… eingetragen sein?
Hallo,
ich habe nur eine kurze Frage und beim Thema Gebrauchtwagenkauf noch keinerlei Erfahrung.
Man liest ja bei den Checklisten vor einem Gebrauchtwagenkauf immer, dass man vergleichen soll, ob der Verkäufer auch gleich der Eingetragene Halter im KFZ-Brief ist.
Bei Privatverkäufen erscheint mir das durchaus als sinnvoll aber wie ist es bei Gebrauchtwagenhändlern?
Muss auch hier der Händler explizit im KFZ-Brief als Eigentümer/Halter eingetragen sein?
Falls ja muss die Firma, also sprich der Gebrauchtwagenhändler selbst (z.B.: Autohaus Meier), oder reicht es wenn ein/der Verkäufer quasi als Privatperson eingetragen ist?
Ein weiterer PUnkt…muss der Gebrachtwagenkauf bzw. im Kaufvertrag der Händler (in diesem Fall wieder Autohaus Meier) als Verkäufer stehen, oder reicht es (z.B.: bei kleineren Gebrauchtwagenhändlern) wenn der „Chef“ des Ladens drin steht? Ich denke es muss mindestens der Firmenname mit aufgeführt werden, da es sonst ja ein Privat - Privat Verkauf wäre.
Vielen Dank schomal