Gebrauchtwagenkauf 30 km später Wasserpumpe defekt

Hallo zusammen :smile:

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich habe am Donnerstag bei einem Gebrauchtwagenhändler einen Fiat Punto, BJ 2000 angezahlt, diesen am Freitag gegen 13:00 Uhr abgeholt. Am gleichen Tag wollte ich am Nachmittag zu einem Vorstellungsgespräch fahren und bin prompt auf der Autobahn liegen geblieben. Stockender Verkehr und der Wagen ging aus und wollte sich nicht mehr starten lassen. Nach 3 1/2 Stunden Warten auf den ADAC und anschließendem Abschleppen hat sich dann herausgestellt, dass entweder die Wasserpumpe des Fahrzeugs defekt ist oder eine zur Wasserpumpe gehörige Kappe/Ventil (?).

Ich habe darauf hin den Verkäufer angerufen und über den Mangel in Kenntnis gesetzt. Ihn darauf hingewiesen, dass es nicht sein kann, dass ich gerade mal 30 km gefahren und direkt liegen geblieben bin. Dieser versuchte direkt mit dem Wort „Verschleißteil“ aufzuwarten, was mich dezent geärgert hat. Er will sich den Wagen jetzt zwar „mal anschauen“, aber als Pessimistin gehe ich vom Schlimmsten aus.

Mir ist durchaus bewußt, dass Verschleißteile von der Garantie ausgeschlossen sind, aber zählt die Wasserpumpe zu den Verschleißteilen und kann es denn sein, dass diese von jetzt auf gleich den Geist aufgibt?

Danke für eure Antworten :smile:

Liebe Grüße,

Angela

Hallo Angela

Ohne jetzt auf die Details näher einzugehen haben Sie, wenn Sie das Fahrzeug mit einer Faktura (Firmenmäßige Rechnung) gekauft haben, einen 6 monatigen Gewährleistungsanspruch auf Gebrauchte Waren. Jedoch nur dann, wenn am Kaufvertrag der Händler als Verkäufer steht und nicht der Vorbesitzer. Bitte das sofort prüfen.

Oft treten Händler nur als Vermittler auf und halten sich die Gewährleistung von Hals. Aber es gibt auch von Privat an Privat einen Schutz vor verborgenen/verdeckten Mängeln, auf das gehe ich jetzt nicht näher ein.

Jeder Teil am Fahrzeug, insbesondere der Motor und die Bremsen sind Verschleißteile, und alle Teile haben richtig zu funktionieren.

Einen Verlust der Gewährleitung hat man nur durch: Überbelastung, Gewalteinwirkung zB. durch einen Unfall, Mangelnde Pflege oder mutwillige Zerstörung.

Händler die Fahrzeuge verkaufen haben zu gewährleisten, dass das Fahrzeug mangelfrei ist. Ausnahmen gibt es, zB. wenn das Fahrzeug ausdrücklich (muss am Kaufvertrag stehen) als Totalschaden oder als Unfallfahrzeug unter Ausschluss jeder Garantie und Gewährleistung verkauf wird.
Ich gehe davon aus, dass das bei Ihnen nicht der Fall ist.

Nächster Schritt:
Bringen Sie das Fahrzeug mit einem Zeugen zum Händler und setzten Sie ihm einen angemessene Frist bis wann das Fahrzeug repariert zu sein hat. Verlangen Sie einen Reparaturauftrag auf Gewährleistung auf dem das zuvor beanstandete vermerkt wird.

Sollte der Händler die Reparatur auf Gewährleistung nicht durchführen wollen oder können, machen Sie ihn darauf aufmerksam, dass sie die Reparatur in einer anderen Fachwerkstatt durchführen lassen werden und die Reparaturkosten via Konsumentenschutz einklagen werden.
Diese Fachwerkstatt wird dann das Fahrzeug auf alle noch möglichen verborgenen Mängel prüfen und alle Reparaturen die erforderlich sind durchführen. (Es könnte ja noch viel mehr defekt sein, zB. die Zylinderkopfdichtung)

Wenn Sie Mitglied beim ADAC sind, was ich Ihnen dringend anraten würde, ersuchen Sie dort um Rechtsbeistand bzw. Rechtschutz und informieren sie den Juristen über alle Details.

Um sicher zu gehen, dass sie nicht noch andere böse Überraschungen erleben, würde ich Ihnen auch empfehlen einen unabhängigen Ankaufstest zB. beim ADAC oder TÜV machen zu lassen.

Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
DI Klaus R. Tiefenbacher

Hallo Herr Tiefenbacher,

vielen Dank für die ausführliche und wirklich prompte Beantwortung.

Lt. Kaufvertrag ist der Verkäufer das Autohaus; als Vorschäden ausgewiesen sind lediglich ein paar kleine Kratzer auf der rechten Türe.

Ich werde nun erst mal abwarten, was der Händler, der sich das Fahrzeug heute anschauen will, mir am Nachmittag mitteilt. Sollte er sich „quer stellen“, werde ich, wie von Ihnen vorgeschlagen, vorgehen.

Nochmals vielen herzlichen Dank und einen schönen Tag.

Angela

Hallo Angela,

ganz klrer Fall, wenn der Verkäufer gewerblich ist, denn muß er auf jeden Fall den schaden beheben, Verschleiß zählt in diesem Fall nicht, was steht denn im Übergabe Protokoll ? Das muß nämlich auch erstellt sein und von beiden Seiten unterschrieben sein. Was

Hallo Sven,

danke für die Antwort.

Ein richtiges Übergabeprotokoll habe ich nicht. Im Kaufvertrag steht unter Mängeln lediglich, dass die rechte Tür ein paar kleine Kratzer aufweist, ansonsten soll der Wagen in ordnungsgemäßem Zustand übergeben worden sein.

Heute hat sich herausgestellt, dass es sich nicht um die Wasserpumpe sondern die Zylinderkopfdichtung handelt. Sollte aber keinen Unterschied machen, oder?

Liebe Grüße aus Recklinghausen,

Angela