Gebrauchtwagen mit Mängeln am Tag der Abholung

Hallo Zusammen,

ich habe momentan ein Problem mit einen Gebrauchtwagen, den ich am 30.10.2010 gekauft habe und was ich jetzt machen soll!

Renault Twingo
Baujahr: 12/1997
120500 Km gelaufen

Der Wagen hatte ein paar Kosmetikfehler wie 3 kleine Beulen, 2 Kratzer, die Scheibenwischer und 4 abgefahrene Sommerreifen!

Beim Kauf war ein Zeuge von mir dabei und im Bereich *Sonstiges* stand folgendes:
altersentsprechende Mängel! Sind dem Käufer bekannt und im Kaufpreis berücksichtigt worden!

Bei der Abholung des Wagens am 02.11.2010 (es gab kein Übergabeprotokoll), war mein Schwager dabei.

Meine erste Fahrt ging direkt zur Werkstatt meines Vertrauens (19km Entfernung) zecks einer kompletten Durchsicht und da wurde festgestellt, das beide Domlager und der Spurstangenkopf vorne rechts defekt sei und dringend getauscht werden müssen. Die Werkstatt meinte noch, das dann auch noch eine Achsvermessung fällig sei, wegen des erneuern des Spurstangenkopfes. (Kostenvoranschlag über 300,00€ habe ich mitgenommen)

Fällt das unter die Gewährleistung?!?

Ich telefonierte sofort mit dem Händler und teile die defekte Mängel mit und bin dann noch mal zu Händler gefahren, wie es jetzt weitergehen sollte (02.11.2010).

Er meinte wir können die Teile bestellen und lassen die dann in einer Werkstatt einbauen/reparieren für ca. 100,00 €. Am 05.11.2010 erhielt ich einen Anruf von dem Händler, das die Ersatzeile schon geliefert wurden und die Kosten sich auf ca. 70,00€ belaufen würde, aber die Reparatur durch eine defekte Hebebühne nicht erledigt werden könne und er sich wieder melde bei mir.

Mir kommt das ganze recht komisch vor, als würde der Händler sich von dem Schaden nichts annehmen und er mir die Kosten für die Reparatur aufdrücken will ohne die Gewährleistung.

Sollte ich mich evtl. an einem Anwalt wenden oder dem Händler zuerst ein Schreiben zukommen lassen mit einer Frist zur Fertigstellung der Reparur.

Über Antworten bin ich richtig dankbar.

Gruß
Lars D.

Hallo,

die Vereinbarung…

altersentsprechende Mängel! Sind dem Käufer bekannt und im
Kaufpreis berücksichtigt worden!

…kann zum Problem werden. Einerseits könnte sich der Händler darauf berufen und die Reparatur auf eigene Kosten ablehnen wollen.
Andererseits hat der die Gewährleistung für die defekten Teile nicht ausgeschlossen (falls das überhaupt rechtens wäre).

Ich würde mal heimlich nachsehen, ob die Hebebühne wirklich (noch?) defekt ist. Nicht dass das gar keine Ausrede ist. Ansonsten…

Sollte ich mich evtl. an einem Anwalt wenden oder dem Händler
zuerst ein Schreiben zukommen lassen mit einer Frist zur
Fertigstellung der Reparur.

…würde ich entweder die zweite Variante wählen oder - wenn noch mal mit dem Händler reden und die 70 Euro zahlen. Dürfte günstiger sein und vor allem schneller gehen als über ein Anwalt.

Die 70 Euro kann man dann unter Lehrgeld verbuchen, dass man so ein altes Auto nicht vor dem Kauf hat prüfen lassen und einen solch schwammigen Kaufvertrag unterschrieben hat.

Viel Erfolg bei der Sache
Guido

Hallo Guido,

danke für die rasche Antwort!

Nur leider waren die defekten Domlager, sowie der Spurstangenkopf bei Kauf unter Zeugen nicht bekannt und wurde auch nicht vom Händler erwähnt!

Das diese Sachen defekt sind, habe ich selber durch einen Check meiner Werkstatt feststellen lassen am Tag der Abholung. Das Angebot meiner Werkstatt dazu beläuft sich auf 300,00 € für die Reparatur.

Ergo werde ich dem Händler erstmal anschreiben, da die telefonisch nie erreichbar sind und bei meiner Rufnummer nicht ans Telefon gehen. Des Weiteren ob die Hebebühne wirklich defekt ist kann ich sagen, da der Händler keine eigene Werkstatt dabei hat.

Danke im Voraus.

Gruß
Lars

Hallo, im Normalfall kann man den Händler Regresfähig machen, aber ich Denke mal Du hast für das Auto keine Garantie und Rücknahme vereinbarung abgeschlossen, in diesem sinne wie es mein vorredner schon sagte 70 Euro Lehrgeld bezahlt.
Ob es Defekte Domis sind oder Spurstangen bzw Köpfe kann man eh nur überprüfen wenn das KFZ ohne Bodenberührung geprüft wird. Also mit Bodenhaftung keine Chance, es sei denn Du fährst das KFZ Rasanter wie ein Normalo. In diesem Sinne wenn jemand in denen Freundes o. Bekanntenkreis ist der gern Schraubt kann man sich die Kosten sparen obwohl in der Werkstatt der Preis den Du da hast ok ist incl. Vermessung der Spur. desweiteren wenn das KFZ neu TÜV hat dann kann man den Händler bzw. den kaschuben TÜV ein Regress geltend machen.
Anwalt kostet immer Richtig Asche es sei denn Du hast KFZ Rechtschutz.
mfg Wolfgang

Hallo Wolfgang und danke für Deine Antwort!

Aber irgendwie hilft mir die Antwort auch nicht weiter, voallem zahl das Lehrgeld mit welcher Begründung?!?

„Das ist ein PKW von einem Händler gekauft habe, der mir nicht erzählt hat, das div. Dinge kaputt sind, die 2 Personen (Zeuge und ich) von Außen nicht erkennen können/konnten oder wie soll ich das verstehen…“

Leider habe ich im Freundeskreis niemanden der Schrauben kann oder sowas als Hobby betreibt. Ergo gehen wir mal immer von den 300,00€ aus, was meine Kfz-Werkstatt des Vertrauens festgestellt hat, als der Wagen nach dem Kauf (Sa., 30.10.2010 ohne Probefahrt)/Abholung (Di., 02.11.2010) durchgeprüft wurde.

Hätte ich vor dem Kauf erfahren, das die Domlager und der Spurstangenkopf defekt/kaputt war, hätte ich den Wagen nie gekauft. TÜV/AU ist bei dem PKW übrigens nicht neu, sondern 7/8 Monate schon alt 03/2012.

Meine Frage ist lediglich, ob diese beiden defekten Sachen unter die 1 jährige Gewährleistung fallen oder nicht und wie ich mit dem Händler umgehen kann.

Danke im Voraus.

Gruß
Lars

Hallo!

ich habe momentan ein Problem mit einen Gebrauchtwagen, den
ich am 30.10.2010 gekauft habe und was ich jetzt machen soll!

Renault Twingo
Baujahr: 12/1997
120500 Km gelaufen

…das war der 1. Fehler.

Der Wagen hatte ein paar Kosmetikfehler wie 3 kleine Beulen, 2
Kratzer, die Scheibenwischer und 4 abgefahrene Sommerreifen!

Die beiden letztgenanntren Punkte sehe zumindest ich nciht mehr als „Kosmetikfehler“ an.

Beim Kauf war ein Zeuge von mir dabei und im Bereich
*Sonstiges* stand folgendes:
altersentsprechende Mängel! Sind dem Käufer bekannt und im
Kaufpreis berücksichtigt worden!

Das war der 2. Fehler.
Damit ist der Händler bei einem 13 Jahre alten Twingo meiner Einschätzung nach „raus aus der Sache“.
Was erwartest Du denn? Die Kisten waren neu schon nicht das Beste.

Bei der Abholung des Wagens am 02.11.2010 (es gab kein
Übergabeprotokoll), war mein Schwager dabei.

Meine erste Fahrt ging direkt zur Werkstatt meines Vertrauens
(19km Entfernung) zecks einer kompletten Durchsicht

…das war der 3. Fehler. Du hättest dies VOR dem Kauf machen sollen!

und da
wurde festgestellt, das beide Domlager und der Spurstangenkopf
vorne rechts defekt sei und dringend getauscht werden müssen.

