Hallo!
Angenommen ein gewerblicher Autohändler verkauft einen Gebrauchtwagens mit Gebrauchtwagengarantie. In den Bestimmungen wird der Käufer entsprechend der Kilometerlaufleistung an den Kosten für die Ersatzteile beteiligt. Ist das statthaft?
Gruß
Perschke
Hallo,
Angenommen ein gewerblicher Autohändler verkauft einen
Gebrauchtwagens mit Gebrauchtwagengarantie. In den
Bestimmungen wird der Käufer entsprechend der
Kilometerlaufleistung an den Kosten für die Ersatzteile
beteiligt. Ist das statthaft?
wenn wir wirklich von einer Garantie reden, dann ja.
Gruß,
Christian
FAQ:1152
wenn wir wirklich von einer Garantie reden, dann ja.
Danke christian,
ja es handelt sich um eine echte Garantie, die den Käufer besser stellt.
Gruß
Perschke