Gebrauchtwagengarantie

Hallo ihr alle!
Ich habe Ende April 06 bei einem OPEL-Händler einen gebrauchten OPEL Vectra 2.2 TDI gekauft (Bj 2001, 114000km). Zusätzlich bekam ich eine Gebrauchtwagengarantie. Am Samstag bin ich nun leider stehen geblieben. Die Diagnose: ein gebrochener Kipphebel mit abgerissenem Ventil, welches den Zylinder zertrümmert hat. Es soll nun wahrscheinlich ein neuer Motor eingebaut werden. Kann man den Händler im Rahmen der neuen Gewährleistungsrichtlinien dazu bekommen, dass der den Schaden übernehmen muß? So ein Kipphebel muss doch Materialmängel haben, wenn er einfach so bricht??!!??
Kann mir jemand etwas zu der Rechtslage sagen?

Vielen Dank
Peter

Hallo Peter,

zuerst muss man mal zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden.
In Deinem Fall ist die Gewährleistung zweitrangig da Du ja eine Garantie hast. Garantiebedingungen sind aber frei formulierbar, von daher wird Dir hier ohne den Wortlaut der Garantiebedingungen zu kennen keiner weiterhelfen können.
Wie lange gilt die Garantie?
Welche Teile fallen unter die Garantie?
Welche Bedingungen sind an die Garantie geknüpft (Inspektionen, Kilometer etc.)?
In der Regel fallen alle „wichtigen“ Teile unter die Garantie. Aber das solltest Du in den Garantiebedingungen nachlesen können.

Gruss Sebastian

zuerst muss man mal zwischen Garantie und Gewährleistung
unterscheiden.

richtig

In Deinem Fall ist die Gewährleistung zweitrangig da Du ja
eine Garantie hast.

falsch!! in der regel haben diese garantien selbstbeteiligungen, die nach alter und lauflesitung gestaffelt sind. da kann es schonmal vorkommen, dass man auf 50% der kosten sitzen bleibt. da kann u.u. die gewährleistung bessern sein. ausserdem hat man nur bei gewährleistung ein recht auf rücktritt vom vertrag.

Wie lange gilt die Garantie?

sinnvollerweise mindestens so lange wie die gewährleistungsfrist. dadurch sichern sich die händler gg forderungen aus gewährleistung absichern.

aber zurück zur ausgangsfrage: damit man die sache über gewährlesitung abwickeln könnte, müsste man (mittlerweile) dem händler nachweisen, dass zum zeitpunkt der übergabe der hebel schon schadhaft war. vielleicht ist das möglich, aber sich nicht einfach und vor allem teuer (gutachter etc.). lohnt sich eigentlich nur bei guter rechtsschutzversicherung.

insgesamt ist die abwicklung über die garantie augenscheinlich etwas teurer aber alles in allem einfacher, stressfreier und unterm strich gesehen warscheinlich auch billiger.

Hallo Peter,

ergänzend zu Sebastians Antwort:
Im Rahmen der gesetzlichen SACHMANGELHAFTUNG(alt:Gewährleistung)
hast du um ein paar Tage Pech gehabt;denn innerhalb der ersten sechs Monate muß der Verkäufer nachweisen, das der Mangel bei Gefahrenübergang(d.h. wo du die Ware übergeben bekommst) nicht schon
(im Keim) vorhanden war;nach diesen sechs Monaten bist du in der sogenannten Beweispflicht,d.h. du mußt nachweisen,daß die Ware schon bei
Gefahrenübergang mangelhaft war.
In deinem Fall wäre der von dir beschriebene Schaden meines Erachtens nach ein klarer Sachmangel gewesen, es sei denn,der Schaden wäre z.B.durch einen gerissenen Zahnriemen verursacht;dieser gilt nämlich als Verschleißteil und unterliegt damit nicht der gesetzlichen Sachmangelhaftung.
Viele Grüße
Huxy

falsch!! in der regel haben diese garantien
selbstbeteiligungen, die nach alter und lauflesitung
gestaffelt sind. da kann es schonmal vorkommen, dass man auf
50% der kosten sitzen bleibt.

Hallo,
aber das ist mir neu. Ich habe voriges Jahr einen gebrauchten Benz gekauft (2 1/2 Jahre alt) und hatte eine Gebrauchtwagengarantie von einem Jahr. Insgesamt traten 3 Mängel auf, wobei einer (undichter Schlauch) zu 75% auf Kulanz behoben wurde - ich blieb dann auf einer Gesamtrachnung von ca. 100 Euro sitzen. Hingegen waren die beiden anderen Fälle teurer, die Lichtmaschine kostete über 900 Euro! Selbstverständlich zu 100 % über die Garantie abgewickelt, so wie auch das schadhafte Gaspedal (ca. 300 Euro).
Nix mit Alter oder Laufleistung - da hat keiner nach gefragt.

