Sehr geehrte Damen und Herren,
es wird versucht folgende Frage zu klären:
Bei einem Autohaus wird ein gebrauchter PKW gekauft. Der Gebrauchtwagen ist 11 Jahre alt und hat lt. Tachoanzeige 97.000 km gefahren. Laut Aussage des Autohauses wurde der PKW vor Verkauf einer großen Inspektion unterzogen und dem TÜV vorgeführt.
Innerhalb von 7 Tagen nach dem Kauf wurde festgestellt dass die Stoßdämpfer nicht in Ordnung sind. Das Autohaus bestreitet dies, mit dem Hinweis die Stoßdämpfer seien Alters entsprechend. Aufgrund dieser Aussage wurde das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt vorgeführt, wo nach einigen Tests festgestellt wurde das die Dämpfer zwar gerade noch die Leistungen im grünen Bereich zeigen, allerdings Flüssigkeit austritt und damit die Dämpfer definitiv defekt seien.
Nach der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ist das Autohaus in der Beweispflicht das die Stoßdämpfer nicht defekt waren, was für diese natürlich ein Leichtes ist, da die große Inspektion in der hauseigenen Werkstatt durchgeführt worden sei soll oder wurde.
Nun entstehen 2 Fragen
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Stoßdämpfer sollen in der Regel nach ca. 100.000 km gewechselt werden, wäre es dann nicht eigentlich notwendig gewesen in einer großen Inspektion diese bei 97.000 km zu wechseln?
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Wie kann man jetzt noch als Käufer nachweisen dass die Stoßdämpfer doch defekt waren, trotz gegenteiliger Aussage des Verkäufers?
Vielen Dank
Talina