Hi, ich habe folgendes Problem und zwar habe ich mir vor ca. 3 monaten ein Gebrauchtwagen gekauft und nun diverse Mängel festgestellt. Habe mich auch schon ein wenig im Netz über den sachverhalt informiert und folgendes Schreiben aufgesetzt :
am XX.05.2011 erwarb ich von Ihnen einen gebrauchten Pkw der Marke „Blubbleblub“, Baujahr 2074. Nach nun 3 Monaten haben sich diverse Mängel bemerkbar gemacht.
Die ich durch den beigefügten Kostenvoranschlag belegen kann.
Unter Berufung auf die Paragraphen 474 BGB und 439 BGB fordere ich sie hiermit auf die beanstandeten Mängel zu beheben oder den Kostenvoranschlag in Höhe von „unendlich vielen“ EUROS zu tragen. Dafür setze ich ihnen eine Frist bis zum XX.XX.2011.
Sollte die Frist ohne schriftliche Stellungnahme verstreichen, werde ich gerichtlich schritte einleiten.
am XX.05.2011 erwarb ich von Ihnen einen gebrauchten Pkw der
Marke „Blubbleblub“, Baujahr 2074. Nach nun 3 Monaten haben
sich diverse Mängel bemerkbar gemacht.
Abgeshen vom Verstoß gegen FAQ:1129 sei angemerkt, dass man zuerst mal beweisen muss, dass es auch wirklich Sachmängel sind.
Nicht jeder Defekt, der innerhalb von 6 Monaten auftaucht, ist automatisch ein Sachmangel. Ich denke, es sind sogar die wenigsten Defekte, die einen Sachmangel darstellen.
Wer einen Gebrauchtwagen kauft, der hat halt ein Fahrzeug, bei dem jedes Teil kurz vor dem Ende seiner Lebensdauer stehen kann.
Das ist kein Sachmangel, sondern liegt in der Natur eines gebrauchten Autos.
Man beachte die Definition im BGB:
„Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1.wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2.wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann“