Gebrauchtwagen oder Neuwagen?

Hallo!

Ein Bekannter von mir hat sich vor kurzem ein „neues“ Wohnmobil zugelegt, noch nie zugelassen aber Stand dort wohl schon über 2 Jahre soweit ich weiss, nun hatte er es abgeholt und zugelassen, ist wegen Garantiefall zu Mercedes (Ist ein Sprinter Fahrgestell) und die sagten nach Anfrage bei Mercedes, das keine Garantie mehr vorliegt…

Mein Bekannter sauer und auf zum Händler, der hat ihm nun eine Ersatzgarantie „garantiert“ Zusendung folgt,

aber nun der Hammer, nach einigen Recherchen hat sich rausgestellt, das der Verkäufer des Wohnmobils (ist ein Autohaus, also gewerblich), das Fahrzeug als Gebrauchtfahrzeug gekauft hat (War als Messefahrzeug mit Roter Nummer unterwegs)!
Im Kaufvertrag steht aber ganz deutlich das es sich um ein Neufahrzeug handelt!

Was kann man hier machen? Er möchte das Wohnmobil ja schon gern behalten, aber evtl. Preisminderung? Ist so ein Fall schon bekannt?

Ich hoffe ich habe nichts vergessen…?

MfG

Hallo,

ich würde mir mal BGH VIII ZR 227/02 v. 15. Oktober 2003 ansehen, wo schon eine Standzeit von mehr als einem Jahr als ausreichend angesehen wurde, dass ein Fahrzeug nicht mehr als „fabrikneu“ verkauft werden durfte. Mit einem freundlichen Hinweis auf dieses Urteil sollte eine Minderung machbar sein.

Gruß vom Wiz

ergänzung:
bin gerage vor gericht mit einem händler,der mir eine gebrauchtmaschine verkauft hatte,die 7 jahre älter ist,als angegeben.
es geht um eine minderung von 500€—eine ganz schwierige angelegenheit.

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