davon ausgegangen werden kann, dass dieser Sachmangel bereits bei Übergabe vorhanden war.

In dem konkreten Fall ist das aber defacto nicht zu beweisen, denn es ist ja durchaus möglich, dass der Deckel erst nach Kauf nicht korrekt geschlossen wurde.

Siehe hierzu auch das BGH Urteil unter http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/viiizr329_03.htm

Es handelt sich dort zwar um einen etwas anderen Sachverhalt, die Rechtslage ist aber gleich.

Zudem muss sich der Käufer natürlich fragen lassen, warum er den Wasserstand nicht regelmäßig kontrolliert hat und offensichtlich Temperaturanzeige und -warnlampe nicht beachtet hat.

Ich sehe hier rein rechtlich keinerlei Erfolgsaussichten. Alles weitere ist Entgegenkommen des Händlers.

Gruß

S.J.

Ich habe vor 4 Monaten einen recht neuen Gebrauchten gekauft.
Der wurde vorher nochmal zum durchchecken geschickt.
So wies aussieht hat dabei jemand den Deckel des
Kühlmittelausgleichbehälters nicht richtig zugeschraubt, der
ist im Laufe der Zeit abgegangen, das Kühlmittel verdunstet
und nun ist der Motor heißgelaufen und dadurch wohl der Motor
defekt.
Zur Zeit steht der Wagen in einer Werkstatt, die mir der
Händler genannt hat und die Gebrauchtwagen-garantie soll jetzt
ran und den Schaden beheben.
Ich habe nu erhebliche Bedenken,dass die Garantie überhaupt
zahlt und wenn sie zahlt ob das Geld zur Reparatur reicht.
Ist das nicht aber ein Fall für die Gewährleistung? der Wagen
ist ja erst 2 Monate bei mir und 6 Monate muss doch der
Händler mir beweisen, dass der Schaden vorher nicht bestand?
Was sagt ihr dazu?

Hm, okay. Der Sachmangel, also dass der Deckel nicht fest drauf war, ist ja aber klar. Und eine Werkstatt hat mir bereits gesagt, dass ich als Fahrer in keinster Weise dazu verpflichtet werden kann sämtliche Verschlüsse im Motorraum zu überprüfen, das ist Sache der Werkstatt, wenn sie den Wagen zur Kontrolle bekommt.
Und ich habe sehr wohl die Temperaturanzeige beachtet, als ich den Zeiger im roten Bereich sah bin ich auf den nächsten Parkplatz gefahren (der noch 3 km entfernt war). Eine Warnleuchte scheint es in meinem Auto nicht zu geben :frowning:
Sprich wenn Überhaupt gibt es nen Anspruch an die Werkstatt? Und mach ich den geltend oder der Händler (der die Werkstatt beauftragt hat)?

Hallo Mikado,

kann ein komplizierter Fall werden. Gleich einmal zur GW-Garantie bzw. GW-Gewährleistung. Die Gewährleistung soll verhindern, dass du als Käufer durch einen versteckten Mangel zu Schaden kommst. Die Garantie soll dir die Sicherheit geben, dass keine Schäden nach dem Kauf (für eine beschränkte Zeit) auftreten.
Also wenn, dann könnte es ein Fall für die Gewährleistung sein. Der Mangel könnte also daraus bestanden haben, dass der Verschluss des Kühlmittel- Ausgleichsbehälters zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme nicht ordnungsgemäß geschlossen war. Für die Gewährleistung ist der Händler verantwortlich,
bei dem du gekauft hast.
Dieser wird dir entgegenhalten: Hat da nicht eine Kontrollleuchte oder ein Thermometer auf den Fehler hingewiesen, und ist dieser Hinweis von dir nicht beachtet worden. Es wäre evtl. deine Pflicht gewesen, einem entsprechenden Signal nachzugehen.
Hast du eine schriftliche Betriebsanleitung erhalten, aus welcher du erkennen hättest können, dass du unbedingt zur nächsten Werkstätte fahren musst, usw.
Und selbst wenn der Händler seine Gewährleistung anerkennt, dann könnte er den Mangel auf den losen Verschluss beschränken, und den Motorschaden als Folge dieses Mangels, welcher von seiner Gewährleistung nicht bezahlt wird.

Das waren nur ein paar Gedanken dazu. Ich empfehle ein persönliches Gespräch mit dem Händler zu einer gütlichen Einigung bzw. rechtlichen Beistand eines Anwaltes.

Siebenbürger

Hallo,

Hm, okay. Der Sachmangel, also dass der Deckel nicht fest
drauf war, ist ja aber klar. Und eine Werkstatt hat

ja. Das mag zutreffen. Aber lässt sich beweisen, dass dieser von der Werkstatt nicht richtig verschlossen wurde? Nein. Denn schon die rein theoretische Möglichkeit, dass da später jemand dran gedreht hat, macht jede Beweisführung zunichte. Siehe hierzu auch das zitierte Urteil des BGH.

bereits gesagt, dass ich als Fahrer in keinster Weise dazu
verpflichtet werden kann sämtliche Verschlüsse im Motorraum zu
überprüfen, das ist Sache der Werkstatt, wenn sie den Wagen
zur Kontrolle bekommt.

Aber sicher ist man als Fahrer doch angehalten, zu überprüfen, ob Öl- und Wasserstand korrekt sind. Man kann doch nicht monatelang umherfahren, ohne ein Mal den Wasserstand zu kontrollieren. Und dabei hätte der Wasserverlust doch auffallen müssen. So würde ich als Gegenseite argumentieren.

