möchte einen Golf V Trendline 1,9 l TDI gebraucht (105 PS, EZ
2005) vom Händler kaufen. Dieser sagte mir jetzt erst beim
zweiten Gespräch, dass der Wagen vorne einen Unfall mit einem
Wildtier hatte.
Schlecht. Sowas hätte er auch gleich sagen können.
Stoßstange und lediglich Motorabdeckung wurden
beschädigt. Laut seiner Aussage hat er das Auto selbst wieder
repariert.
Grmpff. Wieder schlecht. Keine Bilder? Keine Belege?
Ich bräuchte mir keine Sorgen machen. Bin zwar
nicht blond und blöd aber: Ist das dann ein Unfallwagen?
Wenn der Schaden durch Austausch von Teilen zu beheben ist, die nur angeschraubt sind, dann ist ja die Substanz des Fahrzeugs unangtastet.
Also nix gedengelt, geschweißt, gerichtet,…
Wäre meines Erachtens kein „Unfallwagen“.
Wie
kann denn die Abdeckung beschädigt sein und die Haube
angeblich nicht?
Wohl die untere Motorabdeckung. Dünnes Plastikdings.
Wert ist der Wagen laut Schwacke 10000 €. Der Händler möchte
aber 12200.–. Bin jetzt verunsichert.Soll ich den Wagen bei
Dekra prüfen lassen? Danke vorab.
Schwacke gibt den Händlereinkaufspreis an, oder?
Dann wäre das ja verständlich.
Eine Frage:
Der Händler verkauft den Wagen in eigenem Namen (also nicht „im Kundenauftrag“)? Dann hat er für Sachmängel zu haften („Garantie“).
Wenn er „im Kundenauftrag“ verkauft, oder im Kaufvertrag plötzlich nicht „KFZ Müller GmbH“ sondern „Lieschen Müller“ steht: Finger weg.
Wenn er Dir eine Gebrauchtwagengarantie (die er Dir umsonst geben muss, wenn er Händler ist) noch dazu verkaufen will, und diese nicht wesentlich mehr bietet, als das, was der Händler gesetzlich ohnehin schon bieten muss: Finger weg.
Das DEKRA/TÜV/ADAC Gebrauchtwagengutachten würd ich immer machen lassen, wenn es sich nicht um einen 15 jahre alten Kadett für 150€ handelt.