Aber wie vom Vorredner gesagt: Garantie genau durchlesen, da steht alles haarklein drin.

MFG
HG

bei vw ist das z.b. so. also ich meine die garantie, die der vw-vertrags händler gibt. ab 50.000km gehts mit der selbstbeteiligung los.

schläuche und dichtungen sind immer ausgenommen.

bei vw ist das z.b. so. also ich meine die garantie, die der
vw-vertrags händler gibt. ab 50.000km gehts mit der
selbstbeteiligung los.

schläuche und dichtungen sind immer ausgenommen.

letzteres ist klar.
Nun, dann hatte ich doppeltes Glück: mein Benzli hatte erst 42tsd drauf und DC hat einen Ruf zu verlieren - na ja, was die E Klasse angeht ist er schon verloren :smile:
Aber bei meiner Modellreihe siehts noch anders aus - da sind die kulant ohne Ende.

MFG
Henning

Hallo!

Man muss hier sehr stark zwischen den verschiedenen Versicherungsgebern unterscheiden.

Mercedes gewährt bei von MB gekauften Gebrauchtwagen meistens eine sog. „Mobilo-Life“-Garantie. Diese ist deutlich umfangreicher als das, was die eher brügerlichen Marken machen. Hier erhält man meistens eine Garantie eines Drittanbieters. Diese Versicherungen haben die üblichen Staffelungen, wie erwähnt. Bei dem erwähnten Opel mit 114.000 Km dürfte das, was ersetzt wird, 40% der Teile und die volle Arbeitszeit sein.
Ich würde hier einmal die Versciherung direkt anrufen und nachfragen, wie die Sache bei einem Austauschmotor aussieht. Ein neuer Motor lohnt sich für das Auto m.E. nicht. Und 40% eines neuen Motors könnten für die Versicherung teurer sein, als 100% eines gebrauchten Motors.

Grüße,

Mathias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

In Deinem Fall ist die Gewährleistung zweitrangig da Du ja
eine Garantie hast.

falsch!! in der regel haben diese garantien
selbstbeteiligungen, die nach alter und lauflesitung
gestaffelt sind. da kann es schonmal vorkommen, dass man auf
50% der kosten sitzen bleibt. da kann u.u. die gewährleistung
bessern sein. ausserdem hat man nur bei gewährleistung ein
recht auf rücktritt vom vertrag.

Ohne die Garantiebedingungen zu kennen halte ich Deine Aussage für gewagt.

Gruss Sebastian

Ohne die Garantiebedingungen zu kennen…

deshalb schreibe ich auch idR und uu

die gesetzliche gewährleistung als zweitrangig zu bezeichnen halte ich für ziemlich gewagt

Ohne die Garantiebedingungen zu kennen…

deshalb schreibe ich auch idR und uu

Ja super. Eventuell und hätte und könnte und vielleicht…

die gesetzliche gewährleistung als zweitrangig zu bezeichnen
halte ich für ziemlich gewagt

Wenn eine Garantie da ist schon.
Ansonsten begründe bitte Deine Thesen und stelle nicht nur Behauptungen auf.

Gruss Sebastian

Ja super. Eventuell und hätte und könnte und vielleicht…

genauso spekulativ ist deine aussage zur garantie

Wenn eine Garantie da ist schon.
Ansonsten begründe bitte Deine Thesen und stelle nicht nur
Behauptungen auf.

was an der gesetzlichen gewährleistung ein these sein soll kann ich nicht nachvollziehen. alles nachzulesen in §§ 433, 434, 437 BGB iVm §§ 474 476 BGB

Ja super. Eventuell und hätte und könnte und vielleicht…

genauso spekulativ ist deine aussage zur garantie

Ich habe keine Aussage getroffen (wer lesen kann ist klar im Vorteil) sondern habe darauf hingewiesen das hier kaum einer weiterhelfen kann ohne die Garantiebedingungen zu kennen.

Wenn eine Garantie da ist schon.
Ansonsten begründe bitte Deine Thesen und stelle nicht nur
Behauptungen auf.

was an der gesetzlichen gewährleistung ein these sein soll
kann ich nicht nachvollziehen. alles nachzulesen in §§ 433,
434, 437 BGB iVm §§ 474 476 BGB

Hallo? Jemand zu Hause?
Es geht um eine Gebrauchtwagengarantie und nicht um Gewährleistung.