Eine Privatperson kauft beim Autohändler einen Gebrauchtwagen. Privatperson, da unkundig, unterschreibt Kaufvertrag in dem sich folgender Satz befindet:
Ohne Garantie/ Gewährleistung.
Kann dieser Gewährleistungsentzug mit der Unterschrift der Käuferin vom Autohändler geltend gemacht werden?
Was kann man tun?
Vielen Dank für eine ausführliche Antwort.
Annette