Ich habe vor kurzen einen gebrauchten Wagen gekauft,wie ist das denn mit der Garantie.
Habe ein paar Maengel festgestellt,Motor klingelt bei etwas hoeheren Drehzahl,Zuendschloss defekt, ect…
Nun meint der Haendler das sei schliesslich kein neues Auto mehr, erst muesse ich den Wagen zur Inspektion bringen , die Garantiekarte von der Versicherung abstempeln lassen dann waere das ein Versicherungsschaden dann koennte man den Wagen reparieren.
In dem Versicherungsheft steht,was die Garantie 1 Jahr gilt aber nur wenn man die Wartungsintervalle einhaelt, habe mich erkundigt die Inspektion kostet locker 180 Euro, das sehe ich nicht ein habe den Wagen gerade erst ca 1 Woche.
Gilt die Garantie nur mit solch einer Versicherung?? und den dazugehoerigen Inspektionen??
Danke im vorraus
Hallo,
der Händler scheint da etwas zu verwechseln.
Die Gewährleistungspflicht des Händlers ist gesetzlich geregelt und nicht an irgendwelche Bedingungen geknüpft.
Da scheinst du ja an besonderes Exemplar an Händler geraten zu sein.
Berufe dich auf deine gesetzlich zustehenden Rechte und die sind, im ersten Halben Jahr uneingeschränkte Gewährleistung, ausser natürlich auf Verschleissteile.
Gruß
roland
Hallo Roland
Das dachte ich mir auch schon, gilt die gestzliche Frist nur ein halbes Jahr??
Und was ist das mit der 1 Jahresgewaehr die jetzt neu ist, eigentlich 2 Jahre kann aber vom Haendler auf 1 jahr gekuerzt werden.??
Welche Rechte gelten da??
Gruss
Markus
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Hallo,
die Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) gilt grundsätzlich zwei Jahre, sie kann bei gebrauchten Gegenständen per Vertrag oder AGB auf ein Jahr verkürzt werden.
Egal ob neu oder alt: im ersten halben Jahr gilt die Beweislastumkehr, d.h. dass der Händler nachweisen muss, das das Auto bei Übergabe an dich in Ordnung war, nach Ablauf des halben Jahres musst du beweisen, dass das Auto bei Übergabe schon kaputt gewesen ist.
Gruß
HaWeThie
Morgen Markus,
das ist alles richtig was du schreibst.
Wie Hawethie schreibt, gilt nach dem ersten Halbjahr die Beweislastumkehr. Im ersten Halbjahr hat ein Händler normalerweise Schwierigkeiten nachzuweisen, das bei Kauf des Pkw der Schaden noch nicht bestand. Deswegen schrieb ich uneingeschränkt.
Im zweiten Halbjahr musst du dem Händler beweisen, das der Schaden schon bei Kauf bestand.
Gruß
roland