Moin,
schliesst die Gebrauchtwagengarantie (bzw korrekt: die Gewährleistung des verkaufenden Händlers nach BGB) den Motor der elektrischen Fensterheber mit ein? Der ist nun kaputt und der Händler will 226 Euro plus Einbau haben.
Da er nach diversen anderen Mängeln, die erst nach Einschaltung von Anwalt und Kfz-Innung kostenlos behoben wurden, seine Gewinnspanne mehr als aufgebraucht hat, stellt er sich jetzt völlig quer. Das ist aus seiner Sicht sicherlich verständlich, sollte aber deshalb nicht zu meinem Problem werden.
Besteht ein Anspruch?
Freue mich auf (zustimmende
) Antworten
Gruss
Nils