Gebrauchtwagen Rückgabe - wie vorgehen

Hallo an euch,

mein Bruder hat für 1100 Euro ein Pegaut 106 für 1100 Euro gekauft. ( Privat zu Privat verkauf )

Im Vertrag steht drin

  1. 4 Der Verkäufer erklärt dass das Fahrzeug soweit ihm bekannt -in der übrigen Zeit …kein Garantie kkein Shaden, Gebrauchsspuren…

naja war ein Italiener … konnte nicht so gut Deutsch

Erklärung vom Käufer

Der Käufer bestetigt, das Fahrzeug genaustens auf Schäden und auf alle Funktionen kontrolliert und getestet zu haben und ausser die unter 1,4 aufgeführten Schäden keinerlei weiteren Beschädigungen vorzuweisen hat.

Der Tüv wurde vor einem Monat gemacht

kleine Mängel wurden festgestellt .

  • Bremsleuchte links ohne funktion … ( ok kein Problem nur Birchen auswechseln)

  • Motor verölt

  • Auspuffanlage leicht undicht

  • Tür links beschädigt

Das Problem ist nun :

Das Auto verliert Öl … haben es anschauen lassen und es ist die Zylinderkopfdichtung

Kupplung ist fertig … muss eine neue Kupplung rein .

Jetzt habe ich dem Verkäufer angerufen und ich sagte ich möchte das Auto zurück geben. Er sagte aber er hat das Geld schon ausgegeben und hat nur noch 200 Euro … wir sollen ihm das Auto zurückbringen und den rest will er in Raten zahlen.

  1. Traue ich dem Kerl nicht und zweitens war das gestern und ob dieses Angebot noch gültig ist ist auch fraglich.

Habe leider keine Rechtsschutz versicherung .

Hat jemand eine Ahnung was ich machen könnte ?

Hi…der Verkäufer ist eigentlich nicht verpflichtet, das Auto zurückzunehmen. Wenn vor einem Monat TÜV war und der Tüv das nicht festgestellt hat…aber bei alten Autos natürlich auch unvermutet ein Mangel auftauchen kann…kann man hier die Schuld nicht dem Verkäufer anlasten. Wenn er das zurücknehmen will und nur Raten zahlen kann…Ihnen das aber suspekt ist…sollten Sie das nicht machen.

Mit lieben Grüssen

sunnyhexe

Hallo!
Mach doch mit ihm aus, daß er das Auto erst zurück bekommt wenn er das Geld gezahlt hat. Eventuell mit Vertrag.

hallo,
wenn der privatverkäufer das fahrzeug unter „ausschluss jeglicher gewährleistung“ verkauft hat muss er den wagen nicht zurück nehmen. auch muss er sich dann nicht an irgendwelchen reparaturkosten beteiligen. in den TÜV-bericht stand ja auch schon drin das der motor öl verliert.
Gruß O. R.