Das könnte man durchaus als „altersbedingt“ ansehen.
Ich denke nicht, dass die Rechtslage hier so eindeutig ist, wie andere das geschrieben haben.

Die Werkstatt meinte noch, das dann auch noch eine
Achsvermessung fällig sei, wegen des erneuern des
Spurstangenkopfes. (Kostenvoranschlag über 300,00€ habe ich
mitgenommen)

…was extrem billig wäre, wenn das wirklich alle Mängel an dem Wagen sein sollten.

Fällt das unter die Gewährleistung?!?

Ich telefonierte sofort mit dem Händler und teile die defekte
Mängel mit und bin dann noch mal zu Händler gefahren, wie es
jetzt weitergehen sollte (02.11.2010).

Er meinte wir können die Teile bestellen und lassen die dann
in einer Werkstatt einbauen/reparieren für ca. 100,00 €. Am
05.11.2010 erhielt ich einen Anruf von dem Händler, das die
Ersatzeile schon geliefert wurden und die Kosten sich auf ca.
70,00€ belaufen würde, aber die Reparatur durch eine defekte
Hebebühne nicht erledigt werden könne und er sich wieder melde
bei mir.

Das ist in meinen Augen ziemlich fair.

Mir kommt das ganze recht komisch vor, als würde der Händler
sich von dem Schaden nichts annehmen und er mir die Kosten für
die Reparatur aufdrücken will ohne die Gewährleistung.

Ich kenne natürlich nur das, was Du hier schreibst. Augfunrd dieser Infos allerdings denke ich, der Händler verhält sich korrekt.
Wenn die Bühne wirklich defekt ist, kann er sich innerhlab eines Tages keine neue schnitzen.

Sollte ich mich evtl. an einem Anwalt wenden oder dem Händler
zuerst ein Schreiben zukommen lassen mit einer Frist zur
Fertigstellung der Reparur.

Der Anwalt kostet deutlich mehr, als der Wagen wert ist (vermute ich).
Setze dem Händler doch in gegenwart eines Zeugen selbst ein Frist. 2 Wochen sollten es jedoch schon sein, 3 Tage macht kein Richter mit.

Über Antworten bin ich richtig dankbar.

Ehrlich gesagt sind Kunden wir Du der Grund dafür, dass kein Händler mehr günstige Autos anbieten möchte. Für 800 Eur ein Auto kaufen und dann einen Neuwagen erwarten ging vor der Schuldrechtsreform genausowenig wie heute.

Mein Vorschlag wäre, mit dem Händler vernünftig zu sprechen und sich mit ihm auf einen Termin zu einigen. Wenn er diesen dann nicht einhält, aknn man immer noch deutlicher werden.

Gruß,
M. (kein Anwalt)

Hallo Zusammen,
ich möchte lediglich erfahren, ob die Domlager und der Spurstangenkopf unter die Gewährleistung fallen, da nichts davon bei Kauf vom Händler erwähnt worden ist und mir es nicht bekannt gewesen ist, das die Sachen kaputt sind, sowie ich sowas nie bei einer Probefahrt festgestellt hätte.

Das die Sommerreifen abgefahren oder die Scheibenwischer nicht mehr die besten waren störte mich nicht, da über den Händler Winterreifen mit Felgen gekauft wurden. Scheibenwischer habe ich auch schon neue gekauft. „Ergo abgehackt“

Vielleicht kann mich sich darauf beschränken, ohne die persönlich angreifenden Kommentare.

Danke im Voraus.

P.S. Der Händler ist telefonisch nicht erreichbar, da ich es die ganze Woche schon versucht habe. Ich gehe mal davon aus, das die Signalisierung meiner Rufnummern, nicht mehr ans Telefon gehen.

Hallo
M. (kein Anwalt)
nicht Leute/Mitbürger persönlich Angreifen oder Ausfallend werden, soviel Respekt/Anstand sollte man haben!

Für 800,00 € hat der Händler, den Wagen in Zahlung genommen für fast das dreifache wieder verkauft zur Info, was ich herausgefunden habe.

