Hallo!
Verwechselst Du hier wieder was ?
gesetzliche Gewährleistung,Gebrauchtware(auch Auto) = 1 Jahr.
Garantie = freiwilliges Versprechen des Händlers,bestimmte Dinge innerhalb der Frist kostenfrei zu beheben. Dafür gäbe es keine Mindestanforderungen vom Gesetz her,weil wie gesagt,es sowieso freiwillig ist.
Niemand muss,wenn er es macht,dann zu seinen Bedingungen !
Geht es um die gesetzliche Gewährleistung,dann hat man in den ersten 6 Monaten nach Kauf als Kunde eigentlich sehr gute Karten,den bemerkten Mangel zu reklamieren und um kostenlose Behebung zu drängen.
Denn hier wird davon ausgegangen,Fehler war schon beim Kauf vorhanden(versteckter Mangel). Der Händler müsste seinerseits mittels Gutachten das Gegenteil beweisen,es war nicht so,dann müsste er auch nicht dafür haften.
Es kommt immer darauf an,ob der Mangel schon beim Kauf vorhanden war(auch eben versteckt und nicht offensichtlich).
Das kann so sein,gerade in den ersten 6 Monaten nimmt man es an,bis zum Beweis des Gegenteils.
mfG
duck313