Gebrauchtwagen ohne Zulassungsbescheinigungen ausgeliefert

Hallo zusammen,

ich habe letzten Monat einen Gebrauchtwagen bei einer großen Autohauskette ca. 500km von meinem Wohnort entfernt gekauft. Der unverbindliche Liefertermin laut Kauvertrag war der 19.05.2018, dann sollte ich das Fahrzeug abhholen. Das Fahrzeug wurde per Überweisung bezahlt. Damit ich bereits mit Kennzeichen vom Hof fahren kann, wollte mir der Verkäufer die ganzen notwendigen Unterlagen (Zulassungsbescheinigung 1 + 2, TÜV-Bericht etc.) vorab zuschicken, damit ich es vor Abholung anmelden kann. Leider hat der Verkäufer etwas bei der Hausnummer durcheinander gebracht und die Unterlagen kamen nie bei mir an. Zufälligerweise hat der „Azubi“ die Unterlagen auch noch als einfache Sendung verschickt und nicht wie gewünscht als Einschreiben. Beides hat mir der Verkäufer schriftlich per Mail mitgeteilt und seine Schuld damit sozusagen zugegeben.
Der Verkäufer bot mir dann an, mir das Fahrzeug zu liefern und die Papiere per Express zu mir zu schicken, sobald der Brief als Rückläufer wieder bei ihm ankommt. Das Fahrzeug wurde dann auch geliefert. Dass die Zulassungspapiere nicht übergeben wurden und noch folgen, wurde im Übergabeprotokoll festgehalten.

Leider sind die notwendigen Unterlagen immernoch nicht wieder als Rückläufer beim Autohaus angekommen. (Seit dem 14.05.2018 unterwegs) und ich werde immer wieder vertröstet. Die Bitte um einen Mietwagen oder eine kleine Rückerstattung vor zwei Tagen blieb bisher unbeantwortet.

Besteht theoretisch die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten? Oder ist der Händler durch die Auslieferung des Fahrzeugs auf der sicheren Seite?

Ich freue mich auf Antworten und bedanke mich im Voraus!

Hallo,

du hast eine Sache gekauft, die mangelhaft ist.
Sie eignet sich nicht zur üblichen Verwendung.

Daher hast du alle die Rechte, die man bei Sachmängeln halt so hat:

Nacherfüllung, Ersatz von Aufwendungen, Schadenersatz.
Nach einer angemessenen Frist kommt dann auch ein Rücktritt in Frage.

http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=19&art=6&find=Kaufvertrag_Gew�hrleistung__Schadensersatz

Lass dich von einem Anwalt beraten, ich sehe den Händler hier klar in der Pflicht, sich zu kümmern. Es geht ja sicher um mehrere Tausend Euro.

Nicht nur theoretisch. Auto ist doch völlig nutzlos ohne Papiere !

Aber wenn ein Händler schon so kulant ist und den Wagen 500 km zu dir bringt, dann darf man sicher hoffen er sorgt auch für die Papiere.
Unseriös klingt anders !

Rückläufer muss nicht kommen, es gibt auch Verlust bzw. wenn außen kaum Absender lesbar war, dann geht alles über eine Postermittlungsstelle, die den Brief öffnet und hoffentlich innen drin den Absender findet oder es sogar Dir nochmals richtig zuschickt.
Sonst muss der Händler den Verlust anzeigen und neue Papiere beschaffen, das wird aber dauern !

Musst Du selbst wissen, ob es sinnvoll wäre auf unbestimmte Zeit zu warten.

MfG
duck313