Gebrauchtwagengarantie ohne Fachwerkstatt

Hallo,

angenommen, ein Käufer kauft und bezahlt einen Gebrauchtwagen mit Erdgasantrieb, welcher bei der Probefahrt auch problemlos lief.
Der Händler gewährt ein Jahr Garantie, außer wie üblich auf Verschleißteile.

Nach 5-6 Wochen beginnt die Erdgasanlage Probleme zu machen, indem sie willkürlich ausgeht. Der Käufer erkundigt sich nach einer Möglichkeit, dieses Problem in den Griff zu bekommen, natürlich unter Berücksichtigung der Garantie, sofern es kein Verschließteil ist.

Der Händler gibt an, er hat keine spezielle Ausbildung für erdgasbetriebene Fahrzeuge und darf das Kfz deshalb nicht in der angeschlossenen Werkstatt reparieren, sofern er den Fehler überhaupt finden würde - er möchte lediglich die Fahrzeugdaten auslesen.

Welche Möglichkeiten hat der Käufer, um zu seinem Garantieanspruch zu gelangen? Wenn der Händler den Käufer in eine Fachwerkstatt schickt, muss der Käufer kosten tragen? Wie wird die Mobilität des Käufers bei einer Reperatur gesichert?

Mit freundlichem Gruss

Hallo,

wie wird die Mobilität des Käufers bei einer Reperatur gesichert?

in dem sich der Käufer selbst darum kümmert.

Gruß

S.J.

Hallo,

Der Händler gewährt ein Jahr Garantie, außer wie üblich auf
Verschleißteile.

Wirklich eine Garantie? Zu welchen Bedingungen genau?
Gesetzlich vorgeschrieben ist nur eine Gewährleistung, die bei gebrauchter Ware auf ein jahr verkürzt werden kann. Siehe faq:1152.
Gruß
loderunner (ianal)