Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe vor 2 Wochen ein Gebrauchtwagen von einem Privatverkauf gekauft.
Jetzt hat sich in einer Fachwerkstatt festgestellt, das die Spurstange kaputt ist und dies schon länger.
Die Reperaturkosten würden ca. 1.000€ betragen.
Habe ich die Möglichkeit dieses Geld vom Verkäufer zu bekommen.
Mfg
toni8684
Hallo Toni,
Auch bei Kauf von einem Privaten gelten rechtliche Bestimmungen. Es kommt auf den Kaufvertrag an, den du mit dem Verkäufer abgeschlossen hast und was darin steht.
Wenn er keinen Vermerk im Kaufvertrag hat, daß das Fahrzeug diesen Mangel hat, oder grundsätzlich nicht verkehrstauglich ist, dann hast du Chancen. Wenn der Kaufpreis sehr nieder(im Vergleich mit der offiziellen Marktpreisliste) ist, dann hast du schlechtere Chancen, Ich würde jedoch vor Durchführung der Reparatur mit dem Verkäufer sprechen und eine Lösung anstreben.
Der Siebenbürger
Also Spurstange kaputt merkt man eigentlich schon bei der Probefahrt. Ich weiß ja nicht wie gut du den Verkäufer kennst ??? Aber ich sag mal ganz ehrlich nach meinem Empfinden hast du schlechte Karten. Solltest du irgendwelche Rechnungen und Belege von dem Auto mitbekommen haben und die vielleicht nicht älter als zwei oder drei Monate sind dann kannst du nachschauen ob vielleicht schon durch die Werkstatt darauf hingewiesen wurde. Wenn nichts vorhanden ist und selbst im letzten HU Bericht nicht steht dann wirst du wahrscheinlich darauf sitzen bleiben. Ist zwar nicht schön aber was willst du machen. Kann dir nur raten das nächste mal bei der Probefahrt mit einem gebrauchten von Privat einen DEKRA Stützpunkt anzufahren und mal einen Blick zu riskieren. Da erspart man sich ein Haufen Ärger.
Am besten ist auf jeden Fall ihr mal mit einander reden und vielleicht jeder 50% zu tragen. Wünsche viel Glück beim verhandeln und beim nächsten mal besser aufpassen und vielleicht doch einen Händler mit Garantie aufsuchen.
MfG OnMemory