Gebrauchtwagenkauf

Hallo zusammen,

ich möchte am Samstag einen Gebrauchtwagen kaufen, der noch bis 06/14 TÜV hat. Nun wird das Fahrzeug abgemeldet übergeben.

Was muss ich also mitbringen (Versicherung? / Kennzeichen?) und wo bekomme ich diese Dinge her, wenn ich das Fahrzeug am Samstag nach Hause und am Montag wieder anmelden möchte, ohne dass der TÜV fällig wird?

Als Kaufvertrag dient der ADAC-Vordruck. Dementsprechend denke ich, dass hier schonmal nicht viel schief gehen kann.

Dankende Grüße
Thorsten

Guten Abend, Thorsten!

Als Kaufvertrag dient der ADAC-Vordruck. Dementsprechend denke
ich, dass hier schonmal nicht viel schief gehen kann.

Wie kann ein Vordruck davor schützen, daß irgendwas schief geht? Kein Vordruck der Welt schützt dich davor, eine schrottreife Möhre von einem Verkäufer zu erwerben, der natürlich von rein gar nichts gewußt hat.

Wenn nicht viel schief gehen soll, mußt du das Auto vor dem Kauf zum Gebrauchtwagencheck etwa beim Tüv oder der Dekra bringen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Thorsten,

neben dem, was bereits Wolfgang geschrieben hat: Bu benötigst zum Überführen ein Kurzzeitkennzeichen. Rufe bei Deiner Versicherung an und frage was bei denen der Versicherungsschutz dafür kostet, wenn das Auto direkt danach zugelassen wird bzw. wenn die Zulassung nicht erfolgt (z. B. weil sich vor Ort herausstellt, dass es sich um eine Schrottkiste handelt). Mit der eVB (Nachfolger der Doppelkarte), die Du von Deiner Versicherung bekommst, gehst Du morgen oder übermorgen zu Deiner örtlichen Zulassungsstelle, dort bekommst Du Dein Kurzzeitkennzeichen.
Lasse Dir von Deiner Versicherung auch gleich eine eVB für die „richtige“ Zulassung geben. Für die Zulassung reicht es aus, wenn die HU (der TÜV ist ja kein Alleinherrscher) noch bis Juni gültig ist. Wobei ich je nach Alter des Autos auf eine neue HU bestehen würde, zur Not gegen 100 Euro Aufpreis. Wobei sowas an einem Samstag evtl. zu einem Problem werden könnte.

Viel Erfolg beim Autokauf
Guido