Hallo zusammen,
ich habe mal eine kurze Verständnisfrage zum Thema der Gebrauchtwagengarantie. Man stelle sich folgendes Szenario vor:
Ein Kunde XY erwirbt ein Gebrauchtwagen beim Händler. Der Kunde besitzt ja nun nach BGB eine einjährige Garantie mit Eintritt einer umgekehrten Beweispflicht nach 6 Monaten. Wenn nun der Kunde das Fahrzeug nach dem Kauf ziemlich intensiv prüfen lassen sollte und Mängel festgestellt werden, in welchem Rahmen müssen diese dann vom Verkäufer beseitigt bzw. nachgebessert werden?
Wie wird das in der Praxis bemessen bzw. beurteilt?
MfG