Hallo,
gilt eine von einem Händler gewährte Gebrauchwagengarantie nur, wenn ich Reparaturen bei diesem Händler durchführen lasse, oder auch bei anderen Händlern?
Gruß
seventh_son
Hallo,
gilt eine von einem Händler gewährte Gebrauchwagengarantie nur, wenn ich Reparaturen bei diesem Händler durchführen lasse, oder auch bei anderen Händlern?
Gruß
seventh_son
Hi,
Garantie und Gewährleistung sind natürlich 2 verschiedene Dinge.
Bei der Garantie kann der Garantiegeber die Bedingungen selbst stellen. Um die Garantie zu erhalten muss man sich an diese Bedingungen halten.
In der Regel will der Händler ja „auch was davon haben“ und eventuell deshalb festlegen, dass die Reparatuiren und Wartungsarbeiten nur bei ihm durchgeführt werden sollen
Deshalb: Genau durchlesen was drin steht und nur danach handeln.
Gruß
BigJohn
Auch hallo,
ich sehe es anders als die vorangegangene Antwort, denn wenn Du „Verbraucher“ bist, muss der Händler Dir eine Garantie von mind. 1 Jahr zugestehen (= Gewährleistung).
Wenn Mängel auftreten, musst Du zunächst den Händler informieren, dass etwas nicht stimmt. In der Regel kommt es dann zu einer „Nachbesserung“ durch den Händler.
Ich verstehe Deine Frage so: gilt die Garantie/Gewährleistung auch, wenn woanders repariert wurde?!
JA, ager natürlich nicht für den Murks, den den eine andere Werkstatt fabriziert.
Grüße, M
Moin,
ich sehe es anders als die vorangegangene Antwort, denn wenn
Du „Verbraucher“ bist, muss der Händler Dir eine Garantie von
mind. 1 Jahr zugestehen (= Gewährleistung).
Holla, das ist aber schon ein gewaltiger Unterschied ob Garantie oder Gewährleistung. Natürlich muss der Händler Gewährleistung bieten, in der Praxis ist die aber nicht viel wert, weil kaum beweisbar.
Wenn Mängel auftreten, musst Du zunächst den Händler
informieren, dass etwas nicht stimmt. In der Regel kommt es
dann zu einer „Nachbesserung“ durch den Händler.
Wenn man beweisen kann, das ein Sachmangel bei Gefahrübergang (Übergabe des Fahrzeugs) vorhanden war. In der Praxis nahezu unmöglich.
Ich verstehe Deine Frage so: gilt die Garantie/Gewährleistung
auch, wenn woanders repariert wurde?!
Im Falle der Gewährleistung unter Umständen schon. Man sollte aber §439 Abs.3 BGB beachten. Unter diesem Aspekt kann ein Händler, da er ja auch die Verbringungskosten übernehmen muss, die Nacherfüllung verweigern.
Als Beispiel sei genannt: Der Verkäufer sitzt in Hamburg und der Käufer in München.
JA, ager natürlich nicht für den Murks, den den eine andere
Werkstatt fabriziert.
Right.
Bei Garantie also genau die Garantiebedingungen durchlesen.
Theoretisch könnte der Garantiegeber einen wöchentlichen Ölwechsel in den Bedingungen festlegen 
Gruss Jakob
Hi,
Holla, das ist aber schon ein gewaltiger Unterschied ob
Garantie oder Gewährleistung.
Ja, ich weiß, aber einige Händler wollen ganz „ohne“ verkaufen, was nicht zulässig ist.
Natürlich muss der Händler
Gewährleistung bieten, in der Praxis ist die aber nicht viel
wert, weil kaum beweisbar.
In den ersten 6 Monaten m. E. problemlos ?!
In der Praxis nahezu unmöglich.
?? s. o.
Im Falle der Gewährleistung unter Umständen schon. Man sollte
aber §439 Abs.3 BGB beachten. Unter diesem Aspekt kann ein
Händler, da er ja auch die Verbringungskosten übernehmen muss,
die Nacherfüllung verweigern.
Als Beispiel sei genannt: Der Verkäufer sitzt in Hamburg und
der Käufer in München.
Da bin ich kein Experte…
Right.
Bei Garantie also genau die Garantiebedingungen durchlesen.
Theoretisch könnte der Garantiegeber einen wöchentlichen
Ölwechsel in den Bedingungen festlegen
Ja, aber gerade die Gewährleistung kann der Händler NICHT einschränken, und zur Garantie hat es neulich interessante Urteile gegeben.
Grüße, M
Moin,
Ja, ich weiß, aber einige Händler wollen ganz „ohne“
verkaufen, was nicht zulässig ist.
Stimmt, die versuchen es immer wieder.
Natürlich muss der Händler
Gewährleistung bieten, in der Praxis ist die aber nicht viel
wert, weil kaum beweisbar.In den ersten 6 Monaten m. E. problemlos ?!
Jein, gerade beim Auto ist das nicht immer so einfach.
In der Theorie gebe ich Dir uneingeschränkt recht. Nur in der Praxis ist das schon deutlich schwieriger.
Ja, aber gerade die Gewährleistung kann der Händler NICHT
einschränken, und zur Garantie hat es neulich interessante
Urteile gegeben.
Richtig, bei der Gewährleistung geht nichts. Bei der Garantie gibt es natürlich auch Grenzen. Da wird auch viel versucht, was nach dem Gesetz aber nicht durchsetzbar ist. Da basteln viele Garantiegeber üble Fallstricke ein.
Gruss Jakob
Ja, aber gerade die Gewährleistung kann der Händler NICHT
einschränken, und zur Garantie hat es neulich interessante
Urteile gegeben.Richtig, bei der Gewährleistung geht nichts. Bei der Garantie
gibt es natürlich auch Grenzen. Da wird auch viel versucht,
was nach dem Gesetz aber nicht durchsetzbar ist. Da basteln
viele Garantiegeber üble Fallstricke ein.Gruss Jakob
Hallo,
also die Gewährleistung greift in den ersten 6 Monaten nach Kauf, alles was darüber hinaus geht ist Garantie?
Die Antwort auf meine Frage, ob bei einem Gewährleistungs-/Garantiefall die Reparatur auch in einer anderen Werkstatt durchgeführt kann, kann der Händler also in den Garantiebedingungen selbst fest legen?
Moin,
also die Gewährleistung greift in den ersten 6 Monaten nach
Kauf, alles was darüber hinaus geht ist Garantie?
Theoretisch greift die Gewährleistung länger, nur sehe ich nur den Zeitraum als relevant in dem ich ohne Klimmzüge auch einen durchsetzbaren Nutzen davon habe.
Die Antwort auf meine Frage, ob bei einem
Gewährleistungs-/Garantiefall die Reparatur auch in einer
anderen Werkstatt durchgeführt kann, kann der Händler also in
den Garantiebedingungen selbst fest legen?
Ja. Garantiebedingungen sind frei gestaltbar, dürfen aber nicht gegen geltendes Recht verstossen oder sittenwidrig sein.
Bei der Gewährleistung gelten die §§ des BGB.
Gruss Jakob