Hallo ihr alle!
Ich habe Ende April 06 bei einem OPEL-Händler einen gebrauchten OPEL Vectra 2.2 TDI gekauft (Bj 2001, 114000km). Zusätzlich bekam ich eine Gebrauchtwagengarantie. Am Samstag bin ich nun leider stehen geblieben. Die Diagnose: ein gebrochener Kipphebel mit abgerissenem Ventil, welches den Zylinder zertrümmert hat. Es soll nun wahrscheinlich ein neuer Motor eingebaut werden. Kann man den Händler im Rahmen der neuen Gewährleistungsrichtlinien dazu bekommen, dass der den Schaden übernehmen muß? So ein Kipphebel muss doch Materialmängel haben, wenn er einfach so bricht??!!??
Kann mir jemand etwas zu der Rechtslage sagen?
Vielen Dank
Peter