Gebrauchtwagengarantie - was bedeutet das?

Hallo liebe Forenmitglieder!

Habe mir bei einem Gebrauchtwagenhändler einen Gebrauchtwagen gekauft.

Nach 3 Monaten begann er, während der Fahrt zu ruckeln. Das Verteilergetriebe könnte defekt sein.

Beinhaltet denn die Gebrauchtwagengarantie den Austausch des Getriebes? Oder die Neueinstellung der Drosselklappen? Oder Motorreinigung?

Es gibt ja sicher Mindestansprüche, die staatlich geregelt sind und die der Händler - unabhängig vom Vertrag - leisten muss!

Vielen Dank für Eure Antworten!

Hallo!

Verwechselst Du hier wieder was ?

gesetzliche Gewährleistung,Gebrauchtware(auch Auto) = 1 Jahr.

Garantie = freiwilliges Versprechen des Händlers,bestimmte Dinge innerhalb der Frist kostenfrei zu beheben. Dafür gäbe es keine Mindestanforderungen vom Gesetz her,weil wie gesagt,es sowieso freiwillig ist.
Niemand muss,wenn er es macht,dann zu seinen Bedingungen !

Geht es um die gesetzliche Gewährleistung,dann hat man in den ersten 6 Monaten nach Kauf als Kunde eigentlich sehr gute Karten,den bemerkten Mangel zu reklamieren und um kostenlose Behebung zu drängen.
Denn hier wird davon ausgegangen,Fehler war schon beim Kauf vorhanden(versteckter Mangel). Der Händler müsste seinerseits mittels Gutachten das Gegenteil beweisen,es war nicht so,dann müsste er auch nicht dafür haften.

Es kommt immer darauf an,ob der Mangel schon beim Kauf vorhanden war(auch eben versteckt und nicht offensichtlich).
Das kann so sein,gerade in den ersten 6 Monaten nimmt man es an,bis zum Beweis des Gegenteils.

mfG
duck313

Hallo duck313,

vielen Dank für die Antwort!

Ja richtig, ich meine die gesetzliche Gewährleistung, also die Mindestanforderung, die ein Händler erfüllen muss, unabhängig vom Vertragstext.

Vielen Dank - also die ersten 6 Monate kann ich praktisch alles (vermutlich außer Verschleißteile) reklamieren!

SabineJulia