ERGO fallen die nicht bekannten beiden Mängel unter die Gewährleistung „Ja oder Nein“

Gruß
L. (Käufer)

Hallo,

Ich bin der Meinung, dass der Händler hier in der Pflicht ist.
Deshalb ist ja der Unterschied zwischen Händler und Privatperson. Weil der wissen müsste, was mit dem Auto los ist. Weil er Fachmann sein sollte. Wenn Du ein Auto in Zahlung gibst, erklärt er Dir auch ausführlich, warum er nicht mehr zahlen kann!
Der Anwalt rentiert sich in deinem Fall sicher nicht, aber mit Rechtsschutz würd’ ich ihm schon auf die Zehen steigen.
Sicherheitsrelevante Durchrostung fällt nach meiner Ansicht nicht unter „altersbedingt“.

Tom

Hallo, im Normalfall kann man den Händler Regresfähig machen,
aber ich Denke mal Du hast für das Auto keine Garantie und
Rücknahme vereinbarung abgeschlossen,

BITTE WAS???

Jeder Nichtunternehmer, der von einem Unternehmer eine Ware kauft, hat automatisch das, was der Volksmund „Garantie“ nennt.
Der Händler haftet 6 Monate lang dafür, dass die Sache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Sachmängeln war.
Sofern Sachmängel bekannt und genannt waren, sind diese ausgeschlossen.
Sofern Sachmängel dem VK bekannt waren, aber verschwiegen wurden, hat man noch sehr viel länger Zeit, den VK haften zu lassen.

in diesem sinne wie es
mein vorredner schon sagte 70 Euro Lehrgeld bezahlt.
Ob es Defekte Domis sind oder Spurstangen bzw Köpfe kann man
eh nur überprüfen wenn das KFZ ohne Bodenberührung geprüft
wird. Also mit Bodenhaftung keine Chance, es sei denn Du
fährst das KFZ Rasanter wie ein Normalo.

Insbesondere Domlager hört man beim Lenkradeinschlagen im Stand.
Ausgelatschte Spurstangenköpfe merkt man am schwammigen Fahrverhalten.
Das hat nichts mit „rasant“ zu tun.

Zurück zum Thema:
Twingo, 120.000km, 13 Jahre alt: Ja, da sind Domlager und Spurstangen sicher auch altersbedingter Verschleiß.
ABER:
Ob durch die lapidare Formulierung, dass altersentsprechende Mängel alle bekannt sind die Sachmängelhaftung für eben diese wirksam ausgeschlossen worden sind, dass würde ich einen Anwalt fragen.
Dazu soll es ja das Rechtsbrett geben, FAQ dort beachten!

In diesem Sinne wenn
jemand in denen Freundes o. Bekanntenkreis ist der gern
Schraubt kann man sich die Kosten sparen obwohl in der
Werkstatt der Preis den Du da hast ok ist incl. Vermessung der
Spur. desweiteren wenn das KFZ neu TÜV hat dann kann man den
Händler bzw. den kaschuben TÜV ein Regress geltend machen.

Ist mir neu, dass der TÜV dafür haftet, wenn einer seiner Mitarbeiter einen Mangel aus Versehen übersehen hat.

Anwalt kostet immer Richtig Asche es sei denn Du hast KFZ
Rechtschutz.

Eine Erstberatung ist preiswert.
Als Automobilclubmitglied ist die Erstberatung manchmal kostenlos.

Hallo!

nicht Leute/Mitbürger persönlich Angreifen oder Ausfallend
werden, soviel Respekt/Anstand sollte man haben!

Ich habe weder jemanden angegriffen, noch wurde ich ausfallend oder respektlos.

Wer ein deutliches Wort nicht vertragen kann, sollte sich nicht mit solchen Fragen an die Öffentlichkeit wenden.

Der TE hat sich nun mal ungeschickt angestellt, indem er den schlechtesmöglichen Kleinwagen (gleich nach dem Fiat Cinqucento) mit zuvielen Kilometern auf der Uhr und zu weit zurückliegendem Baujahr gewählt hat.

Dafür kann ich nichts.
Man hätte ja vorher(!) u.a. hier fragen können.

Für 800,00 € hat der Händler, den Wagen in Zahlung genommen
für fast das dreifache wieder verkauft zur Info, was ich
herausgefunden habe.

Na da war meine Schätzung doch korrekt.
Für über 2000 Eur hätte ich dann eher einen Mercedes 190 empfohlen, aber sei´s drum…

ERGO fallen die nicht bekannten beiden Mängel unter die
Gewährleistung „Ja oder Nein“

Wohl eher nicht.

M.

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