Gebrauchtwagengarantie

Hallo,
ist es normal, wenn man ein gebrauchtes Fahrzeug kauft und es treten Mängel, z. B. am Getriebe, auf,das ein Teil vom Käufer bezahlt werden muss obwohl der Fehler von Anfang an da war?
Jörg

Hallo,
von wem wurde das Fahrzeug gekauft, von wem wurde es verkauft, wurde Gewährleistung ausgeschlossen, wann genau ist der Mangel aufgetreten?
Gruß
loderunner (ianal)

verkauft vom Händler

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4 Rückfragen - 1 Antwort
Hallo,

von wem wurde das Fahrzeug gekauft, von wem wurde es verkauft,
wurde Gewährleistung ausgeschlossen, wann genau ist der Mangel
aufgetreten?

verkauft vom Händler

und die anderen 3 Fragen?

Gruß

S.J.

ist es normal, wenn man ein gebrauchtes Fahrzeug kauft und es
treten Mängel, z. B. am Getriebe, auf,das ein Teil vom Käufer
bezahlt werden muss obwohl der Fehler von Anfang an da war?

Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.
Wenn also im Kaufvertrag steht: „Getriebe macht Geräusche“, dann liegt kein Mangel vor, wenn es dann auch tatsächlich so ist.
Ansonsten ist es ja sogar die Voraussetzung für Gewährleistungsanspürche, dass ein Mangel schon beim Gefahrenübergang mangelhaft war. Man kriegt nix für Teile, die kaputt gehen, sondern nur für solche, die (z.B. durch Fertigungsfehler) schon beim Kauf mangelhaft waren, wo aber der Fehler erst nach gewisser Zeit auftritt.

Du schreibst ja in der Überschrift etwas von Garantie, die könnte durchaus so gestaltet sein, dass der Verkäufer sagt: Dieses Auto hält 2 Jahre / 50.000km ohne Mängel zu bekommen. Aber Garantie ist freiwillig, dass kann man gestalten, wie man Lust hat.