Hallo Zusammen
Herr Xy hat vor 4 Monaten einen Gebrauchtwagen bei einem Autohändler gekauft.
Zudem hat er noch eine einjährige Gebrauchtwagen Garantie dabei bekommen (mit einer 60%'tigen Eigenbeteiligung bei Materialkosten)
Doch schon nach 4 Monaten tauchen die ersten Probleme am Wagen auf.
Die Werkstatt stellt folgende Mängel fest:
**- 2 Injektoren (Einspritzdüsen) sind defekt.
- Vorförderpumpe defekt**.
Er soll nun knapp 600 Euro an Materialkosten beisteuern!
Jetzt gibt es aber die Gesetzliche Gewährleistung wo der Händler doch beweisen muss, dass die Mängel nicht schon vor dem Kauf da gewesen sind.
Der Händler sagt allerdings es wären Verschleißteile, die können in den 4 Monaten schon mal kaputt gehen. Da würde es keine Gewährleistung drauf geben.
Jetzt ist Herr Xy ratlos. Hat der Händler damit Recht, oder soll er Anwalt einschalten?
Viele Grüße