Gebrauchtwagen Rückgabe - Kostenerstattung?

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf eine Gebrauchtwagenrückgabe. Wenn jemand einen Gebrauchtwagen kauft in einem Autohaus und dieses verschweigt erhebliche Mängel, beispielsweise auch, dass es ein Unfallwagen war und beispielsweise ist eine Ölwanne durchgerostet etc. kann der Käufer dann die Auslagen wie beispielsweise Anmeldungsgebühren und bereits gezahlte Versicherungsgebühren zurückverlangen? Ist das Autohaus in diesem Falle berechtigt bei Rücknahme des Fahrzeugs nicht den vollen Kaufpreis zurückzuerstatten sondern einen Abzug für gefahrene Kilometer zu machen?

Moin,

meine Frage bezieht sich auf eine Gebrauchtwagenrückgabe. Wenn
jemand einen Gebrauchtwagen kauft in einem Autohaus und dieses
verschweigt erhebliche Mängel,

Ist das nachweisbar, dass der Händler die Mängel kannte?

beispielsweise auch, dass es
ein Unfallwagen war

Ist es Fakt, dass es sich um einen Unfallwagen handelt? Dazu sollte es einen Vermerk im Kaufvertrag geben. Letztlich ist nicht jeder Schaden auch ein Unfallschaden.

und beispielsweise ist eine Ölwanne
durchgerostet etc.

Ölwanne durchgerostet? Habe ich in fast 30 Jahren Schraubererfahrung noch nie gehört.

kann der Käufer dann die Auslagen wie
beispielsweise Anmeldungsgebühren und bereits gezahlte
Versicherungsgebühren zurückverlangen?

Warum sollte es? Die Versicherung ist doch vom Käufer abgeschlossen worden und die Versicherung hat doch auch die Deckung zugesagt.
Das Fahrzeug ist doch auch benutzt worden (was mit einem Loch in der Ölwanne übrigens wohl kaum möglich wäre).
Also sind das Kosten, die für die Nutzung entstanden sind.

Ist das Autohaus in
diesem Falle berechtigt bei Rücknahme des Fahrzeugs nicht den
vollen Kaufpreis zurückzuerstatten sondern einen Abzug für
gefahrene Kilometer zu machen?

Ja sicher. Mehr Kilometer = weniger Wert. Natürlich nicht bei etwa 20km.
Letztlich sind da so zuviele Fragen offen. Es kommt auf den Vertrag an und auf die (evtl. verschwiegenen) Schäden.
Das sollte besser ein Rechtsanwalt unter Vorlage des Vertrages beurteilen. Und den technischen Teil sollte ein Sachverständiger begutachten.

Gruss Jakob