Und ich habe sehr wohl die Temperaturanzeige beachtet, als ich
den Zeiger im roten Bereich sah bin ich auf den nächsten
Parkplatz gefahren (der noch 3 km entfernt war).

Was sagt die Bedienungsanleitung? Weiterfahren oder sofort anhalten?

Sprich wenn Überhaupt gibt es nen Anspruch an die Werkstatt?
Und mach ich den geltend oder der Händler (der die Werkstatt
beauftragt hat)?

Wenn der Händler die Werkstatt beauftragt hat, besteht keine Anspruchsgrundlage gegen die Werkstatt. Relevant ist, mit wem DU einen Vertrag geschlossen hast. Wenn derjenige mit Dritten weitere Verträge schließt, muss Dich das nicht interessieren.

Wie gesagt: Wenn es zum Prozess kommt, sehe ich wenig Erfolgsaussichten.

Gruß

S.J.

Hallo!
Deine Frage ist schwer zu beantworten. Hat denn Dein Auto keine Kühltemparaturanzeige oder wenigstens eine Kontrollleuchte und einen Warnton wenn das Kühlwasser zu warm wird? In meinen Augen ist immer der Fahrer schuld wenn er den Motor überhitzt denn in den billigsten Autos gibt es entsprechende Warnvorrichtungen und die sind rot und bei roten Leuchten muss man anhalten und zwar sofort und den Motor aus machen.Der Händler hat Dir gegenüber eine gesetzliche Sachmangelhaftung für ein Jahr.In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass der Mangel bei Auslieferung des Fahrzeuges nicht vorhanden war, in den zweiten 6 Monaten muss der Kunde beweisen, dass der Mangel schon bei Auslieferung vorhanden war. Für den Fall, dass er nicht beweisen kann, dass der Mangel bei der Auslieferung nicht vorhanden war muss er den Schaden auf seine Kosten beheben.Ich als Händler würde aber nicht einfach zahlen wenn ein Kunde den Motor überhitzt, siehe oben. Anders sieht es mit der Garantie aus, diese zahlt, wenn man ihr die Wahrheit verschweigt und nicht sagt, dass der Deckel offen war sondern als Ursache z.B. einen geplatzten wasserschlauch angibt.Aber auch die werden fragen ob die Kontrolleinrichtungen nicht funktioniert haben. Natürlich hast Du einen Selbstbehalt, in der Regel 100.-€ pro Schadensfall und die Beteiligung am Material nach Laufleistung, also ab 50.000 km für alle weiteren 10.000km 10% der materialkosten.Allerdings kann ich mir nicht vorstellen und ist mir auch noch nicht untergekommen, dass das Kühlwasser verdunstet weil der Deckel des Ausgleichbehälters nicht richtig zu war.Meisten läuft es dann so, dass das Kühlwasser kocht, der Druck im System steigt und der Deckel durch den Überdruck abspringt. Dann ist die Ursache aber ein Defekt im Kühlsystem und nicht der lose Deckel. Für die Zukunft, ich würde nie, nie, und niemals die Diagnose eines Defektes im ersten Jahr nach Kauf einer Werkstatt überlassen welche der Händler empfiehlt.Die können Dir als Laien doch alles mögliche erzählen. Ich würde in einer Werkstatt meines Vertrauens die Diagnose stellen lassen und notfalls auch bezahlen. Das kann nicht teuer werden. dann würde ich den Händler mit dem Problem konfrontieren und hätte eine objektiv festgestellte Ursache des Defektes.Was kannst Du nun tun? Eigentlich nur hoffen, dass der Händler auch keine Probleme will und das ganze über die Garantie laufen lässt. Über Deine Kosten musst Du dann mit ihm Eingkeit erzielen, oder besser gleich einen Anwalt nehmen.

Ist ja als erstes die Frage „wieso geht man in die Werkstatt die der Händler angibt???“ Was hat der denn dazu gesagt? Ist echt schwer hier einen vernünftigen Rat zu geben. Garantie und Gewährleistung steht für mich in Frage weil der Händler ja auch behaupten kann du hast nach dem Kühlwasser geschaut und dann denn Verschluss nicht richtig geschlossen oder gar vergessen. Ich würde an deiner Stelle zu dem Händler gehen und mit ihm schon mal vorab ein Gespräch führen wie der Schaden reguliert werden soll. Vielleicht hast du ja Glück und er kann es über seine Versicherung klären was ja deine Garantie ist. Und wenn alle Stränge reißen versuchen einen Sachverständigen der KFZ Innung zu Rate ziehen. Ich fand es übrigens ganz niedlich wie du schreibst „der Wagen ist ja erst 2 Monate bei mir“ hast du dich in das Auto verliebt?
Mikado ich wünsche alles Gute und hoffe du bleibst nicht auf den Kosten sitzen.

Hallo Mikado,

wenn Du den nachstehenden Satz beweisen kannst,
macht es Sinn mit dem Verkäufer zu sprechen,
ansonsten bringt dies nichts. Im Zweifelsfall
könnte man ja auch fragen, ob Du nicht selber vergessen hast, den Deckel draufzuschrauben.

Dies hört sich für mich sehr nach einem Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang an, insofern versuch es auf die „nette Art“ mit dem Verkäufer und der Gebrauchtwagenversicherung.

„So wies aussieht hat dabei jemand den Deckel des Kühlmittelausgleichbehälters nicht richtig zugeschraubt, der ist im Laufe der Zeit abgegangen, das Kühlmittel verdunstet und nun ist der Motor heißgelaufen und dadurch wohl der Motor defekt.“

meine Homgepage: www.astrolabium.net