Gebrauchtwagengarantie

Hallo,

habe einen VW Golf gebraucht vom Händler gekauft. Dieser hat noch Werksgarantie da er erst im Juni 2007 zugelassen wurde.Also noch so 15 Monate . Jetzt habe ich aber gesehen, dass auf der Rechnung des Händlers folgendes vermerkt wurde : Für den Kaufgegenstand wird keine Gewähr geleistet, auch nicht für verborgene Mängel. Demnach besteht kein Anspruch auf Wandlung (Rüchgängigmachung) oder Minderung (Herabsetzung des K.Preises) oder Schadensersatz. Der Käufer hat das Fahrzeug besichtigt.

Ist das richtig so, bzw. was sollte ich tun? Sitze gerade wie auf Kohlen. Wäre für eure Hilfe dankbar.

habe einen VW Golf gebraucht vom Händler gekauft. Dieser hat
noch Werksgarantie da er erst im Juni 2007 zugelassen
wurde.Also noch so 15 Monate . Jetzt habe ich aber gesehen,
dass auf der Rechnung des Händlers folgendes vermerkt wurde :
Für den Kaufgegenstand wird keine Gewähr geleistet, auch nicht
für verborgene Mängel. Demnach besteht kein Anspruch auf
Wandlung (Rüchgängigmachung) oder Minderung (Herabsetzung des
K.Preises) oder Schadensersatz. Der Käufer hat das Fahrzeug
besichtigt.

Reden wir über einen Händler (also ein Firma), der dieses Fahrzeug in Deutschland an einen Privatmann (also keine Firma) verkauft hat?

Mann, das wäre eine herrliche Klausel in dem Vertrag, die natürlich dem geltenden Recht zu wider steht und deshalb ungültig ist.

Für Mängel an der verkauften Sache muss der Verkäufer haften. Nur bei Gebrauchtwaren von privat, oder bei Gebrauchtwaren von Firma an Firma kann diese Haftung ausgeschlossen werden.

Was ist denn das für ein Händler???

Hallo Carsten,

danke für die schnelle Antwort. Händler verkauft an Privat stimmt schon. Muss nach den Feiertagen mal Rücksprache mit dem Händler halten. Ob er das wohl so eingetragen hat, weil hier ja noch die Werksgarantie greift? Muss der Händler nach der Werksgarantie auch nochmal Garantie geben? LG

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danke für die schnelle Antwort. Händler verkauft an Privat
stimmt schon. Muss nach den Feiertagen mal Rücksprache mit dem
Händler halten. Ob er das wohl so eingetragen hat, weil hier
ja noch die Werksgarantie greift? Muss der Händler nach der
Werksgarantie auch nochmal Garantie geben?

Der Verkäufer muss für eine verkaufte Sache gewähren, dass diese fehlerfrei ist (bzw. nur die Fehler hat, die ausdrücklich erwähnt wurden).
Würde der Fahrzeughersteller also morgen mitteilen, dass er insolvent ist, dann könntest Du Dich immer noch an den Händler wenden.
Die Garantie des Herstellers läuft ja noch, und sie wird wohl noch länger laufen als die Frist für Anspürche wegen evtl. Sachmängel gegen den Händler. Also lass das Fahrzeug nach den Maßgaben des Herstellers warten (Inspektionen) - sonst verfallen Gewährleistungsansprüche. Dies kann in jeder Werkstatt erfolgen, die die Original-Wartungspläne anwendet. Also auch A.T.U., nicht aber PitStop (nach meinem Kenntnissstand wenden die ihre eigenen Wartungspläne an).
Oder, wenn Du meinst, Du könntest irgendwann mal auf eine Kulanzleistung des Herstellers angewiesen sein, dann lass die Inspektionen nur bei Vertragswerkstätten des Herstellers machen.
Denn Kulanz ist freiwild, die kann der Hersteller an beliebige Bedingungen knüpfen.