Moin Moin Liebe Wissenden,
ein rein fiktiver Fall.
Nehmen wir mal an klein Hans möchte sich einen neuen Gebrauchten kaufen, nach langem Suchen findet klein Hans etwas ganz passables für einen sehr guten Preis.
Das bei einem Gebrauchtwagenhändler, nun rein fiktiv würden sich klein Hans und der Verkäufer auf einen Preis einigen, ein bisschen handeln muss ja auch fiktiv sein.
Ein fiktiver Vertrag wird klein Hans vorgelegt, in dem sich Hans mit einer rein fiktiv nicht existierenden Firma eintragen müsste.
Also Name des Käufers wäre fiktiv:
Firma klein Hans.
Nun der Verkäufer würde das trotz das er Händler wäre rein fiktiv wegen der Gewährleistung so machen.
Klein Hans ist am überlegen ob er oder der Verkäufer, etwas unrechtes tun würden, rein fiktiv natürlich.
Danke für Antworten im Voraus.
Hallo,
Ein fiktiver Vertrag wird klein Hans vorgelegt, in dem sich
Hans mit einer rein fiktiv nicht existierenden Firma eintragen
müsste.
Firma klein Hans.
Nun der Verkäufer würde das trotz das er Händler wäre rein
fiktiv wegen der Gewährleistung so machen.
Klein Hans ist am überlegen ob er oder der Verkäufer, etwas
unrechtes tun würden, rein fiktiv natürlich.
Nein. Wenn der Verkäufer nur an Unternehmer im Sinne des BGB verkaufen möchte, ist das sein gutes Recht. Wenn „Klein Hans“ nun vorgibt Unternehmer zu sein, verwirkt er damit seine Rechte als Verbraucher.
http://lexetius.com/2004,3479
Leitsatz:
Dem Käufer, der dem Verkäufer einen gewerblichen Verwendungszweck der Kaufsache vortäuscht, ist die Berufung auf die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) verwehrt.
Gruß
S.J.
Dem Käufer, der dem Verkäufer einen gewerblichen
Verwendungszweck der Kaufsache vortäuscht, ist die Berufung
auf die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff.
BGB) verwehrt.
Gilt da auch, wenn diese Täuschung dem Verkäufer bekannt ist?
Oder, wie bei Gebrauchtkarren-Verhökerern wohl fast schon üblich, der Käufer ganz offen vom Verkäufer gedrängt wird, im Kaufvertrag sich als Firma einzutragen, natürlich „nur pro forma, wegen Steuer und so, hat nix mit Garantie zu tun, Auto ist voll OK, hat ja auch TÜV…“
Ceterum censeo:
Wer von seinem Händler mehr oder weniger offen dazu gedrängt wird, seine Rechte als Verbraucher völlig aufzugeben, macht das nicht ohne Grund. FINGER WEG von solchen Händlern! Geiz frisst Hirn!
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