Gebrauchtwagen Gewährleistung / Auto zurück geben

Hallo Leute

Ich habe vor einer Woche einen Transporter (Fiat Ducato Bj:1999) gekauft bei einem Autohändler (Container-Händler)

Heute erst habe ich das Auto abholen können Aufgrund Versicherungsprobe etc

Jedenfalls bin ich damit 20km zu mir Nachhause gefahren und hab einen Schlag bekommen, der ganze Unterbaden war voller Öl und es Tropfte Öl!

Bei meiner Probefahrt vor einer Woche sah der Wagen untenrum ganz anders aus und hat 100% kein ÖL verloren.

Ich weiß nicht genau von wo es kommt jedoch will ich den Wagen zurück geben und mein Geld erhalten (2500€)

Ist die Rückgabe möglich?

Im Vertrag steht „Ausschluss jeglicher Gewährleistung“
***ist das Rechtlich OK?***

Außerdem würde der Wagen an meiner Firma Verkauft (die ich erst vor 2 Wochen gegründet habe)

„der Händler hat mir den Wagen als Händler verkauft und unterschrieben“

Würde mich über einer Antwort echt freuen da es mein erster Wagen ist und ich Ver*** worden bin :frowning:

(Container-Händler)= Diese Händler die Exportieren

Heute erst habe ich das Auto abholen können Aufgrund

Versicherungsprobe etc

Jedenfalls bin ich damit 20km zu mir Nachhause gefahren und
hab einen Schlag bekommen, der ganze Unterbaden war voller Öl
und es Tropfte Öl!

Bei meiner Probefahrt vor einer Woche sah der Wagen untenrum
ganz anders aus und hat 100% kein ÖL verloren.

Ich weiß nicht genau von wo es kommt jedoch will ich den Wagen
zurück geben und mein Geld erhalten (2500€)

Ist die Rückgabe möglich?

Im Vertrag steht „Ausschluss jeglicher Gewährleistung“
***ist das Rechtlich OK?***

Außerdem würde der Wagen an meiner Firma Verkauft (die ich
erst vor 2 Wochen gegründet habe)

„der Händler hat mir den Wagen als Händler verkauft und
unterschrieben“

Hallo Kahn,

leider kann ich Dir hier nicht weiterhelfen, speziell im Bereich Verkäufer (Firma) => Käufer (Firma, keine Privatperson). Wenn Du ne Rechtsschutz hast da mal fix nachfragen, alternativ ADAC oder direkt ein paar Euro für ne Bereatung durch einen Anwalt.

Nun noch das gefährliche Halbwissen: Ich glaube ein Händler darf gegenüber einem Händler die Gewährleistung ausschliessen, bin mir da aber absolut nicht sicher.

Sorry, dass ich keine bessere Antwort geben kann.

Gruss

Hallo!

Also wenn im Kaufvertrag ausdrücklich steht, das der Wagen unter Ausschluss der Gewährleistung (gekauft wie gesehen) verkauft wurde, dann ist eine Rückgabe meiner Ansicht nach nur schwer möglich. Du hast dich ja quasi mit deine Unterschrift bereit erklärt das zu aktzeptieren, das der Händler keinerlei Haftung für Mängel übernimmt. Das kommt einem Kauf von privat gleich.
Trotzdem würde ich die Anfrage nochmal unter der Rubrik „Recht“ posten. bzw. einen Anwalt kontaktieren. Es kann durchaus sein, das durch eine Klausel im Vertrag der Händler doch dazu verpflichtet ist, den Wagen zurückzunehmen - immerhin handelt es sich um Betrug.

viel Glück und Gruss

Torsten

Danke für die Antwort und all die anderen!

Ich bin Heute einfach hin und hab ein wenig Wind gemacht…

Behauptet das ich schon beim Anwalt war und etc! Der Händler hat sofort Panik bekommen und mir Komplett alles zurück bezahlt.

Zuerst wollte er 400€ Weniger Zahlen (aufgrund einer Hand mehr) jedoch hat er selber eingesehen das ein A**** ist!

ALSO an alle die das selbe Problem haben /einfach Wind machen…

MFG KIANI

Hallo!

Ich muß leider sagen, daß ich als Kfz-Mechaniker nicht wirklich firm in der Rechtsprechung zu Gewährleistungsfragen bin. Ich habe aber mal ein wenig im Internet gesucht und bin auf die folgenden Seiten gestoßen:
http://www.e-juristen.de/Rechtsberatung/Kauf-Gebrauc…

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&

http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/artikel/A8-Gebra…

Es sieht also eher so aus, als müßte der Verkäufer für den Schaden aufkommen.

Ich hoffe, ich konnte erstmal weiterhelfen…

MfG
Steffen