Anfang 2002 wurde an dieser Stelle wohl einiges geändert. Speziell geht es um ein Gebrauchtfahrzeug vom Händler, bei welchem jetzt, nach zwei Monaten, die Sitzheizung ausfiel. Aus der Neuwagengarantie ist das Fahrzeug raus.
Gibt es hierzu eine pauschale Aussage, ob das von der Gebrauchtwagengarantie abgedeckt ist?
Hallo Tino,
grundsätzlich hast du auch bei Gebrauchtwagen zwei Jahre Gewährleistung, die jedoch durch Vertrag oder AGB auf ein Jahr verkürzt werden kann.
Im ersten halben Jahr muss der Händler beweisen, dass das kaputte Gerät in Ordnung war - du dürftest also keine Schwierigkeiten bekommen.
Gruß
HaWeThie
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Im ersten halben Jahr muss der Händler beweisen, dass das
kaputte Gerät in Ordnung war - du dürftest also keine
Schwierigkeiten bekommen.
Schon mal „Danke!“.
Aber es ist noch etwas anders: Die Sitzheizung war bei Übernahme des Fahrzeugs in Ordnung und ging etwa zwei Monate später in die Binsen.
Dann fällt die Sache nicht unter die Gewährleistung, es sei denn, es gab vorher schon einen versteckten Mangel, der sich erst später durch den Ausfall bemerkbar gemacht hat. Innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe, ist der Verkäufer dafür beweispflichtig, dass die Sache bei Übergabe nicht mangelhaft war.
Gab es noch eine Gebrauchtwagengarantie, könnte die Sache natürlich drunterfallen, da müsstest du die Garantiebedingungen lesen.