Gebrauchtwagenhändler: Wer muss im KFZ-Brief

… eingetragen sein?

Hallo,

ich habe nur eine kurze Frage und beim Thema Gebrauchtwagenkauf noch keinerlei Erfahrung.

Man liest ja bei den Checklisten vor einem Gebrauchtwagenkauf immer, dass man vergleichen soll, ob der Verkäufer auch gleich der Eingetragene Halter im KFZ-Brief ist.
Bei Privatverkäufen erscheint mir das durchaus als sinnvoll aber wie ist es bei Gebrauchtwagenhändlern?

Muss auch hier der Händler explizit im KFZ-Brief als Eigentümer/Halter eingetragen sein?

Falls ja muss die Firma, also sprich der Gebrauchtwagenhändler selbst (z.B.: Autohaus Meier), oder reicht es wenn ein/der Verkäufer quasi als Privatperson eingetragen ist?

Ein weiterer PUnkt…muss der Gebrachtwagenkauf bzw. im Kaufvertrag der Händler (in diesem Fall wieder Autohaus Meier) als Verkäufer stehen, oder reicht es (z.B.: bei kleineren Gebrauchtwagenhändlern) wenn der „Chef“ des Ladens drin steht? Ich denke es muss mindestens der Firmenname mit aufgeführt werden, da es sonst ja ein Privat - Privat Verkauf wäre.

Vielen Dank schomal :smile:

Hallo Peter,

Da Gebrauchtwagenhändler die Autos nicht auf ihre Namen zulassen, weil sie die ja nicht länger fahren wollen, stehen die auch nicht im Brief. Das gilt sowohl für „richtige“ Autohäuser als auch für den „Südländer an der Ecke“.

Wichtig ist, dass der Händler als Verkäufer (und nicht z.B. als Vermittler) im Kaufvertrag steht.
Normalerweise sind auch kleine Händler als Firma eingetragen (z.B. GmbH, oHG oder so). Handelt es sich um Einzelunternehmen, dann kann es sogar richtig sein, dass da nur ein privater Name steht. Dann würde ich als nächstes auf die Adresse achten (ist dort ein Verkaufsplatz oder ein reines Wohnhaus?).
Wobei selbst diese Händler meistens zusätzlich zum Namen irgend eine Bezeichnung haben (z.B. „Autohandel Meier“ oder „Super-Automobile, Inh. X. Meier“), die dann auch im Kaufvertrag steht.

Beste Grüße
Guido

Vielen Dank für die Info Guido :smile:

Hallo Peter!

Stimmt schon was der Guido da schreibt. Wenn der Händler das Fahrzeug nicht selber genutzt hat ( z.B. für als Geschäftswagen ), taucht im Fahrzeugbrief lediglich der letzte Halter des Fahrzeuges auf.
Hat der Händler das Auto für eine gewisse Zeit zugelassen, unbedingt sichergehen dass im Kaufvertrag der Verkäufer als Händler auftritt!!! Also GmbH usw. Denn als solcher ist er für 12 Monate zur Gewährleistung verpflichtet!
Tritt er als Privatmann auf, ist er (laut Kaufvertrag) zu keinerlei Sachmängelhaftung verpflichtet. Alles schon vorgekommen…:frowning:
Gruß vom Selbstzünder