Hallo zusammen,
mal angenommen, jemand kauft bei einem Händler einen Gebrauchtwagen und der Händler schreibt, um sich um die Sachmängelhaftung zu drücken, in die Rechnung einen Passus:
„Der Käufer versichert mit seiner Unterschrift, dass er Wiederverkäufer oder Kaufmann im Sinne des BGB ist. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Wegen Preisnachlass verzichtet der Käufer auf eine zusätzliche Fahrzeug Garantie.“
Weiter wird angenommen, dass in der Rechnung keine Mehrwertsteuer ausgewiesen stünde, da „für Vorsteuerberechtigte kein Umsatzsteuerausweis möglich“ sei.
Die Rechnung wird vom Käufer auch abgezeichnet. Der Käufer ist allerdings Privatmann. Mal von Rechtschreib- und Grammatikfehlern abgesehen, gehe ich richtig in der Annahme, dass der Verkäufer die Sachmängelhaftung mit dem erwähnten Passus nicht wirksam ausgeschlossen hat und somit zwei Jahre Gewährleistungspflicht gegenüber dem Käufer bestehen?
Vielen Dank für eure Einschätzungen.
Grüße
Daniel
Hi,
ich bin zwar auch kein Fachmann, aber soweit ich das sehe verhält es sich folgendermaßen:
jegliche Gewährleistung kann nur bei einem Verkauf von Privat zu Privat erfolgen. Wenn du das Auto also bei einem Händler gekauft hast, dann hast du aufjeden Fall Gewährleistungsrecht.
Das mit der Mehrwertsteuer scheint mir auch nicht so ganz sauber, aber das fällt wohl unter Steuerrecht und davon hab ich absolut keinen Schimmer 
Grüße Daydreamergirl
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Hoi Daniel!
"Der Käufer versichert mit seiner Unterschrift, dass er
Wiederverkäufer oder Kaufmann im Sinne des BGB ist.
dann hättest Du als Privatmann diesen Vertrag wohl nicht unterschreiben dürfen.
Weiter wird angenommen, dass in der Rechnung keine
Mehrwertsteuer ausgewiesen stünde, da „für
Vorsteuerberechtigte kein Umsatzsteuerausweis möglich“ sei.
nun ja… Du hast also die MWSt unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eingespart… aber die Gewährleistung willst Du jetzt trotzdem???
Keine Ahnung, wer von den beiden Vertragspartner jetzt der Dümmere ist…
Pack es in die Kategorie: „vom Leben gelernt!“ Billiger ist nicht immer preisgünstiger!
Aber ich würde trotzdem gerne wissen, wie diese Form der „Steuerhinterziehung“ im Allgemeinen behandelt wird!
neugierige Grüsse
Ulli
Hoi Daniel!
"Der Käufer versichert mit seiner Unterschrift, dass er
Wiederverkäufer oder Kaufmann im Sinne des BGB ist.
dann hättest Du als Privatmann diesen Vertrag wohl nicht
unterschreiben dürfen.
Weiter wird angenommen, dass in der Rechnung keine
Mehrwertsteuer ausgewiesen stünde, da „für
Vorsteuerberechtigte kein Umsatzsteuerausweis möglich“ sei.
nun ja… Du hast also die MWSt unter Vorspiegelung falscher
Tatsachen eingespart… aber die Gewährleistung willst Du
jetzt trotzdem???
Hallo Ulli,
auch Unternehmer zahlen die Vorsteuer, bekommen sie aber vom Finanzamt erstattet. Verkäufe ohne Mwst gehen nur von Privat. Dann hat man aber die MWSt bereits beim Kauf gezahlt.
Wenn ein Unternehmer z.B. ein Auto von einem Provatmann kauft, hat er das Problen, dass dieser ihm di eMWSt nicht ausweisen kann und er die damit auch nicht zurück bekommt. Das macht den Spass quasi um 16 % teurer und nicht billiger.
Also da kann man nicht mogeln. Jedenfalls nicht zu seinem Vorteil.
Ich gehe mal davon aus, dass alle gesetzlichen Regeln greifen, weil man so etwas nicht vereinbaren kann. Der Verkäufer muss da sehr aufpassen. Ich denke er ist der einzige, der sich in die Nesseln gesetzt hat.
Gruß
Peter
Keine Ahnung, wer von den beiden Vertragspartner jetzt der
Dümmere ist…
Pack es in die Kategorie: „vom Leben gelernt!“ Billiger ist
nicht immer preisgünstiger!
Aber ich würde trotzdem gerne wissen, wie diese Form der
„Steuerhinterziehung“ im Allgemeinen behandelt wird!
neugierige Grüsse
Ulli