Hallo Zusammen,
ich habe momentan ein Problem mit einen Gebrauchtwagen, den ich am 30.10.2010 gekauft habe und was ich jetzt machen soll!
Renault Twingo
Baujahr: 12/1997
120500 Km gelaufen
Der Wagen hatte ein paar Kosmetikfehler wie 3 kleine Beulen, 2 Kratzer, die Scheibenwischer und 4 abgefahrene Sommerreifen!
Beim Kauf war ein Zeuge von mir dabei und im Bereich *Sonstiges* stand folgendes:
altersentsprechende Mängel! Sind dem Käufer bekannt und im Kaufpreis berücksichtigt worden!
Bei der Abholung des Wagens am 02.11.2010 (es gab kein Übergabeprotokoll), war mein Schwager dabei.
Meine erste Fahrt ging direkt zur Werkstatt meines Vertrauens (19km Entfernung) zecks einer kompletten Durchsicht und da wurde festgestellt, das beide Domlager und der Spurstangenkopf vorne rechts defekt sei und dringend getauscht werden müssen. Die Werkstatt meinte noch, das dann auch noch eine Achsvermessung fällig sei, wegen des erneuern des Spurstangenkopfes. (Kostenvoranschlag über 300,00€ habe ich mitgenommen)
Fällt das unter die Gewährleistung?!?
Ich telefonierte sofort mit dem Händler und teile die defekte Mängel mit und bin dann noch mal zu Händler gefahren, wie es jetzt weitergehen sollte (02.11.2010).
Er meinte wir können die Teile bestellen und lassen die dann in einer Werkstatt einbauen/reparieren für ca. 100,00 €. Am 05.11.2010 erhielt ich einen Anruf von dem Händler, das die Ersatzeile schon geliefert wurden und die Kosten sich auf ca. 70,00€ belaufen würde, aber die Reparatur durch eine defekte Hebebühne nicht erledigt werden könne und er sich wieder melde bei mir.
Mir kommt das ganze recht komisch vor, als würde der Händler sich von dem Schaden nichts annehmen und er mir die Kosten für die Reparatur aufdrücken will ohne die Gewährleistung.
Sollte ich mich evtl. an einem Anwalt wenden oder dem Händler zuerst ein Schreiben zukommen lassen mit einer Frist zur Fertigstellung der Reparur.
Über Antworten bin ich richtig dankbar.
Gruß
Lars D.