Gebrauchtwagengarantie Werkstatt selbst wählen

Hallo

Habe vor einen Monat einen Passat 3BG Baujahr 2001 bei einen Autohändler gekauft. Seitdem und bestimmt schon vorher spinnt die Alarmanlage und die Heckklappe beim öffnen usw. rum. Der Händler hat selbst eine eigene Werkstatt aber findet den Fehler nicht. Ich weis auch nicht genau was er dort macht an meinen Auto, wenn ich es in der Werkstatt lasse.

Nun meine Frage. Kann ich da von selbst aus zu einer VW Vertragswerkstatt fahren, eine Fehleranalyse und eine Reparatur veranlassen und die Rechnung an den Händler weiterleiten lassen? Habe ja die gesetzliche Garantie und es ist ja kein Verschleissteil kaputt, sondern die Elektrik.
Eine Rechtschutz wäre auch vorhanden, wenn ich einen Anwalt einschalten sollte.

THX

Ich würde es versuchen Diplomatisch anzugehen. Wie viel mal war das Auto innerhalb des Monats jetzt wegen diesem Fehler bei dem Händler wo es gekauft wurde??? Nach drei Versuchen den Fehler zu finden würde ich mit dem Händler reden und ihn davon versuchen zu überzeugen das Fahrzeug direkt bei VW an einem Diagnosegerät anzuschließen um den Fehler vielleicht auslesen zu lassen. Sollte er sich dagegen aussprechen würde ich noch ein bisschen an seiner Kompetenz rumnörgeln und danach mit dem Anwalt anklopfen also so durch die Blume. Ich glaub schon das der mit sich reden lässt wenn er nicht total Bescheuert ist. Einfach selbst zur VW Werkstatt gehen und dann die Rechnung dem Händler zukommen lassen geht gar nicht. Da kannst du auch deinen Anwalt fragen, so läuft das hier nicht. Probiere es Ruhig und Sachlich anzugehen damit kommt man eigentlich am weitesten.
Ich wünsch dir viel Glück

Hallo,

grds. ist es so, dass deine Gewährleistung dieses Teil wohl umfassen wird. Ein Anspruch besteht zudem auch, weil ein sog. Verbrauchervertrag vorliegt. Allerdings kannst du die andere Werkstatt nur dann aufsuchen und die Kosten zurück verlangen, wenn dein Verkäufer den Fehler auf keinen Fall beheben kann und er dich mit dieser Prognose nach Hause schickt. Also bspw.: Der Fehler kann durch unsere Werkstatt nicht behoben werden. Bei einem solchen Satz kann davon ausgegangen werden, dass er keine Möglichkeit sieht. Dann jedoch kannst du dein Recht zur Selbstvornahme geltend machen und eine andere Werkstatt beauftragen, die jedoch einen realistischen Preis machen muss. Diese Rechnung hat dann der Händler zu übernehmen, wenn sie nicht übertrieben ist. D.h. wenn die Reperatur mehr kostet, als das Fahrzeug wert ist, dann ist es unverhältnismäßig und es würde sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handeln.

Grüße

Hallo,
ich würde da gar nicht lange fackeln. Eine mündliche Drohung mit dem Anwalt sollte reichen. Sollte sich dann keine Verbesserung der Situation einstellen, würde ich das auch gleich dem Anwalt übergeben. Dafür ist ja so eine Rechtschutzversicherung da.
Grüße, Martin

Hallo THX,

Wenn du schon eine Rechtschutzversg. hast, dann nütze sie auch, so eine Gelegenheit kommt nicht oft. Oder erwartest du dir von Laien eine bessere Beratung?

Der Siebenbürger