Hallo zusammen,
ich habe letzten Monat einen Gebrauchtwagen bei einer großen Autohauskette ca. 500km von meinem Wohnort entfernt gekauft. Der unverbindliche Liefertermin laut Kauvertrag war der 19.05.2018, dann sollte ich das Fahrzeug abhholen. Das Fahrzeug wurde per Überweisung bezahlt. Damit ich bereits mit Kennzeichen vom Hof fahren kann, wollte mir der Verkäufer die ganzen notwendigen Unterlagen (Zulassungsbescheinigung 1 + 2, TÜV-Bericht etc.) vorab zuschicken, damit ich es vor Abholung anmelden kann. Leider hat der Verkäufer etwas bei der Hausnummer durcheinander gebracht und die Unterlagen kamen nie bei mir an. Zufälligerweise hat der „Azubi“ die Unterlagen auch noch als einfache Sendung verschickt und nicht wie gewünscht als Einschreiben. Beides hat mir der Verkäufer schriftlich per Mail mitgeteilt und seine Schuld damit sozusagen zugegeben.
Der Verkäufer bot mir dann an, mir das Fahrzeug zu liefern und die Papiere per Express zu mir zu schicken, sobald der Brief als Rückläufer wieder bei ihm ankommt. Das Fahrzeug wurde dann auch geliefert. Dass die Zulassungspapiere nicht übergeben wurden und noch folgen, wurde im Übergabeprotokoll festgehalten.
Leider sind die notwendigen Unterlagen immernoch nicht wieder als Rückläufer beim Autohaus angekommen. (Seit dem 14.05.2018 unterwegs) und ich werde immer wieder vertröstet. Die Bitte um einen Mietwagen oder eine kleine Rückerstattung vor zwei Tagen blieb bisher unbeantwortet.
Besteht theoretisch die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten? Oder ist der Händler durch die Auslieferung des Fahrzeugs auf der sicheren Seite?
Ich freue mich auf Antworten und bedanke mich im Voraus!